Thema:
Kann das Jugendamt einfach so eine Familienhilfe anordnen?
Kann das Jugendamt ohne wichtigen Grund bzw. Kindeswohlgefährdung trotzdem eigenmächtig eine Familienhilfe anorden?
Die Mutter ist alleinerziehend mit 2 kleinen Kindern und das älteste Kind ist behindert. Sie hat sich selbständig um alles gekümmert und weiß woher sie Hilfe bekommen kann. Es ist nichts zu beanstanden und sie ist auch offen für Hilfe. Eine Familienhilfe ist ja auch nur eine Hilfe zur Selbstholfe und das macht meine Bekannte von sich aus schon allein.
Ich hoffe das ihr mir weiterhelfen könnt.
von
5kinder-Mami
am 30.07.2013, 23:12
soweit ich weis muss die familie zustimmen. 100% sicher bin ich mir aber nicht.
lg
von
Fiou
am 31.07.2013, 13:37
wieso ist das jugendamt denn in der familie?? es muss ja einen grund haben.
familienhilfen sind freiwillige leistungen - die familie muss zustimmen (es sei denn, es hat sich etwas geändert).
wenn aber alles so läuft, wie du beschreibst, dann ist das JA eigentlich gar nicht in der familie tätig.
von
biggi71
am 31.07.2013, 15:31
Ich finde das seltsam... es muss schon mal was mit dem JA gegeben haben bzw. jemand hat die Mutter als hilfebedürftig im JA gemeldet
von
mf4
am 31.07.2013, 16:54
Hallo,
wieso muss jemand die Mutter gemeldet haben. Beim JA kann man auch selbst anrufen wenn man Rat oder Hilfe sucht. Dann bekommt man einen Termin und es wird versucht zusammen eine Lösung zu finden. Frühförderung, Integrationshilfe etc. laufen auch (zumindest in Bayern) über das JA. Und bei uns auch alles was mit Unterhalt etc. zu tun hat.
Warum meinen so viele, bei jemandem der mit dem JA "zu tun" hat ist ist was "nicht i.O."? Das entspricht in keiner weise mehr den heutigen Aufgabengebieten des Jugendamtes!
LG Inge
von
IngeA
am 01.08.2013, 11:12
Diejenige hat ja offenbar nicht selbst gebeten... darum geht es ja.
Ich weiß, dass man sich auch selbst Hilfe holen kann.
von
mf4
am 03.08.2013, 08:44
Hallo,
ach so, das steht nicht hier sondern in einem anderen Forum:
Die Mutter hatte Einzelfallhilfe beantragt.
LG Inge
von
IngeA
am 03.08.2013, 14:40
Hallo,
bei uns in Niedersachsen kann "Familienhilfe" nicht angeordnet werden. Dafür muss man selbst einen Antrag stellen. Auch andere Behörden können das nicht für die Familie anregen.
Nur melden kann man dem JA, wenn man der Meinung ist, dass da ein Handlungsbedarf besteht. Dann sollte das JA einen Hausbesuch machen und klären, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.
VG Silke
von
Sonnenkäferchen
am 01.08.2013, 14:10
Ich bin eher stille Leserin, aber ich kann dazu was sagen. Ich habe im März selbstständig eine Familienhilfe beantragt. Wohne in BW. Mein Sohn hat ADHS und ist auf dem Entwicklungsstand eines 4 jährigen. Er ist aber fast acht. Es gab nach der Einschulung massive Probleme und weil er letztendlich in einer geschlossenen Klinik war,mussten wir das Jugendamt informieren. Die haben dann die Hilfe genehmigt. Mir wurde gesagt das dies freiwillig ist. Allerdings kann das Jugendamt so etwas aber auch eigenmächtig entscheiden , falls sie bedarf in der Familie sehen.Wenn sie es dann anordnen, dann kann man dagegen nichts tun. Man muss das dann so hinnehmen, wurde mir gesagt. .
von
Sunny0405
am 09.08.2013, 15:56
Ich habe gelernt das es von Amt zu Amt verschieden ist und auch bei dem jeweiligen Bearbeiter variieren kann.
Das ist zwar nicht unbedingt das selbe Thema aber denke das ist egal. Denn es ist Jugendamt. Bei uns wurde bei einem Jugendamt gesagt der kindesvater darf die 2 nicht mehr sehen und der nächste bearbeitet will nun das wir uns mit dem Vater in Kontakt setzen.
Wenn es ein bearbeitet ist dessen Meinung so ist dann wird erst schon Benutzer Grund finden um es durchzusetzen.
von
sabine.sami
am 01.08.2013, 21:42