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Geschrieben von diekleene79 am 11.06.2014, 12:02 Uhr

Gegenstand kaputt wer haftet

Hallo zusammen
Gestern sprach mich eine Erzieherin an meine Kinder 5 6 machten Mutwillig eine frissbescheibe kaputt ich müsse das bezahlen
Dürfen die das rechtlich????
Heute sagte ich ich werde es nicht bezahlen,,,,nun müssen sie eine Sitzung einberufen
Wie sie meine Kinder bestrafen können.... Und ob ich bezahlen muss
Bitte um eure Meinungen
Gruß

 
35 Antworten:

Re: Gegenstand kaputt wer haftet

Antwort von bärenmama1981 am 11.06.2014, 12:07 Uhr

Naja wenn es wirklich mutwillig kaputt gemacht wurde....

Was kostet denn eine Frisbeescheibe ?
Ich habe neulich erst 8 Bälle für den KiGa gespendet.

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Re: Gegenstand kaputt wer haftet

Antwort von Sille74 am 11.06.2014, 12:18 Uhr

Also, ganz ehrlich: wenn meine Kinder MUTWILLIG etwas kaputt gemacht haetten, dann wuerde ich den Schaden ersetzen, zumindest bei so Kleinkram wie einer Frisbeescheibe. Wenn die Kinder schon Taschengeld bekommen, würde ich evtl. da sogar Abzuege machen oder dieses einziehen, damit sie lernen, dass man fuer Mist, den man gebaut hat, (finanziell) gerade steht.

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Re: Gegenstand kaputt wer haftet

Antwort von diekleene79 am 11.06.2014, 12:40 Uhr

Meine Kinder sind 5-6 Jahre ich glaube nicht das man da von mutwillig sprechen kann ...jeder wollte sie haben beide haben da dran gezogen....
Wo liegt da die Aufsichtspflicht der Erzieher sobald ich sie abgebe sind die für meine Kinder verantwortlich....
Ich komme ja auch nicht mit den kaputten Klamotten zu den Erziehern und erstatte Entschädigung die im kindi kaputt gingen...

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Re: Gegenstand kaputt wer haftet

Antwort von sophiax2 am 11.06.2014, 12:50 Uhr

Hallo,

ich denke schon, dass Kinder im Alter von 5-6 Jahren etwas mutwillig kaputtmachen können... Wenn beide dran gezogen haben und die Scheibe deswegen kaputtgegangen ist, dann würde ich natürlich eine neue kaufen und den Kindern ganz klar erklären, warum nun eine neue Scheibe gekauft werden muss (weil man sich nicht um Dinge streitet/sich abwechselt etc. pp.). Außerdem würden meine Kinder eine kleine "Strafe" bekommen, z.B. einmal kein Eis bei warmem Wetter, wenn sie danach fragen und dann würde ich das ausdrücklich so erklären, dass es mit der Scheibe zusammenhängt...
Bei uns im Kindergarten ist es leider auch immer so, dass immer die gleichen Eltern dem Kindergarten etwas spenden oder im Förderverein sind und die anderen lassen sich einen "Dummen" angehen. Ich meine damit nicht die, die es sich finanziell nicht leisten können, mal etwas zu geben, denn diese Familien geben meist am meisten...
Ich denke auch, dass die Erzieherinnen bei dir ja nicht immer anklopfen, um eine Sache ersetzt zu bekommen (davon schreibst du ja nichts). Wenn jetzt einmal in ein paar Kindergartenjahren beider Kinder etwas vorfällt, ist das doch eine Kleinigkeit!
Ärger dich nicht!

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Re: Gegenstand kaputt wer haftet

Antwort von sternenfee75 am 11.06.2014, 12:51 Uhr

Naja, du warst aber auch nicht dabei, um genau beurteilen zu können, was passiert ist. Allerdings würde ich wegen einer Frisbeescheibe auch keinen großen Aufriss machen, weder als Mutter, noch als Erzieher. Sondern mit den Kindern reden und erklären, das das nicht ok war.und ich denke schon, dass Kinder in dem Alter auch durchaus bewusst was kaputt machen können.

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Re: Gegenstand kaputt wer haftet

Antwort von Sille74 am 11.06.2014, 13:05 Uhr

Ich denke schon, dass auch 5- bzw. 6-jaehrige (sogar m.E. noch juengere Kinder ...) etwas mutwillig kaputt machen koennen, wobei ich zugeben muss, dass die beschriebene Situation fuer mich auch nicht unter mutwillig fallen würde. Dennoch wierde ich die Scheibe, unabhaengig von der rechtlichen Lage, ersetzen. Zum einen, weil ich wegen so einer K.Einigkeit keinen Bock auf Stress hatte und zum anderen auch aus erzieherischen Gruenden (s. Beitrag von sphiax2).

