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Impfpass im Kiga abgeben = Pflicht??

Thema: Impfpass im Kiga abgeben = Pflicht??

MUSS ich als Mutter dem Kindergarten eine Kopie des Impfpasses meines Kindes geben??? Mir wurde es so erklärt, dass der Kiga nachvollziehen können muss, wie der Impfstatus der Kinder ist. Würde jetzt ein Fall von MASERN auftreten, dürfte ein NICHT geimpftes Kind auch nicht in den Kindergarten kommen, damit sich die Masern nicht verbreiten. Ist das richtig so? Ich habe nach dem Infektionsschutzgesetz gegoogelt, aber darin lese ich das nicht. Nur, dass Masern zu den meldepflichtigen Krankheiten gehören. Meiner Meinung nach, dürfen auch nicht gegen Masern geimpfte Kinder in den Kiga, wenn es dort Masern gibt. Ansonsten käme das ja quasi einer Verpflichtung zum Impfen gleich. Impfgegner wollen ja i.d.R., dass die Kinder diese Krankheiten durchmachen... Außerdem kann doch niemand von mir VERLANGEN, dass ich den Impfpass vorlege, oder? Impfen oder nicht impfen liegt doch immer noch im Verantwortungsbereich der Eltern. Es geht hier jetzt NICHT um eine Diskussion für oder gegen impfen!!! Ich kann nur nicht nachvollziehen, dass Kindergärten das Recht haben, nicht geimpfte Kinder vom Besuch auszuschließen, falls ANDERE Kinder krank sind. Aber vielleicht kann mir das ja jemand glaubhaft erklären, dass das doch so ist. Danke! Johanna (die ihre Kinder gegen Masern impfen lassen hat, aber gerade die Position eines überzeugten Impfgegners durchdenkt)

von Johanna2 am 12.09.2012, 16:02



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Impfen oder nicht impfen ist Sache der Eltern, das sehe ich auch so...aber ich vermute, das es im Kiga soetwas wie ein Hausrecht gibt... wäre meine Vermutung....steht vielleicht sogar etwas im Betreuungsvertrag?

von Fru am 12.09.2012, 16:08



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Doch, dass darf der KiGa. Sie haben das Hausrecht. Es gibt keine rechtliche Grundlage, dass ein KiGa den Impfausweis verlangen darf. Aber er kann es dennoch machen, da er ja bestimmt wen er aufnimmt. Als Eltern hat man das Recht auf einen Platz mit 3 Jahren. Bekommt man keinen wendet man sich an die Stadt, die das dann regelt.

von Spinat am 12.09.2012, 16:30



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Ich weiß nicht ob man es lesen kann, das Blatt haben wir gestern von der Schule bekommen. Dort steht, dass das Gesundheitsamt ein Besuchsverbot aufheben kann wenn ein Kind geimpft ist, also kann es auch ein besuchsverbot fur ungeimpfte Kinder aussprechen. In dem schreiben geht es nicht nur um Schulen sondern um Gemeinschaftseinrivhtungen.

