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Informationspflicht Kindergarten bei Krankheiten?

Thema: Informationspflicht Kindergarten bei Krankheiten?

Unser Kindergarten weiß seit Freitag vorletzter Woche, dass zwei Viren die Runde machen: eines, das hohes Fieber verursacht, ein anderes, aggressives Virus, das die Kinder erbrechen lässt und total schwächt. Erst am Freitag letzter Woche wurde ein Aushang an die Tür im Foyer gemacht, dass doch bitte die Eltern ihre Kinder erst wieder in den Kindergarten schicken sollen, wenn die Kinder vollkommen genesen sind. Auf die Frage, warum das nicht schon früher bekannt gemacht worden sei, bekam ich zur Antwort: Man hatte keine Zeit und es sei erst so spät aufgefallen, dass so viele davon betroffen seien. Darüber hinaus habe der Kindergarten nicht die Pflicht, über solche Erkrankungen aufzuklären. Dies gelte eigentlich nur für Windpocken, Röteln, Scharlach, die Hand-Mund-Fuß-Krankheit u. a., also solche Erkrankungen, die auch gegenüber dem Gesundheitsamt meldepflichtig seien. Wer kann mir sagen, ob diese Angaben zutreffen? Mein Kind hat sich von Freitag- auf Samstagnacht mehrfach übergeben; ich hätte ihm das gerne erspart. Gibt es Vorschriften (Satzungen, Gesetze o. ä.), wo man dies nachlesen kann? Vielen Dank für Hinweise, das Wonnemaeh

Mitglied inaktiv - 28.06.2010, 17:02



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Der Kindergarten ist nur verpflichtet, Krankheiten die unter das Infektionsschutzgesetz fallen (wie z.B. die Kinderkrankheiten, Läuse etc) als Aushang zu melden. Genau diese Sachen werden bei uns ausgehängt, alles andere kriegt man nur durchs hörensagen mit.

Mitglied inaktiv - 28.06.2010, 17:08



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Hallo, der Kiga erhält vom Gesundheitsamt eine Liste mit Krankheiten, die ausgehangen und gemeldet werden müssen.Ebenso, bei welchen Krankheiten Attest verlant werden müssen. Wenn Du den Erziehern nicht glaubst, erkundige Dich dort. In Eurem Fall mußten sie aber nicht infoprmieren. LG Petra

Mitglied inaktiv - 28.06.2010, 17:35



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...so steht seit Wochen schon Scharlach, Bindehautentz und Magen-Darm an der Tür. Da stehen alle Erkrankungen, die gerade grasieren und ich find das gut so. Da kann sich jeder informieren. Aber müssen tun sie es nur bei den meldepflichtigen Erkrankungen!

Mitglied inaktiv - 28.06.2010, 18:07



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hallo, rotaviren und noroviren müssten theoretisch auch ausgehängt werden, ABER welcher kinderarzt macht denn eine stuhlprobe bei durchfall? bei uns grasiert auch viel, aber was die eltern dem kiga melden, ist eine andere sache - denn bei vielen sachen bräuchte man dann eine gesundschreibung und damit verheimlichen die eltern einiges. bsp: erbrechen - kind bleibt dann halt zu hause, solang es bricht, geht den nächsten tag und kita erfährt nix - kind aber noch ansteckend. ich finds dann auch unverantwortlich. wenn du eine liste haben möchtest, frag beim träger oder gesundheitsamt nach. nur wenn die kita das nicht macht, was willste machen? lg doreen

Mitglied inaktiv - 28.06.2010, 18:37



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also bei uns hängt immer was wenn es vorgeschrieben zur zeit hand-fuß-mundkrankheit

Mitglied inaktiv - 28.06.2010, 18:57



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Vielen Dank an alle Antworter! Ich denke, selbst für den Fall, dass "nur" meldepflichtige Erkrankungen publik gemacht werden, könnte der Kiga aus purer Nettigkeit heraus auch auf andere Krankheitssituationen aufmerksam machen, zumindest, wenn es einen Großteil der Kinder und sogar Erzieher/innen getroffen hat. Das Wonnemaeh

Mitglied inaktiv - 28.06.2010, 22:30



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in unserem alten Kindergarten wurde auch beim kleinsten Pups ein Aushang gemacht. Was ich persönlich auch gut fand - andere Mütter waren danach in Angst und Schrecken versetzt und betraten den Kiga tagelang nicht (z.B. als Ringelröteln umgingen und es betraf NICHT die schwangeren Mütter) Beim jetzigen Kiga bekommen wir alles aufm Zettel mitgeteilt, wobei es wirklich wenig ist. Die einzige Eilmeldung, die mal kam, waren Läuse. Hat aber auch den HIntergrund, dass hier die Kids geholt und gefahren werden, ich diesen Kiga praktisch (bis auf Elterngespräche oder Themenabende) nie betrete.

Mitglied inaktiv - 29.06.2010, 10:56



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Hallo, die Informationspflicht bezieht sich wohl tatsächlich nur auf bestimmte Kinderkrankheiten - weil diese z. T. nachgewiesenermaßen gefährlich sind (z. B. für Schwangere, aber auch für Kinder bei gewissen Komplikationen). In Eurem Fall verstehe ich Deine Aufregung überhaupt nicht. Ein Kindergartenkind wird im Laufe der Jahre mit X Magen-Darm- und Erkältungsviren konfrontiert. Wollte man es immer zu Hause lassen, wenn so etwas umgeht, wäre das Kind die halbe Zeit ja nicht im Kiga. Außerdem: Wenn der Aushang kommt, hat sich das eigene Kind (oder weitere andere Kinder) im Zweifel ja längst angesteckt, denn die erkrankten Kinder sind ja auch in der Inkubationszeit schon ansteckend. Meine Kinder haben sich während der Kiga-Jahre unzählige Infekte geholt. Dies ist laut unserer Kinderärztin nicht nur normal, sondern sogar nötig, damit sich bestimmte Immunzellen-Typen bilden können, die in späteren Lebensjahren nicht mehr gebildet werden. Also: Entspann Dich ein wenig, eh?

Mitglied inaktiv - 29.06.2010, 12:42



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An sich stimmt das, der Kindergarten muß aushängen, wenn meldepflichtigen Krankheiten rum gehen, wie Scharlach, Windpocken , Masern, Röteln und so weiter.. Bei anderen Krankheiten kann der Kindergarten aushängen. Und oft ist es aus eigener Erfahrung bei uns, dass die Eltern wenn überhaupt anrufen, nicht sagen, was das Kind hat, und somit können wir auch nicht sagne, wie viele Fälle von einer bestimmten Krankheit rumgehen. Bei solchen Krankheiten muß aber kein Aushang sein. Viele Kindergärten machen das auch nicht, weil es zum Teil sonst wirklich Panik gibt, wo sie nicht angebracht ist. Die meldepflichtigen Sachen müssen ausgehängt werden, damit auch Schwangere und kleinere Kinder geschützt sind.

Mitglied inaktiv - 30.06.2010, 12:37