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Re: Gegenstand kaputt wer haftet

Antwort von Mijou am 11.06.2014, 13:07 Uhr

1.) Habt Ihr keine Haftpflichtversicherung? Die sollten alle Eltern haben.
2.) Egal, ob der Kiga dazu verpflichtet ist oder nicht: Es ist eine Frage der Fairness, diesen kleinen Schaden zu ersetzen, zumal Deine Kinder es ja offenbar absichtlich gemacht haben. Hast Du keinen Anstand?

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Re: Gegenstand kaputt wer haftet

Antwort von miemie am 11.06.2014, 13:22 Uhr

Ich kann bei dieser Sache beide Seiten nicht verstehen.

Es geht hier um eine Frisbeescheibe. So eine handelsübliche Frisbeescheibe ist ja nun nicht wirklich wertvoll, schließlich wird sie nicht vergoldet gewesen sein. Dass nun extra eine Sitzung einberufen werden soll finde ich daher echt albern. Es sei denn deine Kinder haben schon mehrfach Kindergarteneigentum zerstört, so dass es hier nicht ausschliesslich um diese Frisbeescheibe geht. Dein Verhalten kann ich dabei allerdings auch nicht verstehen. Ich würde das Teil ersetzen und fertig. Das ist doch Pfennigkram und schließlich waren es nun mal deine Kinder die das Ding kaputt gemacht haben. Da würd ich kein Theater drum machen...

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Re: Gegenstand kaputt wer haftet

Antwort von bärenmama1981 am 11.06.2014, 13:34 Uhr

Also mit 5-6 Jahren können Kinder definitiv mutwillig was kaputt machen.

Ich verstehe den Wind den du machst einfach nicht.

Ja sicher sind die eigenen Kinder immer unschuldig aber wenn deine beiden Kinder daran beteiligt waren dann kann niemand anders rangezogen werden.
Und das mit der Aufsicht ist an den Haaren herbei gezogen. Sie streiten sich drum, keiner gibt nach Zack kaputt. Das ist doch ne Sekundensache.
Wenn du denkst dass die Erzieher das verhindern können dann träumst du vom 1:1 Betreuungsschlüssel.

Bezahl die Frisbeescheibe und beweis Größe, sollte es was besonderes sein dann gib es an die Haftpflicht weiter.

Ich würde niemals so einen Aufriss machen, ich könnte denen ja nicht mehr unter die Augen treten.

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Re: Gegenstand kaputt wer haftet

Antwort von Sille74 am 11.06.2014, 13:41 Uhr

Stimme dem im Prinzip zu. Allerdings finde ich, dass auch der Kiga ein ganz schoenes Theater veraastaltet wegen der laeppischen Frisbeescheibe ( es sei denn das ist der "kroenende Abschluss" einiger Vorfaelle, an denen die Kinder der AP beteiligt waren).

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Re: Gegenstand kaputt wer haftet

Antwort von Marsch am 11.06.2014, 13:42 Uhr

Wenn es sich um solch eine normale Plastikscheibe handelt, dann ist ihr tatsächlicher Wert nicht mal 1 €.
Möglicherweise wurde sie teuer gekauft für 3 oder 4 Euro.
Ich würde das Ding bezahlen und fertig und für die Kids eine kleine Konsequenz, damit sie beim nächsten Mal besser aufpassen.

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Re: Gegenstand kaputt wer haftet

Antwort von golfer am 11.06.2014, 14:07 Uhr

lächerlich....warte mal bi richtig schwierige Sachen vorkommne...kauf 10 bis 20 Scheiben und bring sie vorbei......

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Meinst du das Ernst?

Antwort von Mama.mia am 11.06.2014, 14:14 Uhr

"Meine Kinder sind 5-6 Jahre ich glaube nicht das man da von mutwillig sprechen kann ...jeder wollte sie haben beide haben da dran gezogen....

Wo liegt da die Aufsichtspflicht der Erzieher sobald ich sie abgebe sind die für meine Kinder verantwortlich...."

Sorry, aber unglaublich, so eine Einstellung!!

Kauf ne Scheibe, oder ersetz die, die deine Kids kaputt gemacht haben, das sagt einen doch der Anstand, das man für Schäden von seinen Kids aufkommt, also wirklich.