von Anja+Calvin am 12.09.2012, 16:55



Antwort auf Beitrag von Johanna2

Hallo, ich hab mich erfolgreich gegen die Herausgabe des Impfpasses gewehrt - der Impfpass ist ein medizinisches Dokument, in das ich den Kindergarten - oder auch die Schule keinen einblick gewähren muss. Genausowenig wie der Arbeitgeber das verlangen darf - auch der darf keinen Einblick in einen Impfpass oder Mutterpass verlangen! - er kann einen maximal zum Arbeitsmediziner schicken um das abzuklären - aber auch für den besteht eine ärztliche Schweigepflicht und er darf dem Arbeitgeber nur mitteilen, ob der Arbeitnehmer die Tätigkeit machen darf oder ob med. Gründe dagegen sprechen. Das hat nichts mit Hausrecht zu tun - der Kindergarten darf z.B. durchaus ein Attest verlangen, das mein Kind frei von ansteckenden Krankheiten ist... aber sie haben keinen Anspruch darauf in med. Unterlagen Einsicht zu bekommen. Sie können dann halt jedesmal verlangen, das du das Attest vorlegst, das dein Kind sich nicht angesteckt hat - evt. auch mit Abwarten der Inkubationszeit... aber sie haben keinen Rechtsanspruch darauf in med. Unterlagen Einsicht zu bekommen. Immer wenn mir ein Kindergarten, Schule - auch schon Gesundheitsamt mit so Anordnungen ankommen, die schlechtweg gelogen sind, damit sie sich das Leben einfach machen.. dann werd ich richtig bockig und gebe nichts !!! heraus. Wenn sie mir sagen, sie dürfen die Einsicht zwar nicht verlangen, aber würden gerne wissen ob mein Kind gegen dieses und jenes geimpft ist, bekommen sie die Auskunft. Aber wenn die mit unwahren Auskünften wie das ist Pflicht.. daherkommen - nein - anlügen lass ich mich nicht. Gruß Dhana

von dhana am 12.09.2012, 17:15



Antwort auf Beitrag von Johanna2

Ich stelle mir gerade die Frage warum du die Kopie nicht abgeben willst? Es erleichtert den Erzieherinnen doch die Arbeit, wenn sie wissen welche Kinder gegen was geimpft sind. Sonst kann es dir z.B. passieren, dass dir die Erzieherinnen eines Tages hinterher telefonieren und du dein Kind sofort abholen sollst weil die Erzieherinnen 2 Pünktchen auf dem Rücken entdeckt haben und das für Windpocken oder was anderes halten. Dann wäre es doch für alle Beteiligten das Beste, wenn bekannt wäre, dass dien Kind gegen Windpocken geimpft ist. Ist das jetzt was grundsätzliches, weil der Kiga dich in einem schlechten Moment erwischt hat? Versteh mich nicht falsch, ich bin auch nicht dafür, dass man einfach ohne Nachfragen alles offenlegt, aber denk doch nochmal drüber nach warum du dich jetzt überhaupt so sträubst dagegen.

von binesonnenschein am 12.09.2012, 18:01



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Für mich ist das einfach nur eine Frage. Auf Deine (eigentlich ganz offensichtliche) Antwort bin ich noch gar nicht gekommen. :-) Wobei ich mir nicht sicher bin, ob eine Erzieherin nicht doch vielleicht der Einfachheit halber zu Hause anruft und nicht ins Büro läuft und Akten wälzt, wenn sie ein paar Pünktchen entdeckt hat. Nur diese Erklärung mit den Masern (s.o.) will mir nicht einleuchten...

von Johanna2 am 12.09.2012, 19:19



Antwort auf Beitrag von Johanna2

Okay, stell dir vor die Erzieherinnen haben 70 Kinder zu betreuen und eines hat rote Pünktchen. Da bricht schnell mal die Panik aus (ist meine Erfahrung) und die greifen ganz schnell zum Telefon. Ich weiß nicht wie oft ich wegen Fehlalarm im Kiga war. Ich gebe zu, dass ich mich manchmal auch schon gefragt habe, ob die eigentlich in die Unterlagen gucken, aber immerhin müssen sie ja auch wegen der Telefon-Nummer nachschlagen, also gehe ich davon aus, dass sie nachgucken.

