Chronisch kranke und behinderte Kinder

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Geschrieben von Heike71 am 22.04.2004, 11:07 Uhr

Widerspruch Pflegegeld

Hallo,
heute ist die Ablehung unseres Pflegegeldantrages für Felix gekommen, es war schon das Widerspruchsverfahren. Das Problem ist, das die Barmer uns im Januar eine krankenschwester für Erwachsenenpflege vorbeigeschickt hat, und die ist der Meinung, das Felix "nur" eine leichte Muskeltonusstörung hat. 1 Tag nach dieser Begutschtung wurde die Diagnose der ICP (Triparese mit starker Entwicklungsverzögerung) gestellt, und der Medzinische Dienst weigert sich die behandelnen Ärzte+Klinik anzuschreiben. Wir sind mind. 2 mal pro Woche bei irghendwelchen Ärzten, einmal pro Woche bei der KG, mehrmals Tägl. muß er nach der Gymnastik gewaschsen werden, Hautpflege, usw.Lt Gutachten ist er ein normal entwickletes Kind, welches höchstens in naher Zukunft "Frühförderung" benötigt.Meine Frage an die schon efahrenen unter Euch, wie stehen die Chancen vors Sozialgericht zu gehn? brauch man dafür einen Rechtsanwalt?

 
10 Antworten:

Re: Widerspruch Pflegegeld

Antwort von Ellert am 22.04.2004, 21:01 Uhr

Hallo

also die Diagnose ändert nichts daran
nur der Pflegeaufwand,
und wir wollten mal darauf bestehen einen Kindergutachter zu haben
aber daruaf hat man keinen Einfluss LEIDER
wir hätten unseren selbst zahlen müssen.

fehlt denn viel an Zeit zur stufe ?
Uns hat damals der RA zu klagen abgeraten
nach 6 Monaten konnten wir neu beantragen und dann wars auch umsonst
musste aber wieder durch den Widerspruch
wir bekamen dann Stufe eins.

dagmar

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Re: Widerspruch Pflegegeld

Antwort von Heike71 am 22.04.2004, 22:40 Uhr

Zeitlich liegen wir voll in der Stufe 1, nur die Pflegerkasse meint, dass die angebliche Muskeltonusstörung nicht so Pflegeaufwendig ist, da man nur kurzzeitig daran "leidet". Eine weitere Ausrede ist das korigierte Alter, da er mit 10 Monaten unter dem eines 6 Monátskindes liegt (von dem, was er kann)wäre eine Vollversorgung wie bei einem Neugeborenen selbstverständlich. Das würde ja bedeuten, das niemand, der unter dem Stand eines 6 Monatskindes liegt, Anspruch auf eine Pflegestufe hat, oder?

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Re: Widerspruch Pflegegeld

Antwort von Ellert am 23.04.2004, 1:08 Uhr

Tja
wir haben erst ab einem Jahr bekommen
da zählt das faktische Alter und nicht das korrigierte.
Der tatsächliche Aufwand ist entscheidend
was hat denn der Gutachter alles nicht anerkannt ?

Wir haben zum vergleich sondiert, Suaertsoff Turnen etc zählt ja alles nicht
Ellert konnte sich nicht drehen ständig Termine ausser Haus wegen KG, Ergo und Ärzten

Wenns zeitlich anerkannt reicht
also nicht was ihr sagt sondern was die anerkennen
können die doch nicht einfach sagen nee gibts nicht ?
was konkret sagt denn die Diagnose,
Spastik oder was in der Art ?
Mit Pflege fällt mir dazu aber auch in dem Alter wenig ein
ausser dass das Wickeln schwerer sein dürfte
das Schlucken ggf länger dauer wenn sie auch im Mund ist.
Grundpflege unter einem Jahr ist extrem aufwendig bei Kindern
das unterscheidet nicht nach Monaten sondern nach Jahren
quasi zum ersten Geburtstag sind die Anrechnungssätze anders
nach dem ersten Geb sind die Chancen ungleich größer.
Das Fahren zur KG müssten sie eigentlich rechnen, das zu den Ärzten, also zweimal die Woche zum Arzt ist halt nicht auf Dauer für die Kasse wir mussten Atteste bringen wie oft wir zB im Jahr in die Augenklinik müssen, oder zum Orthopäden etc das wird dann auf den Tag umgerechnet, recht kompliziert alles.