Außerdem, ist das dir der ganze Aufstand im Kiga wirklich wert?

Und ob mutwillig oder nicht ist da doch gar nicht relevant, abgesehen davon weiß schon meine Vierjährige, das da was kaputtgehen kann, wenn 2 daran ziehen.

Und dann kommt man halt als Mama zum Zug, den Schaden zu ersetzen. MEINE 6- Jährige müsste je nach Kosten auch einen Teil von ihrem Taschengeld mitzahlen. Ich glaub, sowas nennt man "Erziehung".

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keiner

Antwort von Johanna3 am 11.06.2014, 14:14 Uhr

Ich finde, die Erzieherin sollte wissen, dass sie den Kauf einer Frisbeescheibe nicht verlangen kann! Freiwillig würde ich eine neue mitbringen.

Die eigene Haftpflichtversicherung greift normalerweise eh nicht solange die Kinder in der Kita sind. Auch sonst müsste sie nicht für Schäden aufkommen, da die Kinder noch nicht deliktfähig sind.

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Re: Meinst du das Ernst?

Antwort von Johanna3 am 11.06.2014, 14:17 Uhr

Ich glaube, man kann es auch kleinlich nennen.

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Re: Meinst du das Ernst?

Antwort von Mama.mia am 11.06.2014, 14:22 Uhr

Kommt drauf an, ob es absichtlich war oder ein Versehen.

Und ganz oben stand mutwillig.

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Re: Meinst du das Ernst?

Antwort von Johanna3 am 11.06.2014, 14:29 Uhr

Beide haben sie haben wollen und daran gezogen. Finde ich nicht ungewöhnlich und keinesfalls mutwillig. Sie sind ja nicht darauf herumgetrampelt.

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Mutwillig heißt herbeigeführt

Antwort von bärenmama1981 am 11.06.2014, 14:33 Uhr

Und es waren ihre beiden Kinder die den Schaden herbeigeführt haben.

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Re: Meinst du das Ernst?

Antwort von Sille74 am 11.06.2014, 14:35 Uhr

Ich finde das jetzt auch nicht so ungewoehnlich und von mutwillig würde ich in dem Fall auch nicht sprechen, s.o.. Dennoch finde ich, dass die beiden in einem Alter sind (fast schon Schulalter), in dem man nicht an etwas zerren muss, bis es kaputt geht, nur, weil man es gerade haben will und ein anderer auch. Ich finde, da darf es dann schon kleinere, angemessene Konsequenzen geben, um das "Fehlverhalten" zu verdeutlichen.

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Re: Mutwillig heißt herbeigeführt

Antwort von Sille74 am 11.06.2014, 14:38 Uhr

Echt? Fuer mich bedeutet mutwillig = absichtluch, bewusst, vorsaetzlich oder dgl.

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Re: Gegenstand kaputt wer haftet

Antwort von Cullen am 11.06.2014, 14:41 Uhr

So ein Wind um eine Frisbeescheibe?

Puh, ich würde einfach die Scheibe bezahlen oder alternativ den Kindern Kreide oder ne Runde Seifenblasen spendieren. Kostet nicht die Welt und macht alle glücklich.

Deinen Kindern ins Gewissen reden, das wenn was kaputt geht (auch ohne Absicht) das man da auch dafür grade stehen muss und da musst du als gutes Beispiel voran gehen.

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Re: Mutwillig heißt NICHT herbeigeführt

Antwort von Johanna3 am 11.06.2014, 14:42 Uhr

Sie haben sie nicht mit voller Absicht zerstört. Wenn du z.B einem anderen Auto auffahrst, hast du zwar Schuld, dies aber nicht mutwillig getan.

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Re: Mutwillig heißt herbeigeführt

Antwort von bärenmama1981 am 11.06.2014, 15:21 Uhr

Ja laut Definition

Ist halt so

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um Himmels Willen wie ist denn hier die Einstellung????

Antwort von Birgit67 am 11.06.2014, 15:26 Uhr

Es ist doch völlig egal um was es geht - aber Deine Kinder haben was kaputt gemacht ob böswillig ausversehen oder sonstwie - es waren Deine Kinder und von daher ist es eine Selbstverständlichkeit und eine Erziehungssache diesen Schaden zu beheben - und zwar mit Hilfe Deiner Kinder.

Im Moment lernen sie: Ich kann kaputt machen was ich will - ist doch egal!!!!

