Hilfe für kranke und behinderte Kinder

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Integrationshelfer im Kindergarten ... Schulbegleiter

Thema: Integrationshelfer im Kindergarten ... Schulbegleiter

Hallo, unsere Tochter hat eine Integrationshelferin im Kiga und wir hätten für sie jetzt gerne eine Schulbegleitung, da sie im August eingeschult wird. Das Sozialamt hat uns abgewatscht. Wir könnten das erst beantragen, wenn der sonderpädagogische Förderbedarf festgestellt worden sei. Einen konkreten Termin für die Prüfung bekamen wir nicht genannt, das würde irgendwann vor den Sommerferien passieren! Dann sind es noch ca. 6 Wochen bis Schulbeginn. Es kommt dann noch eine Stellenausschreibung mit allem pipapo und vor allem dem Endziel, dass im August niemand da ist und wir die ganze Angelegenheit vergessen:-( Ist das rechtlich zulässig, diese Hinhaltetaktik? Hat da vielleicht jemand Erfahrung mit? Ich habe ein paar Anwälte angemailt, bekomme aber keine Antwort und würde mich gerne mal mit Betroffenen austauschen. Im Reha-Kids-Forum herrscht eigentlich nur der Tenor, dass Ämter alle scheiße sind, alles verweigern und kein Kind einen Schulbegleiter bekommt. Und nun?! Viele Grüße maddia

von maddia am 01.04.2014, 12:08



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Hier in Berlin lief das bei uns so: Der Antrag wurde zusammen mit einer speziellen Lehrkraft in der Schule ausgefüllt, an der Kind angemeldet wurde. (Hätte ich auch selbst machen können). Das ging dann an eine Koordinierungsstelle der Senatverwaltung für Bildung, Wissenschaft und ???. Das Sozialamt hatte hier nix zu melden. Ich würde mich sowohl an die Schule wenden, an der deine Tochter angemeldet wurde oder vielleicht, sofern ihr an in einem SPZ seit, habt ihr dort eine Sozialpädagogin, die das ganze begleiten und Euch beraten kann. Aus welchem Bundesland bist du? viele Grüße Butterstulle

von butterbemme am 01.04.2014, 12:44



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Hallo, Hier in Bremen läuft es so, das du den Antrag nicht einfach so beim Amt f soziale Dienste stellst , wobei die, bei Genehmigung dafür zahlen. Du gehst zur Einschulunguntersuchung und sprichst da über dein anliegen, Berichte vom kiga über den Entwicklungsstand, Bericht von der Integrationhilfe und anderweitige Berichte von Therapeuten im Handgepäck. Vorab, bei der schulanmeldung gibt man als erziehungsberechtigte schon den wunsch von sonderpädagigik und/ oder persönliche assiszenz an. Die Schule hat meist eine beauftragte für Sonderpädagogik, die dann mit allen betroffenen sich auseinander setzt und letztendlich ein Gutachten für und über das Kind schreibt. dieses Gutachten geht dann zur Behörde, die das dann genehmigt, oder auch nicht. Es ist viel zettellage aber läuft und hat bei bedarf auch echte Aussicht auf Erfolg. Frag nochmal in der Schule nach, bitte kiga um Berichte, sammeln, wenn es gibt, bitte auch den ki-arzt um arztbriefe. Mach das recht zügig, denn die platze sind begrenzt und werden bald verteilt.auf Dinge, die da viel noch kommen, zu warten halte ich für den falschen weg. Viel Gluck Sandra