von binesonnenschein am 12.09.2012, 19:42



Antwort auf Beitrag von binesonnenschein

ich denke nicht, dass es mit trotz zu tun hat. sie fragt eben zurecht nach! mich wundert z.b. wieviele eltern unserer kita das gelbe u-heft + impfheft tagelang wegen der vorschuluntersuchung an die schule aushändigen. das fällt mir im traum nicht ein. ich habe alles direkt bei der vorschuluntersuchung vorgelegt und wieder mitgenommen. weiß ich, wer da alles einsicht erhält? vielleicht wirklich nur der amtsarzt, vielleicht aber auch müller, meier, schulze. lg

von Suki am 12.09.2012, 19:54



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deshalb

von Spinat am 12.09.2012, 20:19



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... denn es kann doch einfach der Kinderarzt in die Bestätigung für den KiGA das schreiben, was für den Kindergarten relevant ist - also quasi einen Auszug aus dem Impfpass - also z.B. die und die Impfungen wurden vorgenommen, die und die (noch) nicht (evtl. Grund, warum). So ist es bei uns.

von MM am 13.09.2012, 18:03



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Da stellt sich die Frage was schlimmer ist. Und ja, bei uns können Sie lt. Betreuungsvertrag ein Kind ausschließen, dass bestimmt Impfungen nicht hat. Ebenso ist bei uns die U6 und die U7 nachzuweisen.

von Badefrosch am 12.09.2012, 18:24



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das würde mich interessieren

Mitglied inaktiv - 12.09.2012, 18:49



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hallo, bei uns verlangt der kiga es auch - ist im vertrag verankert (kirchlicher träger) und ganz ehrlich? es ist richtig so. bei vielen verletzungen stellt sich die frage nach einer tetanusimpfung und damit allein ist es in meinen augen gerechtfertigt. mehr würde zu der diskussion nach impfungen führen. ich wüsste übrigens nicht, warum ich da keine kopie hinterlegen sollte. ich arbeite als tamu und verlange ebenfalls kopien von impfausweisen. ungeimpfte kinder nehme ich zum schutz der anderen tageskinder und meiner eigenen familie nicht. lg doreen

von doreen_fynn am 12.09.2012, 19:36



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kirchlicher, also privater Träger.... ich farge mich, ob es "rechtens" ist, wenn ein staadtlicher Kiga das auch verlangt (--> Rechtsanspruch ab 3 Jahre) @ Doreen: Arbeitest Du mit Aufnahmebögen ähnlich der Krippenaufnahme? Wenn ja, könntest Du mir so einen Aufnahmebogen zumailen?

Mitglied inaktiv - 12.09.2012, 20:16



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Ich gebe folgendes zu bedenken: 1. Du hast keinen Rechtsanspruch auf einen bestimmten Kindergarten und ich stelle mir gerade vor, dass ich unserer Leiterin ins Gesicht gesagt hätte, dass ich den Impfpass nicht vorlege. Die hätte mich direkt wieder rausgeschickt. 2. Selbst wenn dein Kind dann trotzdem genommen wird: Willst du es dir gleich von Anfang an mit der Kiga-Leitung versch...? Du hast 3-4 Jahre lang mit dem Kiga zu tun, überleg dir, ob dir DAS wert ist! Warum soll man sich das Leben so schwer machen???

von binesonnenschein am 12.09.2012, 20:37



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Ich verstehe immer noch nicht ganz, warum das so ein Problem sein soll und warum man dagegen angehen sollte! Meine Tochter wäre ohne bestimmte Impfung in München überhaupt nicht in die Krippe gekommen. (privater Träger) Bei meinem Sohn musste ich auch den Impfausweis vorlegen und der war bei einer Krippe von der Stadt. Ich finde es beruhigend und ich kann die Kitas da auch verstehen! Sie sichern sich damit auch nur ab und können somit bestimmte Dinge eingrenzen! Schließlich hört man oft genug, dass gleich ganze Schulen oder Kindergärten von ansteckenden Krankheiten betroffen sind und warum sollte man Kindern und auch den Erziehern/Lehrern solch einem Risiko aussetzen?

von Muckelchen1975 am 12.09.2012, 21:05



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von binesonnenschein am 12.09.2012, 21:14