Abgesehen davon dürfen im Kindergarten nicht zwingend normale Frisbeescheiben vor Ort sein - ich weis noch bei meinen als es um Puppenbuggy ging das durften es auch nicht die 0015 Buggys sein die man so kaufen kann weil Kindergärten besonders geprüfte Spielutensilien zwecks der Sicherheit und was noch alles brauchen - war zumindest in unserem ev. Kindergarten so. wie es heute ist nach 10 -13 Jahren weis ich auch nicht.

Wenn aber so ein aufriss gemacht wird dann ist da schon einiges Vorgefallen was du uns hier nicht erzhählt hast was Dein Recht ist.

Und ich erwarte von meinen Kindern wenn sie wo was kaputt machen dass sie dafür gerade stehen das war auch so als mein 3-jähriger ausversehen mit seinem Kinderbesen eine Heckscheibe im Auto eingeworfen hatte - die Haftpflicht ist dafür aufgekommen - wofür sie auch da ist - war keine Absicht er hat nur rumgespielt und den Besen kreiseln lassen - ich wäre nie auf die Idee gekommen das nicht zu tun. Sohnemann musste auch mit zum Nachbar um das Unglück zu beichten.

Deine Kinder sind nahezu Schulpflichtig und keine sooooooo kleinen Kinder mehr - und sollten wissen wer zieht und sich streitet muss damit rechnen dass was kaputt geht - wie ihr das zu Hause handhabt ist eure Sache - aber das gehört allen - und ist nicht Euer Eigentum was kaputt gemacht wurde.

sorry - kann dich absolut nicht verstehen da so ein Aufriss darum zu machen - ist ein ganz schlechtes Vorbild für Deine Kinder.

Gruß Birgit

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Re: Mutwillig heißt herbeigeführt

Antwort von Sille74 am 11.06.2014, 15:27 Uhr

Du musst bei den Synonymen schauen. Das, was Du meinst, ist nur ein Verwendungsbeispiel/eine Verwendungsmoeglichkeit..

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Nachtrag

Antwort von Sille74 am 11.06.2014, 15:32 Uhr

Das in den eckigen Klammern ist, so die Info aus dem Online-Duden eine "kontextabhaengige Zusatzinformation"

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Re: um Himmels Willen wie ist denn hier die Einstellung????

Antwort von Johanna3 am 11.06.2014, 15:48 Uhr

Das sehe ich anders als Birgit. Aus der kaputten Frisbeescheibe haben sie eher gelernt nächstes mal vorsichtiger zu sein, da sie sonst beide nicht damit spielen können.

Und um den Schaden zu beheben ist keine "Pseudo"Hilfe nötig. Nicht wegen einer Frisbeescheibe. Ich sehe es als kleinkariert an daraus viel Tamtam zu machen. Eine schlichte Entschuldigung fände ich absolut ausreichend. Dadurch werden beide sicher nicht zu eifrigen Zerstörern.

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Ich danke euch

Antwort von diekleene79 am 11.06.2014, 17:15 Uhr

Für eure Antworten
Klar ist es nur eine fr. Scheibe gewesen und der Betrag ist natürlich auch nicht wirklich hoch,,,,aber,,,
Es geht mir um was anderes,,,wenn der kindi Super währe 1a dann würde ich es auch anstandslos begleichen,,,,es sind einige Sachen vorgefallen die nicht nur meine Kinder betreffen ( Aufsichtspflicht Verletzung ) und dann regen die sich wegen so einem Pups auf ....
Ich erziehe meine Kinder in meinen Augen richtig wenn sie zu Hause etwas kaputt machen Bsp. Hatten etwas von der Bücherei ausgelegt. Cd hülle ging kaputt und es ist selbstverständlich das wir es ersetzten und uns entschuldigen.....

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Mach Dir keinen Kopf

Antwort von Draconis am 11.06.2014, 22:55 Uhr

es gibt zwei Dinge zu beachten:

1. Geht eine Freesbie- Scheibe nicht durch ziehen sofort kaputt, es sei denn, sie ist vorgeschädigt.

2. Der Kindergarten kann Dir eine Freesbie- Scheibe, die im Spiel kaputt ging nie in Rechnung stellen (Sie ist ein Spielzeug und da die Kinder sie hatten sollte mit ihr gespielt werden)

Wenn Du weiter Probleme hast, wende Dich doch mal an den Elternbeirat, meist kann man anonym einen Brief schreiben oder auch mit Namen (Elternbeirat muss ihn deer Leitung gegenüber nie äußern, wenn Du darum bittest)

Ich bin im Elternbeirat und würde die Scheibe nicht zahlen, von daher!

