Geschrieben von majoscho am 16.03.2009, 21:00 Uhr |
Kindergartenbefreiung im letzten Jahr
Hallo,
kann mir jemand sagen wie die Bedingungen dafür sind, dass das letzte Kindergartenjahr gebührenfrei ist?
Wir wohnen in Niedersachsen.
Wo kann ich zu dem Thema etwas nachlesen?
Viele Grüße
Andrea
Re: Kindergartenbefreiung im letzten Jahr
Antwort von niklas2006 am 16.03.2009, 21:09 Uhr
http://www.mk.niedersachsen.de/master/C39297009_N39248895_L20_D0_I579.html
Das ist ein "offener Brief" von Christian Wulff zum Thema - genauso lautet aber auch der entsprechende Gesetzestext.
Hier ist das Gesetz:
Antwort von niklas2006 am 16.03.2009, 21:10 Uhr
http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C38798857_L20.pdf
...danke das hilft mir sehr...
Antwort von majoscho am 16.03.2009, 21:46 Uhr
dann braucht mien Enkel doch nicht drei Jahre gehen, nur damit das letzte Jahr gebührenfrei ist.
Viele Grüße
Andrea
Re: ...danke das hilft mir sehr...
Antwort von niklas2006 am 16.03.2009, 21:49 Uhr
Nein, das letzte Jahr ist immer beitragsfrei, egal wie lange man vorher im Kindergarten war. Kannkinder müssen allerdings zunächst zahlen, wenn sie dann aber auch als Kannkinder eingeschult werden, bekommen sie die Kosten erstattet.
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