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Geschrieben von Josie2006 am 07.04.2010, 13:47 Uhr

Falsche Kindergartenbeitragsberechnung???

Ich habe folgendes Problem:

Mein Sohn ist seit dem 1.9.09 im Kindergarten. Bis 30.9. habe ich so wenig verdient, dass wir in ein relativ geringes Bruttoeinkommen hatten. Seit dem 1.10.09 verdiene ich mehr, so dass wir für 2009 eine Einkommensstufe, für 2010 sogar 2 Stufen höher liegen.

Das Problem ist, dass die Stadt für 2009 das Gehalt, was ich nur für die 3 Monate ab Oktober verdient habe, für das ganze Jahr berücksichtigt, so dass wir für 2009 2 Stufen höher ligen und damit 500,- nachzahlen sollen, obwohl wir tatsächlich in dem Jahr ca. 10.000 € weniger verdient haben!

Lt. Aussage des Sachbearbeiters wäre die Berechnung so und bei evtl. Nachzahlungen im Falle einer Einkommensänderung würde die sich auch auf das ganze Jahr beziehen!
Das ist ja schön und gut, aber meine Frage ist, ob das rechtmäßig ist? Man kann doch kein Einkommen zugrundelegen, was nicht erzielt wurde!

 
8 Antworten:

Re: Falsche Kindergartenbeitragsberechnung???

Antwort von PhiSa am 07.04.2010, 13:59 Uhr

keine ahnung wie das bei euch gerechnet wird.

wir mußten für die letzten 12 monate die gehaltsabrechnungen beilegen (oder eine lohnbescheinigung vom AG ausfüllen lassen) und davon wurde der durchschnittswert gerechnet.
außerdem noch unsere abgaben, wie miete evt. darlehen usw.

und dann sind die auf den betrag x gekommen.

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Re: Falsche Kindergartenbeitragsberechnung???

Antwort von Steffi528 am 07.04.2010, 14:05 Uhr

Ich würd erst einmal Widerspruch einlegen und darum bitten noch einmal zu berechnen.

Widerspruch ist ja nix schlimmes ;-)

Bei uns gibts das nicht, alle haben den gleichen Betrag zu zahlen.

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Re: Falsche Kindergartenbeitragsberechnung???

Antwort von Josie2006 am 07.04.2010, 20:26 Uhr

Wir haben auch die Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate beigefügt. Aber zu dem Zeitpunkt des Kindergarteneintritts habe ich weniger verdient als jetzt; Änderungen muss man ja mitteilen. Nur plötzlich habe sie das Gehalt, was ich nur für 3 Monate bekommen habe, auf 12 Monate hochgerechnet.

Widerspruch kann man leider nicht mehr einlegen; es muss direkt geklagt werden. Ich werde aber nochmal einen Brief an den Vorgesetzten schreiben.

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Re: Falsche Kindergartenbeitragsberechnung???

Antwort von anjos am 07.04.2010, 21:06 Uhr

Ich hab davon schonmal gehört... eine Bekannte von mir, fing im Dezember an zu arbeiten und musste für das komplette Jahr den höheren Beitrag zahlen... und das war auch rechtlich ok.

LG, aNdrea

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Re: Falsche Kindergartenbeitragsberechnung???

Antwort von bummi-mama am 08.04.2010, 8:58 Uhr

Du solltest Widerspruch einlegen. Bei einem amtlichen Bescheid muss man das können. Klage ist immer der letzte Weg!
Jedenfalls bei uns war kita-eintritt im september, ich war dann bis dezember arbeitsuchend ohne einkommen.
Im Januar wieder arbeit und hab gefragt wegen gebühren: Wird dann in 2011 ab januar das jahresgehalt von 2010 erst berücksichtigt. Das heißt wir zahlen weiter den geringeren beitrag, dafür aber 2011 mehr auch wenn ich dann (hoffe nicht) wieder weniger hätte. Bei uns wird also immer das alte jahr zugrunde gelegt!

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Re: Falsche Kindergartenbeitragsberechnung???

Antwort von Isabell01 am 08.04.2010, 17:23 Uhr

Also bei uns war es auch so, dass ich ab Januar ein höheres Gehalt hatte. Wir haben daraufhin von uns aus, einfach den nächst höheren Beitrag überwiesen.
Als wir dann wieder für das neue Kiga Jahr, ein paar Monate später, den Bescheid abgeben mußten, bekamen wir prompt einen Brief, dass wir den höheren Beitrag nicht erst im neuen Kiga Jahr zahlen sollten, sondern eben schon ab Januar den Betrag nachzahlen sollten. Die Rechnung war natürlich recht hoch. Die haben bis dahin gar nicht bemerkt, dass dieses Geld bereits auf deren Konto lag - zum Glück...

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Re: Falsche Kindergartenbeitragsberechnung???

Antwort von tapeten am 08.04.2010, 18:01 Uhr

Lass Dir doch mal die Satzung oder das Gesetz zeigen wonach das nun geändert wurde. Dann kannst Du doch nachlesen ob das alles richtig ist, was die gemacht haben.

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Re: Falsche Kindergartenbeitragsberechnung???

Antwort von Josie2006 am 08.04.2010, 18:07 Uhr

Ich habe die Satzung, aber da steht sowohl Grundlage sei das Jahresbruttoeinkommen, als auch, dass bei Einkommensänderungen auf das Jahr hochgerechnet wird. Also meiner Meinung nach widerspricht sich das.

Und bei uns (in NRW?) kann man keinen Widerspruch mehr einlegen, sondern muss direkt klagen.

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