LG
Draconis

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Natürlich musst du das ersetzen...

Antwort von MM am 12.06.2014, 8:08 Uhr

... wenn deine Kinder mutwillig etwas kaputt gemacht haben. (Eigentlich sollten es die Kinder ersetzen, aber die haben ja wahrscheinlich noch kein Taschengeld...)

Was ist denn das für eine Frage?

Eine Sache ist der normale Verschleiss, eine andere ist mutwillige Zerstörung.

Ich hab die anderen Beiträge noch nicht gelsen, weiss also nicht ob ich mich wiederhole.

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Ich denke auch, da wird noch mehr vorgefallen sein...

Antwort von MM am 12.06.2014, 8:14 Uhr

... zumindest wirkt es auf mich so - und bei der Einstellung der AP (weigert sich, den Schaden zu ersetzen, behauptet Kinder könnten nichts mutwillig zerstören) kann ich mir schon vorstellen, dass man eine Sitzung einberuft, um zu beraten, wie man als KiGA in solchen Fällen vorgeht. Unser KiGA hatte nicht viel Geld und wenn da ständig was kaputtgemacht worden wäre (vielleicht auch wertvollere Sachen) und die Eltern so eine Haltung gehabt hätten, wäre das durchaus ein Problem gewesen... Zum Glück waren die meisten anders drauf und haben im Gegenteil sogar freiwillig mal was an Spielzeug, Malutensilien, Papier etc. gespendet.

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Hm, aber das hattest du vorher nicht geschrieben!

Antwort von MM am 12.06.2014, 8:35 Uhr

Es klang halt erst so, als würdest es generell ablehnen, das Teil zu ersetzen. Wenn es dich ärgert, weil der KiGA vorher in diesem und jenem auch nicht nach Vorschrift bzw, Anstand gehandelt hat, hättest du es schreiben sollen, denn so war es etwas irreführend.

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Re: Gegenstand kaputt wer haftet

Antwort von Birgit 2 am 13.06.2014, 16:29 Uhr

Selbstverständlich können Kinder in dem Alter schon mutwillig Sachen kaputt machen. Das können sogar noch jüngere. In der Gruppe, in der ich arbeite, sind 26 Kinder und leider auch einige, die ziemlich viel kaputt machen. Da wurden Löcher in einen Tisch in der Puppenecke im Nebenraum gebohrt, auf Kaufladensachen drauf rumgetrampelt, Puzzle verknickt und und und. Wir sind sogar oftmals drei Erzieherinnen und nein, so schnell kann man nicht reagieren, geschweige denn, das wir es immer sofort mitbekommen. Wir haben Nebenräume und die Kinder dürfen auch mal spielen, ohne das eine Erzieherinnsie dabei beobachtet. Natürlich muss eine Mutter die Dinge nicht ersetzen, aber als erzieherische Maßnahme haben wir das auch schon mit einer Mutter besprochen, die damit dann auch kein Problem hatte. Es ist ja auch die logische Konsequenz. Ich mache etwas kaputt und muss es wieder reparieren oder eben auch mal ersetzen, wenn das Maß voll ist...

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Ich lache mich schlapp - ...

Antwort von Flitzepiepe2010 am 14.06.2014, 21:12 Uhr

...Entschuldigung, aber wie kann eine Frisbeescheibe kaputtgehen, wenn zwei Kindergartenkinder daran ziehen???

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Re: um Himmels Willen wie ist denn hier die Einstellung????

Antwort von IngoAC am 24.06.2014, 16:41 Uhr

Moin Troll!

"Und ich erwarte von meinen Kindern wenn sie wo was kaputt machen dass sie dafür gerade stehen das war auch so als mein 3-jähriger ausversehen mit seinem Kinderbesen eine Heckscheibe im Auto eingeworfen hatte - die Haftpflicht ist dafür aufgekommen - wofür sie auch da ist - war keine Absicht er hat nur rumgespielt und den Besen kreiseln lassen - ich wäre nie auf die Idee gekommen das nicht zu tun. Sohnemann musste auch mit zum Nachbar um das Unglück zu beichten."

Die Haftpflicht kommt dafür nicht auf, da das Kind nicht Deliktfähig ist und daher der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen bleibt. Ausgenommen ist nur eine grobe Verletzung der Aufsichtpflicht was in diesem Fall auszuschließen ist.

DAS WAR VERSICHERUNGSBETRUG!!!

Juristisch standen die Kinder unter der Aufsicht der Erzieher und daher haftet niemand oder die Erzieher.

LG
Ingo

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