Hilfe für kranke und behinderte Kinder

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Kann mir vielleicht jemand helfen?

Thema: Kann mir vielleicht jemand helfen?

Hallo! Ich habe 2 Töchter. Beide haben einen Schwerbehindertenausweis 50% und Merkzeichen G. Ich habe die Möglichkeit beim Finanzamt eine KFZ- Steuerbegünstigung zu bekommen. Darf ich dann nachdem ich meine Kinder in die KITA gebracht habe, in den 20 km weiter entfernten Ort zur Arbeit fahren? ( wegen nur Fahrten für das Kind) Vielen Dank Bis dann Emma

Mitglied inaktiv - 20.03.2004, 20:12



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Frag doch mal bei Nicola Bader

Mitglied inaktiv - 20.03.2004, 21:07



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Hallo, also man kann irgendwie alle Fahrten damit erklären/begründen, dass sie für das Kind sind. Das heißt man würde auch bei einer Fahrt die nicht unbedingt fürs Kind ist immer etwas geraderücken können...z.B. wenn man abends mal mit dem Auto unterwegs ist, o.ä. Aber die Fahrt zur Arbeit kann bei einer Polizeikontrolle sehr teuer werden. Die gehört nämlich nicht dazu. Wir haben es mit der Ummeldung auf den Namen unserer Tochter dann lieber sein lassen. Wird zwar selten kontrolliert, aber bei unserem "Glück" würden wir die A....karte ziehen. Ich habe extra noch einmal beim Finanzamt nachgefragt. Die Frau hat es mir so erklärt. Sonst frag doch noch einmal bei Eurem Finanzamt vor Ort nach. Die können da weiterhelfen. Viele Grüße mini-girl

Mitglied inaktiv - 20.03.2004, 21:45



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Hallo Du darfst nur mit und zum Zwecke des Kindes mit dem Auto fahren und geldverdienen zählt leider nicht dazu... dagmar

Mitglied inaktiv - 21.03.2004, 00:05



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Kfz Soweit Ihr Kind einen Schwerbehindertenausweis hat, können Sie den Wagen auf Ihr Kind zulassen und es damit von der Kfz-Steuer befreien lassen. Voraussetzung ist, dass alle Fahrten mit dem Wagen im Zusammenhang mit dem schwerbehinderten Kind stehen (Fahrten zur Arbeit dienen auch dazu , dass schwerbehinderte Kind zu unterstützen, indem Sie Geld zum Unterhalt verdienen) bzw. Sie den Wagen überwiegend für den Transport ihres behinderten Kindes benötigen. D.h. für Sie alleine würde z.B. ein Kleinwagen ausreichen, durch ihr behindertes Kind benötigen Sie jedoch einen Kleinbus, welcher natürlich eine höhere Kfz.-Steuer bedeutet. Sprechen Sie hierzu mit dem Finanzamt. Soweit der Wagen auf Ihr Kind zugelassen wird: Schwerbehinderte bekommen bei Automobilclubs Ermässigungen. Ebenso lohnt es sich, mal mit der Kfz-Versicherung über einen Nachlass zu reden. http://www.epilepsie-selbsthilfe.de/bayern/schweinfurt/daten/Behindertenausweis.htm

Mitglied inaktiv - 21.03.2004, 11:08



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Hallo, diese Deutung,dass Unterhalt verdienen auch im Sinne des Kindes ist,mag zwar so richtig sein,ist aber nicht im Sinne der Rechtssprechung. Jeder ,der sein Auto auf das Kind anmeldet,bekommt doch auch so ein Info-Blatt mit und wird aufgeklärt von den Finanzbeamten(?)..wir jedenfalls. Zur Arbeit fahren darf man definitiv nicht,zählt defakto als Steuerhinterziehung,auch wenn das verdiente Geld ja dem Lebensunterhalt des Kindes dient. Grüßlie Sabine

Mitglied inaktiv - 21.03.2004, 11:19



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Ich nochmal... Fahrten zum Arbeiten gehören nicht zum Zwecke des schwerbehinderten Kindes das ist leider so und wer erwischt wird darf ganz schön zahlen !!!! dagmar

Mitglied inaktiv - 21.03.2004, 12:24



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steht es denn auf der seite dabei ??

Mitglied inaktiv - 21.03.2004, 13:10



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Hallo! Vielen Dank für Eure Antworten. Ich werde es auch nicht machen, da ich keine Lust habe, mich noch strafbar zu machen. Ich habe schon so Probleme genug. Schade ist es natürlich. Alles Gute Euch und Euren Kindern Bis dann Emma

Mitglied inaktiv - 21.03.2004, 19:44