Geschrieben von roti120392 am 27.05.2020, 22:47 Uhr |
Hochzeiten NRW
Warum stehen die aktuellen Regeln nicht mal eindeutig irgendwo?
Darf man jetzt in privaten Räumen bzw. Auf privatem Grundstück mit 50 Personen feiern oder nicht .
Manchmal heißt es, nur mit bis zu 10 Personen aus 2 Haushalten, genau wie in der Öffentlichkeit. Dann heißt es wieder, privat darf man wie man möchte .....
Lg Rosi
im Zweifel bei der Gemeinde nachfragen
Antwort von Ellert am 28.05.2020, 7:55 Uhr
die sollten das wissen
nicht dass doch ein doofer Nachbar das Ordnungsamt holt... weiss man ja nie
ich verstehe so manche Logik eh nicht
warum es daheim anders sein sollte als öffentlich denn es ging ja mal drum die getroffenen Menschen zu reglementieren zwecks Vermeidung an Streuung
und das ist ja privat genauso wie öffentlich, dem Virus ist das egal
dagmar
Re: Hochzeiten NRW
Antwort von MoneSi am 03.06.2020, 0:32 Uhr
Laut https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus#ef504a21 sind Veranstaltungen mit geselligem Charakter untersagt, also darf man nicht feiern. Zusammenkünfte vor Ort, also bei Standesamt oder Kirche, sind erlaubt bei Einhaltung von Abstand. Dass man auf privatem Grundstück machen kann, was man will, ist eine falsche Info. Die genauen Regelungen:
https://www.mags.nrw/pressemitteilung/massvoller-stufenplan