Ich glaube eine Klage hat da wenig Erfolg
so blöde das klingt...

dagmar

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Re: Widerspruch Pflegegeld

Antwort von Heike71 am 23.04.2004, 9:28 Uhr

Er wird durch die Krankengymnastik (die nicht angerechnet wird)mehrmals tägl komplett an und ausgezogen und abgewaschen, weil er dadurch viel schwitz. Durch seine Spastik hat er eine Wunde Haut,speziell an den Stellen, wo er seine Gelenke nicht einsetzen kann z.B.unter den Armen usw also mehrmals tägl Hautpflege. Da er sich nicht selbst drehen kann, muß ich ihn oft lagern. Da er alleine durch die immobilie WBS und fehlende Rumpfkontrolle nicht sitzen kann (sackt nach vorne und dann seitlich weg) muß er auch oft entsprechend gelagert werden. Das füttern dauert auch länger, wegen seiner Zungenmuskulatur. Er leidet an einer spastischen Diparese, der re Arm ist mitbetroffen. Der Medizinische Dienst ist der Meinung, das sich die Behinderung erst langsam entwickeln würde, wenn nichts gemacht wird an KG zB oder Frühförderung. Und das ist so nicht richtig. Die schweren Formen, wie Felix sie hat, sind direkt nach der Entbindung mit Symptomen da. Meine Schwester, die in einer anderen Stadt wohnt, hat für ihren Sohn mit einer ähnlichen Diagnose im 4 Lebensmonat Stufe 3 durch bekommen. Ich frage mich nur, wie man zu so unterschiedlichen Bewertungen kommen kann?

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Re: Widerspruch Pflegegeld

Antwort von anders am 23.04.2004, 9:50 Uhr

hallo,
also ich glaube auch das da mit unterschiedlichen dingen gemessen wird.
meine freundin hat am mittwoch die pflegest. 2 bekommen und nicht das ich das jetzt böse meiner freundin gegenüber meine
aber der kleine ist längst nicht SO pflege bedürftig wie euer felix.
sie geht 2 mal die woche zur KG einmal schwimmen 1mal logopäde er kann jetzt gerade laufen (noch nicht so sicher durch seine starke hypotonie ist er sehr instabiel) er wird noch gewickelt aber sonst nicht wesentlich mehr.
er wird im september 3.
also kann da doch was nicht stimmen wie so oft im staate deutschland....
LG melanie

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Re: Widerspruch Pflegegeld

Antwort von Heike71 am 23.04.2004, 11:08 Uhr

Habe unserem Kinderarzt das Gutachten der Pflegekasse gezeigt, er kann das, was die da so schreiben nicht nachvollziehen, und will jetzt etwas entsprechendes dazu schreiben, das soll ich mit dem Widerspruch mit einreichen. Unsere Neuropädiater schreiben auch noch etwas, die können die Ablehnung auch nicht nachvollziehen. Wir haben jetzt die Situation, das Felixx bestimmte Hilfsmittel braucht (Rehabuggy, Sitzgestell) und befürchten, das die Kasse dieses auf Grund ihres Gutachtens ablehnen wird, weil er es in ihren Augen nicht benötigen wird. Selbst bezahlen können wir das nicht.

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Re: Widerspruch Pflegegeld

Antwort von Mama von Nicolino am 23.04.2004, 14:04 Uhr

Hallo

Bei uns in Österreich ist das mit dem Pflegegeld auch so eine Sache, ich habs inzwischen zum 3. mal beantragt.
Das erste mal wurde es abgelehnt, weil ich laut Amtsarzt nur 25 Stunden Pflegeaufwand IM MONAT hatte, beim zweiten mal kamen wir auf 40, um 10 zuwenig.
Ich hab dann Klage eingereicht, was aber auch nichts brachte.
Die Richterin hat gemeint, ich soll die Klage zurück ziehen, weil ich so oder so keine Chance hätte, da ich niemals auf 50 Stunden käme. Aber ich dürfte nach Nicos 3. Geburtstag einen neuen Antrag stellen.
Was aber auch gelogen war, da eigentlich nur einmal im Jahr bei uns ein Antrag gestellt werden kann.
Mit Müh und Not durfte ich jetzt einen neuen Antrag stellen.
Aber viel Hoffnung hat man mir keine gemacht, da Nico ja Fortschritte gemacht hat.
Dafür wird mir jetzt sogar die Wickelzeit angerechnet.

Sollte es diesmal auch abgelehnt werden, Klage ich wieder, aber dann mit Rechtsanwalt.

Liebe Grüße
Birgit

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Re: Widerspruch Pflegegeld

Antwort von Ellert am 23.04.2004, 15:01 Uhr

Hallo Ihr

also ein kind mit Pflegestufe 3 im ersten Lebensjahr ist fast tod
mal ganz böse ausgedrückt
sowas gibt es nicht oder dann echt mit einem oberblinden Gutachter !!!

Also Heike
so wie sich das liest kann man Ellert mit Eurem vergleichen,
wir sind damals nach dem Rechtsanwalt, der auf sowas spezialisiert war auch erst nach dem ersten Geburtstag zu Stufe 1 gekommen
da die gesetzte leider nicht für kleine Kinder gemacht sind sondern eher für alte Leute.