von Sandra2309 am 01.04.2014, 13:03



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Hallo und danke für die Antworten! Wir wohnen in NRW. Leider gibt es im Kiga keinerlei Entwicklungsgespräche mehr und auch keinerlei Protokolle über die Situation mit der Integrationshelferin. Verstehe das, wer will. Neue Gutachten von therapierenden Stellen zu bekommen ist schwierig und recht zeitaufwendig. Vom ATZ hieß es nur, wir müssten uns selber kümmern. Aber: kurz nachdem ich das oben schrieb, rief mein Mann an, der Termin zur Überprüfung im Kiga wäre nächste Woche! Das verstehe jetzt, wer will, aber ich hatte mich gestern noch an die Autismusbeauftragte des Kreises und den Behindertenbeauftragen der Stadt gewendet, vielleicht konnten die heute früh schon etwas erreichen, ich weiß es nicht. Prinzipiell wissen die zuständigen Ämter Bescheid und haben alle Unterlagen, die es über unsere Tochter gibt. Jetzt müssen wir wohl erstmal diesen Termin abwarten. LG maddia

von maddia am 01.04.2014, 13:34



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Huhu ;)! Ich schleich mich mal ein. Setzt dich aufjeden fall auch nochmal mit der schule auseinander. Ich arbeitete vor der schwangerschaft und elternzeit an einer schule für geistig und körperlich behinderte kinder und im laufenden schuljahr werden die helfer fürs kommende jahr ausgesucht, auch für die 1. klasse. Leider ist es anscheind in nrw so, dass den zuständigen sozialämter das geld fehlt. Aktueller fall bei meinem begleitkind (autist) steht tatsächlich in der schwebe ob es jemanden bekommt obwohl es definitiv ohne hilfe den schulalltag nicht schafft. Viel glück....

von DasBabY85 am 02.04.2014, 10:38



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Hallo, hier in NDS organisieren sich da gerade viele Ämter neu. Bei uns hat erst das Sozialamt bezahlt, dann das Jugendamt. Mittlerweile gibt es ein neues Sachgebiet und das Antragsverfahren hat sich wieder geändert... Wir erhalten die Schulbegleitung (Aspger) über § 35 a Kinder- und Jugendhilfegesetz. (ich habe ihn unten komplett reinkopiert) Für seelisch behinderte Kinder bedeutet die Eingliederungshilfe, dass sie am normalen Schulleben teilhaben können. Soweit ich verstanden habe, kann der sonderpädagogische Förderbedarf von der Schule beantragt werden und bedeutet, dass eine zusätzliche Lehrkraft für drei Stunden pro Woche in die Klasse kommt. Es ist in den vergangenen 6 Jahren immer wieder ein Chaos gewesen, rechtzeitig Auskunft und Bewilligung zu bekommen, es gab viele letzte Sommerferientage, an denen ich am Telefon saß und geheult habe, weil einfach nicht klar war, wie es weitergeht. Also, Kopf hoch und am Ball bleiben. Wen du noch fragen kannst: Verein/Initiative für Autisten Landesbeauftragte für Autismus Sorry, ist lang geworden... § 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (1) Kinder oder Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn 1. ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und 2. daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Von einer seelischen Behinderung bedroht im Sinne dieses Buches sind Kinder oder Jugendliche, bei denen eine Beeinträchtigung ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nach fachlicher Erkenntnis mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. § 27 Absatz 4 gilt entsprechend. (1a) Hinsichtlich der Abweichung der seelischen Gesundheit nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Stellungnahme 1. eines Arztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, 2. eines Kinder- und Jugendpsychotherapeuten oder 3. eines Arztes oder eines psychologischen Psychotherapeuten, der über besondere Erfahrungen auf dem Gebiet seelischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen verfügt, einzuholen. Die Stellungnahme ist auf der Grundlage der Internationalen Klassifikation der Krankheiten in der vom Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information herausgegebenen deutschen Fassung zu erstellen. Dabei ist auch darzulegen, ob die Abweichung Krankheitswert hat oder auf einer Krankheit beruht. Die Hilfe soll nicht von der Person oder dem Dienst oder der Einrichtung, der die Person angehört, die die Stellungnahme abgibt, erbracht werden. (2) Die Hilfe wird nach dem Bedarf im Einzelfall 1. in ambulanter Form, 2. in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen, 3. durch geeignete Pflegepersonen und 4. in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen geleistet. (3) Aufgabe und Ziel der Hilfe, die Bestimmung des Personenkreises sowie die Art der Leistungen richten sich nach § 53 Absatz 3 und 4 Satz 1, den §§ 54, 56 und 57 des Zwölften Buches, soweit diese Bestimmungen auch auf seelisch behinderte oder von einer solchen Behinderung bedrohte Personen Anwendung finden. (4) Ist gleichzeitig Hilfe zur Erziehung zu leisten, so sollen Einrichtungen, Dienste und Personen in Anspruch genommen werden, die geeignet sind, sowohl die Aufgaben der Eingliederungshilfe zu erfüllen als auch den erzieherischen Bedarf zu decken. Sind heilpädagogische Maßnahmen für Kinder, die noch nicht im schulpflichtigen Alter sind, in Tageseinrichtungen für Kinder zu gewähren und lässt der Hilfebedarf es zu, so sollen Einrichtungen in Anspruch genommen werden, in denen behinderte und nicht behinderte Kinder gemeinsam betreut werden. Dritter Unterabschnitt

