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Geschrieben von Miri79 am 03.10.2008, 14:49 Uhr

Wer kann mir kurz und knapp etwas zu KIBIZ erzählen?

Ist da was im KJHG geändert worden?

 
12 Antworten:

Re: Wer kann mir kurz und knapp etwas zu KIBIZ erzählen?

Antwort von Gucci75 am 03.10.2008, 15:13 Uhr

Kurz und knapp: KIBIz = Kinderbildungsgesetz
Es geht um den Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter 3 und das zweijährige Kinder ab 2010 einen Rechtsanspruch auf einen KITA-Platz haben.

LG

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Soweit so gut :-), aber was...

Antwort von MM am 03.10.2008, 15:32 Uhr

... hat es mit den (geänderten?) KiGa-Betreuungszeiten auf sich, die hier immer wieder als problematisch diskutiert werden?

Was hat die Tatsache, dass zweijährige Kinder ab 2010 einen Anspruch auf KiGa-Plazu haben, damit zu tun, ob ein gegenwärtiges KiGa-Kind am Vormittags- oder auch am Nachmittagsprogramm des KiGs teilnehmen kann...? Davon ist hier doch öfter die Rede und ich verstehe den Zusammenhang zu dem Gesetzt als solchem immer nicht (sorry, wenn ich "aufm Schlauch stehe" ;-))... Danke!

Gruss, M.

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Re: Soweit so gut :-), aber was...

Antwort von Sockenfee am 03.10.2008, 18:11 Uhr

Okay, also :

Gemäß Kibiz kann man 25, 35 oder 45 Stunden Betreuung buchen (und ggfs. über 45 Stunden)

Lt. Kibiz ist EIGENTLICH keine feste Verteilung vorgesehen - und einige, insbesondere städtische Kindergärten bieten auch Flexibilität.

Die meisten Kindergärten/ Kitas händeln es aber so:

25 STunden: nur Betreuung am Vormittag - einige gehen soweit, das zum Beispiel nicht mal Weihnachtsfeiern besucht werden dürfen am Nachmittag und auch die Eltern nicht an Nachmittagsangeboten wie Elterncafes etc. teilnehmen dürfen - meiner Meinung nach DÜRFTE es aber eigentlich nicht so gehandhabt werden, da eigentlich allen Kindern alle Angebote gemacht werden müssen - ggfs. müssen solche Veranstaltungen und auch das Vorschulprogramm auf den Vormittag gelegt werden - aber welche Eltern würden zum Beispiel vor Gericht klagen?

35 Stunden:
Wie früher der "normale" Kindergarten - bis 12/ halb eins und am Nachmittag nochmal oder als Blockzeit bis 14 Uhr manchmal dann mit MIttagessen, manchmal ohne.

45 Stunden: mit Über-Mittag-Betreuung

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Nachtrag

Antwort von Sockenfee am 03.10.2008, 18:13 Uhr

.... mit dem Anspruch auf den Kita-Platz haben die Betreuungszeiten nichts zu tun.

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warum sich so viele ärgern...

Antwort von psb am 04.10.2008, 7:49 Uhr

diese betreuungszeiten lassen - wie meine vorschreiberin schon sagte - in der regel nur wenig flexibilität.

bisher wars so: bringzeit morgens bis 9 uhr (in manchen einrichtungen wars auch 8.45 oder 9.30). jetzt buchst du feste zeiten. bei uns wurden diese zeiten schon vorab vom landkreis abgefragt, der steht also durchaus auch dahinter.
es wird also abgefragt: 25 stunden: von 7 uhr bis12 uhr oder von 7.30 bis 12.30

heißt: die bringzeit (genau wie die abholzeit) ist demnach nicht mehr so flexibel wie vorher. (wenige einrichtungen sagen, dass sie sich nicht daran halten wollen, ich habe bisher von EINER gehört, im gegensatz dazu von vielen, die die zeiten durchsetzen).
würde dir nun acht uhr besser passen - weils mit deinen arbeitszeiten besser zusammenpasst oder damit das kind länger schlafen kann, hast du eben in der regel pech.

den betreuungsrahmen musst du schon anfang des jahres wählen, das wird dann von den landkreisen für das kommende kiga-jahr erfragt. danach werden dann die kontingente vergeben. aber man darf nicht glauben, dass man den gewünschten platz dann auch bekommt, wenn man diesen zettel brav ausfüllt. dem kiga, den wir gewählt hatten, sind sogar noch plätze gestrichen worden obwohl viel mehr kinder für diese einrichtung angemeldet waren als unterkommen konnten.

ein wechsel des betreuungsrahmens ist nicht vorgesehen - wenn du also berufsbedingt (oder aus welchem grund auch immer) im laufenden kiga-jahr mehr stunden brauchst, wird es eng. da gibts dann nur ganz selten die möglichkeit, den betreuungsrahmen von z.b. 25 stunden auf 35 oder 45 aufzustocken.

