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Geschrieben von caaaro am 23.01.2008, 14:59 Uhr

Fragen an die Erzieherinnen unter uns - Läuse

Hallo, kann mir jemand sagen, ob andere Eltern einer Kiga-Gruppe oder Hort-Gruppe das Recht haben, zu erfahren, dass es einen Lausbefall in der Gruppe gibt?
Es geht nicht darum, dass ich wissen will, welches Kind Läuse hat sondern lediglich, ob überhaupt in der Gruppe allgemein gerade Läusealarm ist.

Ich erfahre heute durch Zufall, dass alle Kinder unserer Hortgruppe mit einem Kamm (mit einem (!!!)Kamm) gekämmt worden sind, weil seit Montag angeblich Läuse in der Gruppe sind. Abgesehen davon, dass ich es komisch finde, dass für 25 Kinder ein- und derselbe Kamm (ungereinigt) benutzt wird, hätte ich schon gerne die Info bekommen - so hätte man selbst zu Hause ja auch schon mal gucken/suchen können...

Oder sehe ich das zu pingelig...?

Viele Grüße (...irgendwie juckt alles,-)
Janine

 
10 Antworten:

Re: Fragen an die Erzieherinnen unter uns - Läuse

Antwort von Mamamia68 am 23.01.2008, 15:17 Uhr

Hallo,

bei uns hängt immer ein Zettel an der Eingangstüre wenn es Krankheiten bzw. Läuse gibt. Da wir offene Gruppen haben springen die Viecher eh überall hin.

25 Kinder mit einem Kamm, das ist schon der Knaller.

Ganz klar geht es alle Eltern etwas an.

LG

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Re: Fragen an die Erzieherinnen unter uns - Läuse

Antwort von ekna am 23.01.2008, 16:03 Uhr

Bin Erzieherin und wir müssen Infoblätter raushängen bei übertragbaren Krankheiten und natürlich auch bei Läusen;)

Gruss Anke

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Re: Fragen an die Erzieherinnen unter uns - Läuse

Antwort von CZUE am 23.01.2008, 16:37 Uhr

Huhu,

Läuse sind meldepflichtig!!! D.h. für uns, das Gesundheitsamt informieren und natürlich durch einen entsprechenden Aushang, die Eltern.

Wir DÜRFEN Kinder NICHT nach Läusen untersuchen!!!!!!! Schon mal gar nicht, wie du das beschreibst, mit 1 (!!!!) Kamm!

Aber natürlich nehm ich mir dennoch das Recht heraus, wenn ich weiß, es gibt Läuse im Kiga, dem Kind unauffällig auf den Kopf zu schauen, wenn es mit mir kuscheln oder auf den Schoß oder so will!!

LG

C

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Re: Fragen an die Erzieherinnen unter uns - Läuse

Antwort von Nase am 23.01.2008, 16:55 Uhr

Läusefälle unterliegen immernoch der MEldepflicht beim Gesundheitsamt, und somit muß im Kindergarten, Schule und so weiter ein Zettel aushängen, oder die Eltern anders benachrichtigt werden.

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Re: Fragen an die Erzieherinnen unter uns - Läuse

Antwort von Nase am 23.01.2008, 16:58 Uhr

Wir haben die Tierchen auch schon wieder in den Gruppen verteilt.. und wir schauen die Kinder mindestens einmal die WOche unauffällig durch. NICHT mit einem Kamm, sondern mit Handschuhen an...
Bei uns geht das relativ unauffällig, weil die Kinder den ganzen Tag da sind.. Vor dem Schlafengehen, oder beim Wickeln wird dann geschaut.
Aber sicherlich nicht mit einem Kamm.. Davon abgesehen, kann man das damit nicht unbedingt erkennen... Also ich würde auf alle Fälle nach haken.. Durchschauen dürfen wir allerdings und mußten es auch vom Gesundheitsamt aus, schon mal nen ganzen Winter, aber wir haben da extra Anleitung bekommen, wie das zu machen ist...

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Re: Fragen an die Erzieherinnen unter uns - Läuse

Antwort von djane am 23.01.2008, 18:27 Uhr

Ja, es muss eigentlich ein Aushang gemacht werden wie zb "Achtung, Läusealarm in der Bärengruppe".

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Re: Fragen an die Erzieherinnen unter uns - Läuse

Antwort von tini80 am 23.01.2008, 18:29 Uhr

Oha!
In unserer Schule müssen wir Läuse ans Gesundheitsamt melden!!! Und as Kind darf erst wieder in die Schule, wenn es läusefrei vom Arzt attestiert wurde!
Dieselben Regeln gelten mit Sicherheit in einem Hort, Kindergarten usw. auch.

Achja, einen entsprechenden Elternbrief an die Eltern ALLER Kinder müssen wir natürlich auch herausgeben.

Läuse sind zwar keine richtige "Krankheit", werden aber genauso streng gehandhabt wie z.B. Scharlach oder Masern - da müssen die Kinder auch ein ärztliches Attest bringen, dass sie wieder gesund sind...
lG tini

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Re: Fragen an die Erzieherinnen unter uns - Läuse

Antwort von flirrengel am 23.01.2008, 19:11 Uhr

bei uns war auch erst läusealarm im kindergarten. die einrichtung hat meldepflicht an das gesundheitsamt und mußte dann an alle eltern infoblätter verteilen. auch die eltern haben meldepflicht an das gesundheitsamt (über den Kindergarten). wenn man zuhause läuse feststellt bekommt man vom kindergarten einen zettel den man ausfüllen muß (das haare behandelt wurde, das nach 5 tagen kontrolliert wird etc.) der dann wiederum an das gesundheitsamt gegeben wird. dazu ist man verpflichtet.

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also bei uns

Antwort von Staubfinger am 23.01.2008, 22:53 Uhr

Musste man bei der anmeldung unterschreiben dass die im kiga nach läusen durchsuchen düren, find ich auch gut. mein sohn macht ds bei mir jetzt auch, lach.

aber die dürfen nicht sagen welche gruppe betroffen sind - die schreiben das allgemein in die pinnwand

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Re: Fragen an die Erzieherinnen unter uns - Läuse

Antwort von Nase am 24.01.2008, 8:38 Uhr

Das mit dem Attest ist anscheinend seit diesem Jahr nicht mehr so ( hab ich gestern bei einem neuen Läusefall gelernt.) Die Eltern müssen jetzt nur noch bestätigen, dass die Kinder behandelt wurden , und dass sie zuhause alle Vorkehrungen getroffen haben.
Und das schriftlich und dann dürfen die Kids wieder kommen.. SUPER.
Und wenn dann die Läuse noch weitere Male in der gleichen Familie auftreten , kontrolliert das Gesundheitsamt die Kinder , manchmal sogar täglich und kontrolliert zuhause..

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