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Geschrieben von Ami80 am 16.05.2012, 10:32 Uhr

Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung.

Machen das eure Arbeitgeber? Wenn ja, wieviel bekommt ihr?

Ich habe mich heute bei meinem mal erkundet und bin fast vom Stuhl gefallen. 120 € im Monat bis zum 6. Lebensjahr. Ich finde das ist schon ne ganz schöne Summe. Ich bin zwar noch auf der Warteliste aber ab Sep. dieses Jahres könnte es klappen.

LG

 
9 Antworten:

Re: Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung.

Antwort von waschbaer am 16.05.2012, 10:44 Uhr

Kindergartenkosten kannst du bei der Steuer gelten machen .Wenn es der Arbeitgeber macht ,dann kann er es bei der Steuer angeben

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Re: Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung.

Antwort von Ami80 am 16.05.2012, 10:52 Uhr

Schon ja aber das ist ja nicht das selbe oder? Wenn ich es bei der Steuer angebe verringert sich dadurch ja nur mein zu versteuerndes Einkommen. Ich bekomm das ja nicht 1:1 vom Finanzamt wieder zurück. Insofern find ich das schon prima dass Eltern da zusätzlich unterstützt werden.

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Re: Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung.

Antwort von waschbaer am 16.05.2012, 11:02 Uhr

Wenn der Kiga es bezahlt kannst du es nicht mehr angeben .

Es macht auch net jeder Arbeitgeber . das wird auf as NBrutto einkommen draufgeschlagen und dann zum Netto dazugezählt

Dein Arbeitgeber hat steureliche Vorteile dadurch

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Re: Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung.

Antwort von Loni1975 am 16.05.2012, 11:35 Uhr

Hallo,
mein Arbeitgeber hat es gemacht, bzw. macht es immer noch. Ich finde es toll. Zu Hochzeiten in der KITA waren es monatlich 240 Euro die ich auf mein Netto drauf hatte (der Betreuungszuschuss wird ja nicht versteuert, sprich Brutto = Netto). Natürlich kannst du es dann bei deiner Steuererklärung nicht angeben, aber ich meine, dass du da auch nicht die volle Höhe erstattet bekommen würdest. Mittlerweile ist meine Tochter im KiGa, der ist natürlich günstiger als KiTa, aber ich finde es immer nocht schön, dieses Geld extra zu haben.

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Re: Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung.

Antwort von leta am 16.05.2012, 12:45 Uhr

Ja, mein Arbeitgeber übernimmt die Kindergartengebühren. Wie schon geschrieben wurde, kann ich sie dadurch in der Steuererklärung natürlich nicht mehr geltend machen. Aber mir ist es lieber so - so habe ich jeden Monat etwas mehr Geld zur Verfügung und verzichte dafür auf den "Batzen" am Jahresende.

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Re: Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung.

Antwort von Spinat am 16.05.2012, 17:10 Uhr

Meine Schwägerin bekommt vom Arbeitgeber die kompletten Kitagebühren bezahlt. Das sind 400€.
Ich wusste vorher gar nicht, dass das überhaupt gemacht wird. Find ich super!

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Re: Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung.

Antwort von MamaEinesKleinenPrinzen am 16.05.2012, 20:13 Uhr

Mein Arbeitgeber übernimmt nichts und gibt auch keinen Zuschuss, also muss ich trotz Vollzeit schauen wie ich monatlich den Kitaplatz zahlen kann und auf einiges verzichten.

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Re: na sicher

Antwort von Badefrosch am 17.05.2012, 11:12 Uhr

Ich war die erste, die den Vorreiter gespielt hat. Ich habe die Vorteile aufgezeigt und gemeint, sie sollen mal den Steuerberater fragen.

Ich habe dafür weniger brutto. Denn der KiGa-Zuschuss ist netto.
Ich bekomme 160 Euro, das ist aber Verhandlungssache und abhängig von der Anzahl der Kinder. Und genau soviel kostet mein Kindergarten auch.


Und 120 Euro finde ich normal, ist da das Essensgeld schon mit drin???

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Re: steuerlich gesehen ....

Antwort von Badefrosch am 17.05.2012, 11:16 Uhr

.... ist der KiGa Zuschuss vom Arbeitsgeber besser, als wenn du es bei der Einkommensteuererklärung absetzt.

Beim Zuschuss bekommst du alles brutto = netto, bei der Einkommensteuererklärung kommt nur etwas 2/3 davon zurück.

Der Steuerberater meiner Firma hat es damals extra ausgerechnet für mich, weil wir uns alle nicht sicher waren was besser ist.

Und der Effekt bei mir ist:
Ich verdiene netto mit Zuschuss bei einer 30 Stunden-Woche wie oft ein Familienvater in Steuerklasse 3 und das mit einer 40 Std. Woche

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