nun kann natürlich keine einrichtung dir verwehren, dein kind schon früher abzuholen. allerdings müssen die einrichtungen aufschreiben, wie viele stunden jedes kind tatsächlich betreut wird. da die einrichtungen nun nicht mehr über kopf-pauschalen, sondern über die tatsächlichen betreuungsstunden finanziert werden (betrifft uns eltern nicht, wir zahlen immer das gleiche), wird dann am ende des kiga-jahres abgerechnet. wenn dann zu wenig stunden auf dem papier auftauchen, hat die einrichtung zu viel geld erhalten... da wirds dann sicher noch spannend.
und an dem punkt sind wir auch wieder bei uns angelangt: das geld, das dem kiga fehlt, fehlt halt an spielzeug, bastelutensilien und und und für unsere kinder. das heißt, wenn ich meinem kind eine schöne kiga-zeit verschaffen will, dann muss ich die betreuungszeiten eben doch einhalten.

unser landrat hat übrigens in einem zeitungsinterview davon gesprochen, dass wir nun (durch diesen festen betreuungsrahmen) eine art "kiga-pflicht" haben.

so, war nicht ganz so kurz und bündig, aber das sind halt einige wesentliche punkte.

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Re: Stimmt bei uns so überhaupt nicht! Im Gegenteil, es hat nur Vorteile!

Antwort von Bonniebee am 04.10.2008, 11:24 Uhr

Hallo,

in unserem Kiga hat sich die Flexibilität der Betreuungszeiten mit Kibiz-Einführung extrem verbessert. Als meine große Tochter vor einigen Jahren noch dorthin ging, mussten die Halbtagskinder zu einer festen Zeit abgeholt werden (bis 12.30 h). Nachmittags durften sie nochmal zwei Stunden gebracht werden, was aber kaum jemand genutzt hat, wer will schon zweimal extra zum Kiga fahren.

Heute - nach Einführung von Kibiz - dürfen die Halbtagskinder entweder bis 12.30 h abgeholt werden. Oder bis 14.30 h bleiben (dazwischen ist Mittagessen und -ruhe). Ich kann meinen Sohn also - wenn meine Große lange Schule hat, länger dalassen. Man darf dies täglich neu entscheiden und muss sich hier nicht festlegen. Überdies darf man - wenn das Kind bis 14.30 h bleiben soll, selbst entscheiden, ob es im Kiga warmes Essen mitessen soll, oder ob es eine mitgebrachte Brotzeit isst. Die Köchin kocht täglich nur soviel, wie die Eltern morgens bestellen.

Für mich sind die flexiblen Abholzeiten bei gleichem Preis (wir haben eine 35-Stunden-Betreuung) absolut genial, weil ich vormittags unterschiedlich lang arbeiten muss. Ich habe im Notfall also die Möglichkeit, meinen Sohn über Mittag durchgehend bis 14.30 Uhr betreuen zu lassen. Auch, dass ich jedes Mal selbst entscheiden kann, ob mein Sohn warm mit isst, oder ob ich selbst kochen will, finde ich klasse.

Für unseren Kiga ist Kibiz eine Riesenverbesserung. Ich glaube, es liegt an jeder Einrichtung und jeder Leiterin selbst, wie gut Kibiz umgesetzt wird. Vieles von dem, was meine Vorrednerin behauptet hat, trifft bei unserem Kiga null zu und lässt sich daher nicht verallgemeinern.

Grüßle,

BB

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???

Antwort von psb am 04.10.2008, 18:32 Uhr

vielleicht solltest du dir mein posting nochmal durchlesen, bevor du schreibst, was ich so behauptet habe stimmt nicht!

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Ich verstehe aber irgendwie nicht, ...

Antwort von MM am 05.10.2008, 14:18 Uhr

... warum ein neues Gesetz geschaffen wird, das einerseits Betreuungsplätze in Zukunft ab 2 Jahren garantieren soll (weiter oben von jemandem erklärt), aber andererseits anscheinend die Kinderbetreuung in den gegenwärtigen KiGä weniger flexibel macht (nach dem was u.a. psb schreibt)??? Das passt¨für mich nicht zusammen!
Sollte es nicht so flexibel wie möglich sein, eben damit Beruf und Familie besser vereinbar sind?!
Klar muss es auch praktisch vereinbar sein mit vernünftigen Arbeiitszeiten der ERzieher/innen usw., aber mir kommt es so vor als sei das neue System recht starr, kompliziert und "bürokratisch". Oder?

Hier (Tschechien) ist es so, dass man in der Regel einen Ganztagsplatz hat (bei uns hat der KiGA von 7 bis 17 Uhr auf). der aber indiviuell verschieden stark "genutzt" wird. KiGa-Gebür bezahlen alle dementsprechend gleich, nur Essenesgeld kann unterschiedlich sein, wenn z.B. ein Kind regelmässig gleich nach dem Mittagessen abgeholt wird - dann zahlt man die Nachmittagsmahlzeit nicht.

