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Geschrieben von Schnecke-Lucy am 19.03.2010, 11:44 Uhr

Verhinderungspflege

Hallo,

hat jemand Erfahrung mit Verhinderungspflege? Wenn man sie nutzt, wird dann das eigentliche Pflegegeld gekürzt? Wie nutzt ihr diese Verhinderungspflege?


Danke schon mal für die Antworten

LG Marion

 
8 Antworten:

Re: Verhinderungspflege

Antwort von phifeha am 19.03.2010, 12:40 Uhr

Nein, das Pflegegeld wird nicht gekürzt.
Verhinderungspflege stehen dir 1500 Euro im Jahr zu. Die kannst du einsetzen wie du magst....Entweder kontinuierlich mtl so um die 120 euro oder halt alle paar wochen mal 400 euro...oder halt alles sammeln und dann einmal im Jahr auszahlen lassen. Wie du das machts, ist dir selber überlassen.....zahlen müssen sie es dir, kürzen dürfen sie nichts, das ist zusätzlich!

Hier mal mein Musterbrief, den ich dann so schreibe:

http://www.rehakids.de/phpBB2/ftopic7006-0-asc-0.html

fiebel downloaden und dann auf der letzten Seite nachschlagen.

lg phi



Re: Verhinderungspflege

Antwort von Schnecke-Lucy am 19.03.2010, 14:00 Uhr

Hallo phi,

danke für den Tip. Ich lese eure Geschichte immer mit und freue mich über jeden Fortschritt für deine Kleine. Letztens habe ich heulend vorm PC gesessen, als ich las,dass Zoé die ersten Schritte gemacht hat. Musste gleich an Lucys ersten Schritte denken und die Gefühle kamen wieder hoch. Sie war damals 22 Monate. Ich habe jetzt fast 9 Jahre durchgezogen und nun hat mir mein Körper Grenzen gesetzt. Ich kann es alleine nicht mehr schaffen. Heute habe ich einen Pflegedienst beauftragt, der mit Lucy zu den Therapien fährt und ich werde dadurch entlastet.
Alles Gute für euch.


Liebe Grüße von Marion mit Lucy 7/01



Anmerkung

Antwort von Antonie am 19.03.2010, 14:58 Uhr

Du kannst die Verhinderungspflege stundenweise in Anspruch nehmen und/oder tageweise. Dabei ist zu beachten, daß 8 Stunden Pflege an einem Tag dann als 1 Tag Pflege abgerechnet werden. Die Verhinderungspflege ist auf 28 Pflegetage beschränkt.

lg Antonie



ähm @ antonie

Antwort von feeli78 am 19.03.2010, 19:31 Uhr

die stundenweise verhinderungspflege ist aber doch nicht auf 28 tage beschränkt sondern eben auf die summe! ca. 1510 euro ...

wir bezahlen zb. unserer pflegeperson 10 euro die stunde somit haben wir 151 stunden im jahr zur verfügung! und an einem einzelnen tag darf man eben nicht über 8 stunden kommen. aber wieviele tage ist bei der STUNDENWEISEN verhinderungspflege doch egal... oder wurde ich da falsch informiert?

LG



Re: Anmerkung

Antwort von 4hamänner am 19.03.2010, 21:12 Uhr

Es ist vielmehr zu beachten, dass wenn du mehr als 8 Stunden pro Tag abrechnest, dein Pflegegeld um 1 Tag gekürzt wird!

Liebe Grüße
Anja



Re: ähm @ antonie

Antwort von Antonie am 20.03.2010, 7:02 Uhr

ja, genauso meinte ich das, hab ich wohl nicht so gut ausgedrückt. Die 8 Stunden sind halt eine kritische Grenze.

lg Antonie



Re: Betreuungsgeld und Frage

Antwort von Schnecke-Lucy am 20.03.2010, 7:47 Uhr

Hallo,

Danke nochmal für die Antworten und habe noch eine Frage. Nutzt ihr das Betreuungsgeld auch? Lucy hat im Moment Anspruch auf 100,- Euro werde aber Antrag auf Erhöhung stellen, 200,- Euro sind möglich. In wie weit sind eure Kinder eingeschränkt und wie viel Anspruch habt ihr? Der Pflegedienst ist der Meinung Lucy stehen die 200,- Euro zu. Mal sehen was der MDK dazu sagt.


Liebe Grüße Marion



Re: Betreuungsgeld und Frage

Antwort von Antonie am 20.03.2010, 14:43 Uhr

ja, meine Tochter hat Anspruch auf 200 Euro im Monat. Sie ist mit 7,5 Jahren auf dem Stand eines 6 Monate alten Kindes, teilweise jünger.
Im Unterschied zur Verhinderungspflege kann diese Leistung nur durch dafür zertifizierte Dienste erbracht werden, und da wird es schwierig, einen zu finden. Außerdem dürfen (normalerweise) keine pflegerischen Leistungen erbracht werden, wie füttern, Windel wechseln, etc.

Ist zwar eine tolle Idee, aber für viele nicht umzusetzen...

lg Antonie



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