Was ich nun nicht blicke
war das schon der Widerspruchsgutachter der abgelehnt hat
oder erst der erste Bescheid, gegen den man Widerspuch einlegen kann
weil Du ja jetzt erst Atteste bekommst...

Pflegegeld für Kinder ist sehr schwierig
da Kinder an sich im ersten Jahr rund um die Uhr Pflege brauchen,
Neele stillte in dem Alter jede 90 Minuten und musste wegen Spuckeritis auch oft umgezogen werden.
das ist normal und zählt als normaler Aufwand.

Einen Rehawagen und Sitz haben wir bis heute nicht
da die private auch da die Notwendigkeit nicht sieht, ist unbezahlbar ausser gebraucht bei eb..
wir werden nun mit SIEBEN einen Rollstuhl bekommen
es ist ein Trauerspiel was da abgeht.

Gerade ein Spastiker wird doch mit dem Alter nicht besser sondern schlechter
in welchem Lehrbuch hat Der Gutachter so einen Unsinn denn gelesen ?

Wir hoffen gerade auf Stufe 3
Ellert ist sieben und kann NICHTS alleine, nicht essen, nicht sitzen, hat Windeln, kann nicht reden oder kommunizieren
und es ist fraglich ob wir die bekommen
ein ständiges TRAUERSPIEL ...

dagmar

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@Dagmar

Antwort von Heike71 am 23.04.2004, 17:23 Uhr

Wie meine Schwester das mit der Pflegestufe 3 geschafft hat, ist mir ein Rätsel. Der Kleine hatte damals noch einen Anus-Präter, dieser wurde aber kurze Zeit später entfernt, trotz erneuter Überprüfung ist es bei Stufe 3 geblieben.
Wir haben erst einmal eine Gutachterin da gehabt, eine Krankenschwester für Erwachsenenpflege. Diese hat das Gutachten erstellt, und bei meinen ersten Widerspruch wurde das ganze von einem Allgemeinmediziner bestätigt, ohne weitere Kontrollen durchzuführen oder die behandelnen Ärzte anzuschreiben, zwecks Diagnoseprüfung. Die Krankenschwester war damals übrigens der Meinung Felix könnte den Kopf nicht halten weil er nur "müde" sei. Wir haben erst vor einigen Wochen den Kinderarzt gewechselt, deshalb bekommen wir jetzt erst die ganzen Bescheinigungen. Ich bin davon ausgeagnegn, das der Medizinische Dienst die behandelnen Kliniken+ Ärzte anschreibt, das war ein Irrtum.

Und gerade das mit dem Spastiker macht mich so wütend. Er geht davon aus, dass man eine Spastik erst im Kleinkindalter festestellen kann, sonst nicht. Das trifft aber nur auf leichtere Formen der ICP zu, die schwereren kann man teilweise schon in den ersten Lebenswochen erkennen.

Wenn ich dann an so manche ältere Dame denke, die Stufe 1 hat, das Geld an die lieben Enkel verteilt und noch selbst lustig durch die Welt reist, werde ich wütend.

Was solls, ändern kann ich nichts.

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Re: @Dagmar

Antwort von Ellert am 23.04.2004, 17:59 Uhr

Hallo Heike

ja, ich kann mich da auch reinsteigern
eine Spastik kann weggehen
sag mir wie und ich machs sofort mit Ellert.

Wir hatten schon Sportmediziner als Gutachter
der war allerdings TOP.
Die Gutachterin die nun dawar ist auch keine Kinderärztin, hat aber ein Kind in Ellerts Alter, vieleicht mal ein Vorteil.
Ich musste immer alle Atteste beibringen
das ist fies dass sie Euch ds nicht gesagt haben
zum Widerspruch habe ich immer aktuelle und neue befunde dazu
dass sie garnicht anders konnten,
denn was soll so ein Depp in 60 Minuten alles erkennen was die Ärzte in Jahren alles feststellen ?

Wie lange habt ihr denn noch zum ersten Geburtstag ?
Spätestens dann würde ich neu beantragen
dann ändern sich nämlich die Anrechnungszeiten
bei uns nannte sich das Verschlimmerungsantrag.
Es fängt doch schon an ein Kind mit ausgeprägter Beinspastik zu wickeln, da bekommt man ja schon kaum die Beine breit, das sollen die Herren doch mal vormachen !

habt Ihr ne Rechtsschutz, damit Ihr Euch denn man beraten lassen könntet wegen der Klage ?
Wie gesagt, bei uns hat der RA alle Gutachten angefordert und am Ende dann gemeint
das hätte keine Chance, trotz Sondierung, Sauerstoff, extremem Erbrechen und Lungenschaden.

dagmar

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