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Reha und Urlaub

Thema: Reha und Urlaub

Hallo, die REHA für unsere Tochter wurde bewilligt :D Wir fahren in den Sommerferien 4 Wochen ins Allgäu. Meine Dienststelle hat während der Zeit 2 Wochen Betriebsferien. Meine Frage: Muss ich (da ich eh meinen Urlaub nehmen muss) meinen Urlaub dafür aufbrauchen oder kann ich unbezahlten Urlaub nehmen und der Kostenträger erstattet den Verdienstausfall? Wenn ich meinen Jahresurlaub nehme, ist der für das ganze Jahr so gut wie aufgebraucht, ich habe nichts mehr, um Herbst- und Weihnachtsferien abdecken zu können. Außerdem täte uns ein URLAUB - keine REHA - als Familie sehr gut, nach dem, was wir mit unserer Tochter durchmachen mussten... Danke für Antworten, LG; Philo

von Philo am 16.03.2018, 21:04



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Dienststelle klingt nach ÖD - bist Du beamtet und privatversichert ? Ich kenne gesetzlich versicherte die als Begleitperson mitmussten und ich glaube da gabs ne Regelung wie kindkrank... Private zahlen ja keinen Verdienstausfall dagmar

von Ellert am 16.03.2018, 22:06



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Die REHA ist von der Rentenversicherung genehmigt. Versichert sind wir gesetzlich. LG; Philo

von Philo am 17.03.2018, 07:35



Antwort auf Beitrag von Philo

Dann sollte das ähnlich laufen wie kindkrank also nicht als Urlaub nehmen müssen dagmar

von Ellert am 18.03.2018, 20:29



Antwort auf Beitrag von Philo

Hallo Philo! Du musst natürlich keinen Urlaub nehmen! Die Reha ist ja eine medizinische Notwendigkeit und Du eine Begleitperson und nicht im Urlaub ;-) Wie genau das abgehandelt wird, würde ich nochmal mit der RV und dem AG besprechen. Im Normalfall beantragt man unbezahlten Urlaub und bekommt dann das Geld direkt von der RV. Ob es auch die Möglichkeit gibt, dass der AG normal weiterzahlt und sich das Geld von der RV holt? Das weiss ich nicht sicher. Hier noch ein Auszug von der Seite der Deutschen Rentenversicherung. “Auf Antrag übernimmt die Rentenversicherung auch die Kosten für eine Begleitperson für Kinder bis zwölf Jahre. Sie kommt dann nicht nur für die Reisekosten und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in der Reha-Klinik auf, sondern auch für einen entgangenen Verdienst. Bei Kindern ab zwölf Jahren können die Kosten für eine Begleitperson nur übernommen werden, wenn die Begleitung aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Des Weiteren können Kosten für eine Haushaltshilfe übernommen werden, z. B. wenn ein weiteres Geschwisterkind unter zwölf Jahren im Haushalt lebt, das nicht durch ein Elternteil oder eine andere im Haushalt lebende Person versorgt werden kann.“

Mitglied inaktiv - 17.03.2018, 09:22



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Danke, so hab ich das auch verstanden. Meine Frage ist, ob das auch für eine Betriebsschließung gilt, da ich ja ohnehin Urlaub nehmen muss - oder ob ich dafür auch von der Rentenversicherung bezahlten Verdienstausfall bekomme und meinen Urlaub zur freien Verfügung habe. Nach allem, was wir mit unserer Tochter erlebt haben, täte uns Urlaub ganz gut (nicht nur eine REHA) LG, Philo

von Philo am 17.03.2018, 12:17



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Soweit ich weiß, ist das unabhängig davon und du müsstest den tatsächlichen Urlaub später noch zur Verfügung haben. Ich denke, dass der AG da auch gar nicht viel gegen machen könnte.

von VerenaSch am 17.03.2018, 17:26



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Ich kenne es so,dass du wie krank geschrieben zählst und dein Lohn weiterhin fortgezahlt wird.Du gibst deinem Arbeitgeber nur den Zeitraum der Reha an! Selbst eine Reha-Verlängerung läuft problemlos weiter.

von fsw am 17.03.2018, 19:09



Antwort auf Beitrag von Philo

Vom Grundsatz her gilt das sicher auch bei “Betriebsferien“ oder in den offiziellen Ferien bei Erziehern. Die Frage wird eben sein, wo und wie Du den restlichen Urlaub dann abbauen kannst, aber das gilt es dann wohl mit der Leitung und den Kollegen zu klären. Ich wünsch Dir, dass Du auf viel Verständnis stößt und die Reha Euch neue Kraft bringt!

Mitglied inaktiv - 17.03.2018, 22:12



Antwort auf Beitrag von Philo

Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass du keinen Urlaub für die zwei Wochen nehmen musst. Im BV muss man ja auch bereits geplanten Urlaub für Schließzeiten nehmen. Andererseits müsstest du ja dann auch dafür bezahlt werden. Bei mir war es so, dass der AG nichts zahlte in der Zeit und ich das ausgefallene Nettoentgelt rückwirkend von der BfA bekam. Das dann noch mit Urlaub zu kombinieren, stelle ich mir abrechnungstechnisch schwierig vor. Aber frage doch einen deinen AG/ Dienstherren.

von Tini_79 am 17.03.2018, 22:48