Antwort auf Beitrag von Johanna2

Ja, ist Pflicht. Laut Infektionsschutzgesetz dürfen Kinder den Kindergarten nicht besuchen, wenn sie beispielsweise an Keuchhusten, Masern, Mumps oder Windpocken leiden. Daher muß der Impfstatus bekannt sein. Ist auch gut und richtig so. Wie kommen denn andere Eltern (Schwangere, Eltern von Neugeborenen) dazu, sich und ihre Kinder einer nicht notwendigen Gefahr auszusetzen?

von Sputnik am 12.09.2012, 20:59



Antwort auf Beitrag von Johanna2

und sonstige (Windpocken, Keuchhusten etc.) zu veranstalten, damit die nicht geimpften Kinder im Sinne ihrer Eltern all diese Krankheiten in einem Rutsch durchmachen können... interessanter Gedanke... Würde mich interessieren, ob das tatsächlich im Sinne von z.B. Babyxyz wäre, die ja gegen nichts impfen lässt. Also im Falle eines Masernfalles: alle ungeimpften MÜSSEN in den Kiga, damit sie auch angesteckt werden ! Oder hab ich das jetzt falsch verstanden....

Mitglied inaktiv - 12.09.2012, 21:43



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Man tut doch keine intimsten Details offenbaren. Die Einrichtung zieht sich eine Kopie von der Seite und das wars. Warum da Probleme machen, wo keine sind?

von rabbit80 am 13.09.2012, 07:43



Antwort auf Beitrag von Johanna2

es gibt kindergärten, die solche dinge fest in ihrer konzeption verankert haben (zum schutze für andere). ebenso können kitas vom hausrecht gebraucht machen und kinder ohne impfstatus ausschließen - oder kinder ausschließen deren impfstatus sie nicht kennen. bei uns ist das leider nicht so!

von biggi71 am 13.09.2012, 09:02



Antwort auf Beitrag von biggi71

Vorneweg: Ich bin über die tatsächliche rechtliche Situation nicht informiert. vorneweg 2: Ich finde impfen super (mit kleinen Einschränkungen) ABER: Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Kindergarten mit dem Hinweis auf das Hausrecht Kinder aus x-beliebigen Gründen ablehnen darf. Die Betonung liegt auf DARF, denn dass in der Realität vieles geschieht, was nicht sein darf ist klar. Es ist zwar richtig, wie in einem Beitrag oben erwähnt, dass Kinder die an bestimmten Infektionskrankheiten leiden, die Tagesstätte nicht besuchen dürfen. Dies ist jedoch meiner Meinung nach kein Argument dafür, den Impfausweis zu verlangen. Zum Einen ist auch eine Impfung kein 100%iger Schutz und auch ein geimpftes Kind kann an einer entsprechenden Krankheit leiden. Zum Anderen kann/darf ein nicht geimpftes Kind dennoch solange es gesund ist die Tageseinrichtung besuchen und dürfte dann doch nicht im vorhinein ausgeschlossen werden, weil sein Erkrankungsrisiko höher ist (wenn auch deutlich höher). In unserem Kindergarten wurde kein Impfausweis verlangt, im Fragebogen war lediglich anzukreuzen, ob eine Tetanus-Impfung besteht (städtischer Kiga).

von Tine1 am 13.09.2012, 10:46



Antwort auf Beitrag von Tine1

es kommt darauf an, welcher träger. und wenn es in der trägerkonzeption oder aber kitakonzeption ein fester bestandteil ist - dann ist es einfach so. und wenn man damit nicht leben kann, dann muss man einen anderen kindergarten wählen.

von biggi71 am 13.09.2012, 12:04



Antwort auf Beitrag von biggi71

oder gibt es da bei der konzeptionellen Ausgestaltung Probleme mit dem Rechtsanspruch?

Mitglied inaktiv - 13.09.2012, 15:53



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in den städtischen ist es bei uns leider nicht so! allerdings hast du einen rechtsanspruch ja nicht bei dem kindergarten deiner wahl.... aber nach wie vor denke ich, das die städtischen das nicht in die konzeption aufnehmen werden.

von biggi71 am 13.09.2012, 17:21



Antwort auf Beitrag von biggi71

Wir haben hier fast nur städtische Kita´s und müssen ja dann alles aufnehmen. Aber das ist schon eine interessante Fragestellung.