von wolfsfrau am 01.04.2014, 18:15



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Wende dich am besten an einen Träger z.B. Caritas, die vermitteln oft Schulbegleiter bzw. haben sie selber beschäftigt. Egal wer über die Bezahlung entscheidet (Sozialamt o. Jugendamt), den Schulbegleiter suchen die nicht aus, sondern ihr.

von wolfsfrau am 01.04.2014, 18:18



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Ich häng mich mal dran bzgl der Träger. Lebenshilfe Integra Die würden mir grade noch einfallen

von DasBabY85 am 02.04.2014, 10:50



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Hallo, heute sieht die Welt schon ein bißchen besser aus:-) Der Termin ist doch tatsächlich nächste Woche und zwar genau mit der Autismusbeauftragten unseres Kreises, die wir letztes Jahr kennengelernt hatten, als wir uns bezüglich der Einschulung Sorgen machten (unsere Tochter wurde danach zurückgestellt). Ich hatte die Montag morgen auch angemailt, vielleicht hat das ja dazu beigetragen, dass es jetzt schnell ging. Oder es hat sich schlicht überschnitten, ich weiß es nicht, weil ich keine Rückmeldung bekommen hatte. Die Paragraphen kenne ich selbstverständlich und der formelle Antrag vom JA liegt mir auch hier vor. Kontakt zur Lebenshilfe habe ich auch und wir sollen uns sofort an sie wenden, wenn wir das Ergebnis haben. Für den Moment denke ich mal, dass alles gut aussieht! LG maddia

von maddia am 02.04.2014, 13:16



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Hallo, ich bin schon lang im RK Forum dabei und der Tenor war sicher nicht durchweg"Schulbegleiter gibt es nicht". Wir kommen auch aus NRW,unser Sohn bekam nach dem Test fürs erste Jahr eine Schulbegleitung.Allerdings eine häufiger genehmigte "nicht Fachkraft". Ich sag mal so böse";bei nicht schwerstmehrfachbehinderten sicher ausreichend. Zudem gibt's darunter ganz tolle Menschen ,die ihre Arbeit einwandfrei machen.An Justins -Schule gibt es jede Menge Schulbegleiter. Justin kann nur mit einer Fachkraft in die Schule,die wiederum muß männlich sein und gewisse andere Anforderungen erfüllen. Dies ist -fast-nicht zu bekommen.Das führt bei uns immer wieder dazudas er Wochen hat ,wo er zuhause sein muß:-( Normale Schulbegleiter stehen bei den mir bekannten Institutionen mit denen das Amt zusammenarbeitet ausreichend und auch kurzfristig zur Verfügung. Es geht alles seinen Weg.Keine Angst;-) LG Anna

von angel1977 am 04.04.2014, 22:31