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Geschrieben von mamafürvier am 16.03.2008, 18:46 Uhr

Kita-Gutschein

Was bitte ist ein Gutschein vom Jugendamt für die Kita.... ich hab 4 Kinder bekommen, 2 erwachsen, 2 grad in der Kita aber das hab ich noch nie gehört... was ist das bzw. zu was berechtigt der Schein?

dummfrag ;)
Kerstin

 
4 Antworten:

Re: Kita-Gutschein

Antwort von luckysun am 16.03.2008, 18:52 Uhr

Tja so eas gibt es leider es ist ein "Berechtigungsschein" das unsere Kinder in die Kita dürfen!! Ist wie gesagt hier in Berlin so!! Ob es das auch anders wo gibt keine Ahnung!?

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Re: Kita-Gutschein

Antwort von mamafürvier am 16.03.2008, 19:11 Uhr

Hm... so viel hab ich gerafft... aber von was hängt das ab?
Ob die Eltern arbeiten somit den Platz fürs Kind brauchen? Wenn ja auch verständlich aber wenn Mama z.B. zu hause war, wieder arbeiten will, keinen Platz hat, weil sie ja noch nicht arbeitet?... dann hat sie ja verdammt schlechte Aussichten n Job zu finden ohne, daß die Kids untergebracht sind.
Komisch find ich das bei euch ;) in Berlin.

Da bin ich ja froh, ne Ex-Thüringerin in Sachsen zu sein. Wartezeiten gibts bei uns auch aber wenn man dran ist bekommt man nen freien Platz. war schwierig bei mir, da ich 2 Plätze gleich gebraucht habe aber hat doch geklappt. Hätte ja nicht mal auf Job-Suche gehen brauchen. Das Amt fragt ja schon, ob man verfügbar ist, Kids untergebracht usw. und der potentielle Arbeitgeber auch.

lG Kerstin

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Re: Kita-Gutschein

Antwort von platschi am 16.03.2008, 19:56 Uhr

Also, wenn ein Kind erst mit drei in den Kiga soll ist es ganz einfach. Dann bekommt man hier in Berlin grundsätzlich den Kitagutschein für einen Halbtagsplatz (4-5 Stunden täglich) auch wenn man nicht arbeitet. Will man sein Kind früher in den Kiga geben, muss man zum Einen nachweisen, ab wann man wieder arbeitet - Kigagutschein gibt es frühestens ab vier Wochen eher, längere Eingewöhnung wird nicht für nötig gehalten. Und zum anderen eben auch, wie lange man arbeitet. Arbeitszeit plus Wegezeit ergibt dann, auf welche Betreuungszeiten man Anspruch hat. Also den oben schon erwähnten Halbtagsplatz, einen Teilzeitplatz (5-7 Stunden), Ganztagsplatz (7-9 Stunden) oder die erweiterte ganztagsbetreuung über mehr als neun Stunden täglich.

LG platschi

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Re: Kita-Gutschein

Antwort von berita am 16.03.2008, 22:06 Uhr

In Hamburg gibt es auch Kita-Gutschein. Damit sollen die Plätze einigermassen gerecht verteilt werden und jeder bezahlt entsprechend seinem Einkommen. Letzteres finde ich eigentlich sogar sehr sinnvoll.

Grundsätzlich gilt bei uns: ab 3 Jahren hat jedes Kind ein Recht auf eine 5-Stundenbetreuung. Braucht man früher einen Platz oder mehr Stunden, muss man den Badarf nachweisen (z.B. Berufstätigkeit).

LG
Berit

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