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Behindertenausweis für entwicklungsverzögerters Frühchen?

Thema: Behindertenausweis für entwicklungsverzögerters Frühchen?

Mein Sohn (3,5 Jahre- ehemaliges Frühchen aus der 26. SSW) war in der letzten Woche beim Gesundheitsamt zur Untersuchung, da er ab September in ein heilpädagogische Tagesstätte geht. Die Ärztin bestätigte, dass wir sehr viel Glück haben und dass mein Sohn geistig sowie körperlich fit ist, lediglich eine Verzögerung in der Entwicklung (ca. 1 Jahr) ist zu merken. Dies wurde auch im Kinderneurologischen Zentrum in Bonn so diagnostiziert - die Prognosen auf ein vollkommen "normales" Kind sind sehr gut. Trotzdem riet mir die Ärztin vom Gesundheitsamt beim Versorgungsamt für meinen Sohn einen Behindertenausweis zu beantragen. Sie meinte aufgrund seiner Vorgeschichte würde ihm dies zustehen und wir hätten auch steuerliche Erleichterungen. Hat jemand damit Erfahrung? Gruß Lydia

Mitglied inaktiv - 12.05.2004, 13:50



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Unser zweiter war auch ein Frühchen aus der 29 SSW- lange Zeit entwicklungsverzögert, erst jetzt zur Schule und die U zum 5.Geburtstag war er " zeitgerecht" entwickelt. Wir haben da auch in der früchchengruppe besprochen- vonwegen behindertenausweis, Pföegestufe etc.Die Quintessenz war wohl, dass Frühgeburt alleine nichts aussagt, sondern man auf die mit der bzw. durch die Frühgbeurt entstehenden probleme abzielen muss. D. H.- wenn Dein Sohn in seiner Entwicklung einfach reifeverögert ist, ansonsten aber wie ein ganz normales jüngeres Kind, dann gibt es nichts. Wenn Du allerdings laufend zu Therapien musst, Ergo, Krankengymnastik, Logo, er speziell gefüttert werden muss etc .pp.- also wenn Du dann zusätzlich viel machen musst, dann kommen Pflegestufe und Behindertenausweis in FRage. Wir haben damals auch in Bonn gewohnt, und es gab bei der uniklinik eine Frühchenelterngruppe, die irgendwie auch mit der evangelischen Kirche zusammenhing.Vielleicht fragst Du da mal nach. benedikte

Mitglied inaktiv - 13.05.2004, 08:54



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Hi... Mein Sohn war auch ein Frühchen in der 30. SSW. Uns wurde damals auch geraten, einen Behindertenausweis zu beantragen, dieser wurde uns aber bis zum 2. Lebensjahr verweigert, weil er ja "nur" entwicklungsverzögert wäre. Und diese Kinder machen nicht mehr arbeit als andere auch, daher käme für ihn soetwas nicht in Frage. Nach dem 2. Geburtstag war dann endlich mal jemand der Meinung, dass mit ihm etwas nicht stimmen könnte und wir bekamen einen Ausweis mit 50%. Heute hat er 100% und ist offiziell körperlich und geistig schwerbehindert. Wenn keine körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen festzustellen sind, wird das mit nem Behindertenausweis oder einer Pflegestufe echt schwer. alles gute Alex

Mitglied inaktiv - 13.05.2004, 13:32