Hilfe für kranke und behinderte Kinder

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Pflegestufe uns Schwerbehindertenausweis

Thema: Pflegestufe uns Schwerbehindertenausweis

Hallo! Ich habe hier schon öfter reingeschaut und nun auch ein paar Fragen an euch.. Es geht um meinen Sohn (knapp 26 Monate alt). Wo fang ich nur an??? Wir haben nun seit Kurzem die Diagnose "frühkindlicher Autismus". Außerdem gilt er als stark entwicklungsverzögert - es wird nun auch von ICP ausgegangen. (Arme und Beine, aber eher beinbetont). Der Kleine kann weder sprechen noch stehen/laufen. Er spricht nicht. Kann nicht selbstständig essen (weiß noch nicht mal etwas mit dem Essen anzufangen, wenn es vor ihm steht/er es in den Händen "hält"), ist nachts sehr oft wach und findet nur schwer wieder in den Schlaf... Es ist jedesmal ein Kampf ihn zu wickeln,an zu ziehen, waschen usw... Ich könnte wahrscheinlich ein Buch über seine Auffälligkeiten schreiben.... Im Oktober wurde uns die Pflegestufe abgelehnt. Nach Widerspruch gab es nun die Pflegestufe 1. (Ab September, Antragstellung war im Juli). Nach erneuten Widerspruch auch ab Juli Bewilligung der Pflegestufe 1. Heute kam nun auch der Schwerbehindertenausweis. Da steht drin, dass er 80 % und Merkmal H hat. Gilt das rückwirkend ab Geburt? Steht ihm nicht auch B und G zu? Für uns ist das alles ganz neu und es ist zum Teil schwer, da durchzuschauen... Stehen uns vielleicht noch andere Sachen zu, von denen wir nichts wissen? Pflegebett und Wannensitz werden beantragt... Liebe Grüße

von DJ090909 am 04.11.2011, 14:00



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Bei meinem Jüngsten wurde das Kanner-Syndrom (frühkindlicher Autismus) im Juni 2008 diagnostiziert (da war er 25 Monate alt) Wir haben bei ihm in diesem Alter die Pflegestufe I bekommen, er hat einen SBA mit 100% und den Merkzeichen G,B und H. Diese müssten euch auch zustehen. Der SBA gilt AB Beantragung! Wenn ihr ihn Ab Geburt zählen lassen wollt, müsst ihr das extra beantragen (ich habe es NICHT gemacht!) E. ist jetzt 5 1/2 Jahre alt und hat seit 1 1/2 Jahren die Pflegestufe II. Pflegebett habe ich noch nicht beantragt, werde dies aber bald tun, da er nun schon sein 3. Bett kaputt getreten hat in seinen Wutanfällen. Das er keine Nacht durchgeschlafen hat, das kenne ich zur Genüge. Seit Mai diesen Jahres schläft er, dank eines Medikamentes , zum größten Teil die Nächte durch. Zumindest hat er damit aufgehört in der Nacht rumzulaufen oder seine Windel auszuziehen und auseinander zunehmen und die Wand mit seinem Kot zu "verschönern" Auch wurde bei ihm zusätzl. ADHS diagnostiziert - das war vor 2 Monaten. Er bekommt jetzt auch noch Medikinet und ist seitdem viel,viel ruhiger und ausgeglichener! LG

von Tanny_2502 am 04.11.2011, 14:47



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Hi, also ich habe den SBA meines Sohnes letztes Jahr beantragt. Bewilligt wurde er mit 70 % rückwirkend ab Juli 2007, da er im Juni 2007 seinen ersten geburtstag hatte. LG Bianca

von fünf-kleine-hüpfer am 04.11.2011, 18:25



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Hi, wenn Du glaubst, das ihm noch weitere Merkzeichen zustehen, dann lege Widerspruch ein. Um Merkzeichen zu bekommen ist es notwendig, dass Du die Gründe dafür möglichst genau angibst. Die Versorgungsämter geben in den seltensten Fällen von sich aus gleich alles. Du musst also am besten den ganzen Tagesablauf schildern, wo Du unterstützen musst bzw Hilfen notwendig sind, die bei einem gleichaltrigen Kind nicht notwendig wäre. Der Ausweis gilt - wenn nicht anders explizit beantragt und genehmigt - ab Beantragung. Hast Du irgendwelche Arztberichte oder ähnliches, die schon belegen könne, dass schon früher Probleme sich abgezeichnet haben, dann lege diese dem Antrag bei und beantrage ab Geburt. In der Regel wird der Ausweis nun immer ab dem Zeitpunkt bewilligt, ab dem eine "Behinderung" abzusehen ist. Ich gehe davon aus, dass Du weißt, dass Du mit dem Merkzeichen H in der Steuererklärung die Höchst-Pauschbeträge ansetzen kannst. Vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt es ein dickes Buch "Ratgeber für Menschen mit Behinderung", welches man kostenlos auf der Homepage bestellen kann. Bei uns war es innerhalb weniger Tage da. Da steht auch einiges drin, was hilfreich sein kann. Bei den Finanzämtern gibt es auch noch kostenlos den Steuerleitfaden für Menschen mit Behinderung. LG

von Ameise am 05.11.2011, 11:54



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Ich danke, für eure Antworten! Mir wurde auch gesagt, dass ihm die 100 % und Merkzeichen H,G und B zustehen. Man weiß noch gar nicht, ob er überhaupt mal (selbstständig) laufen lernen wird.... Übrigens, der Ausweis ist grün-orange. Was ist da der Unterschied zu den grünen? Ab wann ist man denn berechtigt, auf dem Behindertenparkplatz zu stehen? Seit der U6 wurde er bei den Ärzten zum ersten Mal stark auffällig. (Uns schon wesentlich früher) Er war genau 1 Jahr, als wir das erste Mal im SPZ waren. Das Versorgungsamt hat alle (Krankenhaus) Befunde... Kann man denn eigentlich auch die Fahrten zu den Therapien irgendwie absetzen? Wir fahren z.B. zwei Mal wöchentlich zur Physio. Einfache Fahrt 25 km. Frühförderung ebenso 1 mal pro Woche. Liebe Grüße

von DJ090909 am 05.11.2011, 14:09



Antwort auf Beitrag von DJ090909

Hi, mit Merkzeichen H kannst Du ALLE Fahrten in der Steuer absetzen - also auch die Fahrten zu Kindergruppen, Ausflüge, Therapien etc. Du musst sie nur alle glaubhaft auflisten können. Achau mal hier, da steht alles recht ausführlich drin: http://www.bvkm.de/recht/rechtsratgeber/steuermerkblatt.pdf LG

von Ameise am 05.11.2011, 16:38



Antwort auf Beitrag von DJ090909

Für den Behindertenparkplatz brauchst du das G. Geh auf jeden Fall in Widerspruch. Wir haben fast den gleichen Status wie ihr, da kann doch was nicht stimmen. Meine Kinder sind wesentlcih weniger beeinträchtigt. Also G und B noch nachtragen lassen.

von Leya07 am 11.11.2011, 10:57