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Schwerbehindertenausweis------> wer kennt sich aus?????

Thema: Schwerbehindertenausweis------> wer kennt sich aus?????

hab gestern für mein kind einen 60%igen schwerbehindertenausweis bekommen, das einzige was ich daraus lesen kann, ist der betrag den ich von den steuern absetzen kann. was genau kann man da von den steuern absetzen???? nur die fahrten von zu hause zum kinderarzt bzw kh oder auch wenn ich nur so mit ihm unterwegs bin, also mit bus und bahn??? er hat die buchstaben H und B bitte um viele infos :-) lg manu

Mitglied inaktiv - 29.07.2010, 06:28



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da er ja noch unter 6 jahren ist, ist es bei ihm kostenlos aber wie siehts bei mir aus??? welche " Vorteile " hätte ich??? darf auch der vater des kindes mit ihm unterwegs sein als begleitperson und wer zählt dazu?? oma opa geschwister auch????

Mitglied inaktiv - 29.07.2010, 06:38



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Hallo, einfach die Fahrten im Fahrtenbuch notieren und mit der Steuererklärung mit abgeben. Man könnte das Auto auf den Sohn ummelden, darf dann aber nur für bzw. mit dem Sohn unterwegs sein, also auf Arbeit oder so fahren ist nicht. Für Strassenbahn oder Bus mußt Du extra ne Wertmarke beantragen, mit der er und eine Person kostenlos fahren kann. Im Zoo zum Beispiel kommst du auch ermäßigt oder sogar kostenlos als Begleitperson rein. Mehr fällt mir gerade nicht ein. LG Susi

Mitglied inaktiv - 29.07.2010, 07:19



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Hallo! Am Besten schaust du noch unter www.rehakids.de nach, die haben da ganz umfangreiche Listen was man mit einem Schwerbehindertenausweis alles machen kann. Die wichtigsten: -du bekommst bei der Steuererklärung einen Behindertenpauschbetrag,d.h. eine Art zusätzlichen Freibetrag für dein Kind -du kannst ALLE Fahrten für das Kind oder mit dem Kind absetzen oder pauschal 15.000km bei Merkzeichen H -du kannst dein Auto auf dein Kind ummelden und bist somit KFZ-Steuerfrei (aber nur wenn du das Auto nicht für Fahrten zur Arbeit nutzt) -als Begleitperson kannst du kostenlos im Nahverkehr fahren, viele Einrichtungen geben dir freien Eintritt auf Kulanz (kein rechtlicher Anspruch), bei uns machen das z.B. auch die Freizeitparks, Spielscheune etc., einfach nachfragen! Wichtig ist, dass Jeder Erwachsene dein Kind begleiten darf. Das waren so die wichtigsten Sachen die mir eingefallen sind. Für Nahverkehr brauchst du noch eine Wertmarke, auch wenn dein Kind unter 6 ist (zumindest hat mir das ein Busfahrer gesagt). LG Tina

Mitglied inaktiv - 29.07.2010, 07:29



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KFZ-Steuer- F R E I nur bei Merkzeichen G oder aG und über 50%. Es gibt aber auch KFZ-Steuer-VERGÜNSTIGUNG. Die könnte evtl. für euch zutreffen. Dafür muss das Auto aber auf Kevin umgemeldet sein und du darfst eben nur mit oder für Kevin WEITESTGEHEND das Auto bewegen. Eintritt frei oder vergünstig in Zoo, Museum oder sonstigen Einrichtungen zählt leider auch nicht überall. Das machen wohl die Veranstalter / Geschäftsführer nach Lust und Laune. Mal musste ich für meine voll bezahlen, mal nicht für sie aber für mich als Begleitperson, mal sie frei, ich als Begleitperson 1/2 Preis und mal beide freier Eintritt. Also da hab ich bisher sehr unterschiedliche Erfahrungen gemacht. Pflegestufe schon beantragt? LG, Flora

Mitglied inaktiv - 29.07.2010, 13:21



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er bekommt keine Pflegestufe

Mitglied inaktiv - 29.07.2010, 14:58