Hilfe für kranke und behinderte Kinder

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Verhinderungspflege

Thema: Verhinderungspflege

Hallo, mein Sohn, schwerbehindert, Pflegestufe 1, darf an der Klassenfahrt im Juli nur teilnehmen, wenn ich oder eine Person die in betreut, ebenso mitfährt. Da ich auf Grund unseres Nachwuchses nicht mit kann, würde das eine Bekannte, die zum einen eine examinierte Krankenschwester ist, zum anderen meinen Sohn gut kennt und mit der Krankheit und mediz. Versorgung vertraut ist. Nun weiss ich nicht was ich auf die Pflegerechnung schreiben soll. Stundenzahl ist klar, sind 3 volle Tage. Aber welchen Betrag! Sie hat einen Stundenlohn von 12,50 Euro. Muss ich das jetzt x24 nehmen, oder rechne ich die Nacht raus, Nachts muss er aber auch versorgt werden, muss ich die Schichtzuschläge einreichen, diese würde sie ja auf ihrer Arbeit auch erhalten. Ich bin ziemlich ratlos und hoffe ihr könnt mir weiter helfen, Mein Sohn ist 11 Jahre, ich habe bisher diese Verhinderungspflege nie in Anspruch nehmen müssen.

von Kate73 am 19.06.2014, 20:37



Antwort auf Beitrag von Kate73

Frage doch die Bekannte, die ihn betreut! Sie weiß das sicher am Besten.

von Vanessa1704 am 19.06.2014, 20:48



Antwort auf Beitrag von Vanessa1704

huhu Verhinderungspflege kann man privat problemlos abrechnen wie sonst auch. Stundensatz 12,50.- finde ich OK aber die Restklassenfahrtkosten, wer trägt die ? Auch die Nacht über wird sie ggf nichtbezahlt bekommen da sie ja da schläft, ich würde her mehr Stundensatz reinschreiben als 24 Stunden voll dagmar

von Ellert am 19.06.2014, 21:05



Antwort auf Beitrag von Ellert

Danke fuer die schnelle Antwort. Okay, dann mach ich das so mit den 12,50 ist ihr Stundenlohn wie auf Arbeit. Mit Nachts, das wird dann wahrscheinlich das selbe Problem wie zu Hause auch. Da Nachts ja keine Pflege statt findet, sondern eine medizinische Versorgung die nicht in die Pflege eingerechnet wird. Da passiert es oefter das ich die ganze Nacht an seinem Bett sitze, das kann ihr genauso ergehen. Dann werde ich die Fahrt abwarten und sie bitten die naechtliche Versorgung zu dokumentieren. Danach kann ich die naechtliche Zeit ja mit einrechnen. Die Kosten fuer die Fahrt der Pflegeperson trage ich selbst.

von Kate73 am 19.06.2014, 21:17



Antwort auf Beitrag von Kate73

es gibt ja auch Behandlungspflege ich weiss ja nicht was da nachts medizinisch gemacht werden muss aber evtl kann man das über die Schiene ja abrechnen ? Evtl auch Eingliederungshilfe an sich für die Kosten der Fahrt ? Du kannst ja nichts dafür wenn die Schule das nicht trägt dagmar

von Ellert am 19.06.2014, 21:44



Antwort auf Beitrag von Ellert

Hat er keinen I Helfer in der Schule?

von Filu07 am 20.06.2014, 11:08



Antwort auf Beitrag von Filu07

Doch, 22 Wochenstunden. Der ist aber laut Klassenlehrerin nicht verpflichtet an dieser Fahrt teil zu nehmen,,,

von Kate73 am 20.06.2014, 11:36



Antwort auf Beitrag von Kate73

Ich würde sie fragen. Trini

von Trini am 20.06.2014, 15:10



Antwort auf Beitrag von Kate73

"Die erhebliche Pflegebedürftigkeit beginnt, wenn täglich durchschnittlich mindestens 90 Minuten lang Hilfe geleistet werden muss und davon mindestens 46 Minuten auf mindestens zwei Verrichtungen der Grundpflege entfallen." Das scheint ja bei Euch deutlich mehr zu sein. Ich denke mal, 24 Stunden wird man nicht abrechen können, weil das ja auch dem Arbeitsrecht widerspricht. Man darf ja maximal 10 Stunden am Tag arbeiten. Trini

von Trini am 20.06.2014, 11:24



Antwort auf Beitrag von Trini

Hier liegt auch das Problem. Denn mein Sohn hat eine intertitielle Lungenerkrankung, ( keine Ahnung ob diese fuerchterliche Wort jetzt richtig geschrieben ist), das heisst er muss bei Bedarf mit Sauerstoff versorgt werden, also muss er staendig unter Aufsicht sein, damit sofort versorgt werden kann. Das hat laut Medizinischen Dienst weniger mit Pflege zu tun sondern mit medizinischen Versorgung. Also er braucht in der Grundpflege sehr selten Hilfe, aber die Versorgjng mit Sauerstoff ist je nach Befinden, Wetter etc. Weit aus mehr als 90 min. am Tag, vorallem Nachts bedarf er momentan eine rund um Betreuung. Ich frag einfach bei der Kasse nach. Danke fuer eure Antworten

von Kate73 am 20.06.2014, 11:47



Antwort auf Beitrag von Kate73

als meiner noch Sauerstoff bekam zählte das auch nicht als Pflege Ggf kann der Träger der Integration in der Schule dann Deine Krankenschwester bezahlen ? dagmar

von Ellert am 20.06.2014, 15:11



Antwort auf Beitrag von Kate73

Hallo! Unser Grosser ist gerade von der Klassenfahrt zurück. Bei uns war es zum Glück so dass die I-Helferin mitfahren konnte und über das Sozialamt bezahlt wurde, allerdings mit max. 10 Std./Tag wie oben schon geschrieben geltendes Arbeitsrecht. Wenn eure Integrationskraft nicht mitfahren kann oder will kannst du die Stunden wahrscheinlich für deine Bekannte beantragen. Ich würde dann evtl noch versuchen die restliche Zeit über private Verhinderungspflege abzurechnen.Da weiss ich allerdings nicht ob das rechtlich ok ist. Gruß Tina

von tina,24 am 20.06.2014, 20:48