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Geschrieben von Konny26 am 02.09.2009, 9:56 Uhr

Kitabebühren?

Hallo

vielleicht hat das ja jemand von euch so.

ich habe gehört,das man die Kita Gebühren vom Abeitgeber direkt vom Bruttolohn abziehen kann.
Was hat das für Vor/ oder Nachteile?


Lg Konny

 
5 Antworten:

Re: Kitabebühren?

Antwort von anjos am 02.09.2009, 10:29 Uhr

Soweit ich weiß, kann der Arbeitgeber die Kita-Gebühren übernehmen... das erfolgt dann wohl steuerfrei... genau kenn ich mich damit aber auch nicht aus. Hab das mal irgendwo in der Elternzeitschrift gelesen...

LG, ANdrea

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Re: Kitabebühren?

Antwort von claudiH am 02.09.2009, 10:58 Uhr

ganz genua weiß ich es auch nicht, aber letztendlich sparst du wohl die steuern auf die kitagebühren. das ganze lohnt sich wirklich nur, wenn die gebühren hoch und das einkommen auch hoch sind.
der arbeitgeber zahlt die kitagebühren vom bruttolohn und erst danach wird der restliche bruttolohn als steuerpflichtig behandelt. trotzdem kann man den betreuungsfreibetrag auch noch nutzen. das machen aber nich viele firmen, und meist nur bei leuten, die verhandelbare geälter haben (so kenne ich das) da fällt dann eben ein teil der gehaltserhöhung als kitagebühr aus.
bei kleinen firmen wird das meist als kompliziert betrachtet, ebenso im öffentlichen dienst (meine erfahrung).

gruß

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ganz einfach

Antwort von vallie am 02.09.2009, 11:21 Uhr

du belegst per originalkontoauszug deine kindergartengebühren ( inkl essensgeld ) und der ag zahlt dir genau diese summe ZUSÄTZLICH. an deinem bruttolohn ändert sich nichts.
vorteil ist der, daß diese summe x weder steuer-, noch sozialversicherungspflichtig ist, also für den ag netto und für dich netto.
nach ende der kindergartenzeit KANN die nettosumme x als brutto auf dein bruttogehalt aufgeschlagen werden, als gehaltserhöhnung, DAS ist verhandlungssache.

ist genauso, wie wenn der ag deine bahnfahrkosten übernimmt....

ich habe weder ein riesengehalt, noch riesenkigakosten ( 150€ ), noch arbeite ich in einer riesenfirma.
und das ganze habe ich für 2 kinder bekommen. solange sie im kiga sind. kurioserweise gibt es diese vergünstigung in der schule ( hort ) nicht mehr.

wenn es jemand anders sieht, als daß das ein gewinn ist, dem kann ich nicht helfen.

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Re: ganz einfach

Antwort von kaeuzchen70 am 02.09.2009, 15:04 Uhr

Gibt's dabei eigentlich eine Altersbegrenzung, also gibt's das erst ab 3 Jahren, oder auch schon früher? Meine Tochter ist gerade 1 Jahr alt.

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Re: ganz einfach

Antwort von vallie am 02.09.2009, 15:41 Uhr

das weiß ich nicht.
meine beiden kinder waren 3 als sie in den kiga gegangen sind.
wenn sie mit ü6 noch im kiga sind muß man ein attest bringen, daß sie noch nicht schulfähig sind.
sorry, da kann ich dir nicht helfen, aber frag doch mal im personalbüro nach, mein boss hat ein gesetzbuch stehen, da schaut er bei sowas immer rein.

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