Mitglied inaktiv - 13.09.2012, 19:54



Antwort auf Beitrag von Johanna2

ich weiß jetzt nicht, was daran so schlimm ist, den pass vorzulegen?? also mein sohn ist geeimfpt, ich brauche mir nichts "vorwerfen" und wenn der kiga ihn hätte haben wollen, warum nicht?? ich fände es nicht so prickelnd, wenn bei uns im kiga nicht geimpfte kinder sind. und ich persönlich kann die kigas verstehen, die den impfpass verlangen...es steht zu viel auf dem spiel, finde ich jedenfalls. lg tina

von tina70 am 13.09.2012, 13:04



Antwort auf Beitrag von Johanna2

... dass man bei der Kindergartenanmeldung auch ein ärztliche Bescheiningung (vom KiA, wo man mit dem Kind hingeht) vorlegen musste, dass das Kind vom gesundh.Standpunkt in den KiGA darf, und da war auch eine Rubrik "Impfstatus", wo der Kinderarzt reinschreibt oder ankreuzt, ob das Kind nach dem Standardschema geimpft ist, oder einen individuellen Imfplan hat, bzw, ggf. bestimmte Impfungen nicht hat (z.B. weil Allergie, irgendwelche Risiken etc.).

von MM am 13.09.2012, 17:59



Antwort auf Beitrag von Johanna2

Also, bei uns hat niemand einen Impfpass verlangt. Kenne das von keinem Kindergarten hier.

von Juliaundjerry am 13.09.2012, 20:41



Antwort auf Beitrag von Johanna2

Vielen Dank für die vielen Infos, Gedanken, Meinungen! Und interessant, wie meine Frage teilweise gelesen wurde: Ich finde es nicht "schlimm", den Impfpass abzugeben, bin selber nicht einmal betroffen, habe mir einfach nur meine Gedanken gemacht... und vor allem eine rechtliche Grundlage für die Vorlage des Impfpasses gesucht. Lieben Gruß Johanna

von Johanna2 am 13.09.2012, 21:20



Antwort auf Beitrag von Johanna2

Nee nee nee, du schreibst von "meinem Kind" und "es kann niemand von mir verlangen" etc. Wir haben das alle schon richtig gelesen und verstanden. Jetzt keinen Rückzieher machen und uns als doofe Falschleser hinstellen. Dein Text sagt, dass du es schlimm findest den Impfpass abzugeben

von binesonnenschein am 13.09.2012, 22:13



Antwort auf Beitrag von binesonnenschein

Also ich möchte jetzt nicht zu Deinen "Wir" gehören, denn ich habe die Fragestellung von vornherein anders verstanden. Also bitte nicht hier ein "Wir" hinenbringen, wo es kein "Wir" gibt. Sprich dann doch lieber in der "ich"-Form...

Mitglied inaktiv - 13.09.2012, 22:32



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... als sei sie persönlich betroffen und auch für mich kommt es seltsam an, wenn sie sich auf einmal davon distanziert und so tut, als habe sie uns nur "testen" wollen oder was weiss ich...

von MM am 13.09.2012, 22:38



Antwort auf Beitrag von Johanna2

"bin selber nicht einmal betroffen" Entweder drehst Du es so wie Du es brauchst weil Du kaum Kopfstreichler bekommst. Oder du bist ein extrem cholerischer Mensch. Wenn Gedanken machen so bei Dir aussieht. Wie bist Du dann wenn Du wütend bist.

von anbin39 am 15.09.2012, 10:24



Antwort auf Beitrag von MM

... aber genauso ist es. Ich fühle mich jetzt auch etwas "getestet".

von binesonnenschein am 15.09.2012, 10:48