Noch eine Sonderregelung gibt es, und das ist bei Kindern zwischen 3 und 4 Jahren, deren Mutter/Vater noch das hiesige Betreuungsgeld (bis 3, max. 4 J.) bekommt. Geht das Kind nur 4 Std./Tag in eine Einrichtung, bleibt der Anspruch bis 4 J.erhalten, wenn man eine Bestätigung darüber vorlegt. Es sind also meist auch ein paar 4 Std.-Kinder im Kiga, die nachmittags gar nicht kommen "dürfen" (aber nicht vom KiGA aus, sondern vom "Sozialamt" das dieses Geld auszahlt).

(Ich spreche jetzt von "klassichem" KiGa, d.h. ab 3 Jahre. Mit Krippen ist es wieder anders, es gibt weniger, sie sind teurer usw. und es ist z.Zt. nicht sooo verbreitet, sie in Anspruch zu nehmen.)

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Zum Thema Flexibilität...

Antwort von sun1024 am 05.10.2008, 14:44 Uhr

Es stimmt NICHT, dass das KiBiZ vorschreibt, von wann bis wann die Zeiten sein müssen.
Wie flexibel man mit diesem Gesetz umgeht, hängt von der Flexibilität der Einrichtung ab.

Da gibt es Extreme in beiden Richtungen.

Ich kenne eine Kita, die 25-Stunden-Verträge von vorneherein versucht hat, auszureden, und die dann nur noch angeboten hat:
7-14 h (35-Stunden-Vertrag) oder
7-16 h (45-Stunden-Vertrag).

Genauso kenne ich aber auch eine Kita, die ihre Zeiten völlig flexibel hält mit einer Kernbetreuungszeit von 9-12 h. Man hat dann, wenn man 35 Stunden gebucht hat, also jede Woche 20 Stunden, die man flexibel legen kann, wie man mag: z.B. drei Tage die Woche morgens von 7-9 h zusätzlich, zwei Nachmittage die Woche bis 17 h, einen Tag die Woche bis mittags 14 h, und einen Tage die Woche noch mal nachmittags von 14-16 h. Um ein extrem flexibles Beispiel zu nennen.

Viele Kindergärten haben morgens wie mittags / nachmittags "Gleitzeit" zum Bringen und Abholen. So kann ich weiterhin mein Kind um 9 h bringen, auch wenn der Kiga schon um 7 h aufmacht.

Andere machen schon Terror, wenn die 25-Stunden-Kinder einmal im Jahr nachmittags zum Laternenbasteln kommen wollen (ist ja nicht in den 25 Stunden drin!).


Ich muss dazu sagen, dass viele Kindergärten die Eltern dazu gedrängt haben, eher höhere Betreuungszeiten zu buchen (bringt dem Kiga ja mehr Geld) - und es dadurch für das Land und die Kommunen deutlich teurer geworden ist als geplant.
Deswegen wollen sie das jetzt kontrollieren durch das Aufschreiben der tatsächlichen Stunden.
Aber mal im Ernst - wie genau kann diese Kontrolle sein? ;) Die Erzieherinnen selbst haben ja nun kein Interesse daran, aufzuschreiben, dass die Kinder weniger Stunden als bezahlt da sind. Und wie oft kann da eine Kontrolle vom Jugendamt kommen? Und wie wollen die dann genau überprüfen, ob das Kind, was schon abgeholt wurde, jede Woche früher abgeholt wird, oder nur heute, weil die Oma besucht wird?


Ne, also ich bin beileibe kein KiBiZ-Fan, ganz und gar nicht - aber ich muss auch dazu sagen, dass nicht alles, was Kindergärten Schlechtes daraus machen, nur Schuld des KiBiZ ist...


LG sun

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Re: Zum Thema Flexibilität...

Antwort von Sockenfee am 05.10.2008, 17:00 Uhr

@Sun

Ja, es ist genau wie Du schreibst: es komtm darauf an, was die Kitas daraus machen.

Bei uns im Stadtteil hat der katholische Kindergarten keine 25-Stunden angeboten, also nur 35 oder 45 (die haben sie aber beschränkt) - bei 35 Stunden muss man sich entscheiden zwischen Block (bis 14 Uhr) oder mittags abholen und wiederbringen.

Die evangelische Einrichtung bietet alles an, hat aber massiv in Richtung mindestens 35 Stunden gedrängt - hier haben 4 Kinder 25 Stunden gebucht, 21 35 Stunden und über 40 haben die 45 Stunden mein Sohn zum Beispiel auch, aber da er im Moment noch nciht länger gehen möchte (er ist im August neu hereingekommen) hole ich jeden Tag um 12 Uhr ab.

Zum Bringen und Holen gibt es Gleitzeiten (Morgens ab 7:30 bis 9 Uhr) mittags ab 12 bis 12:30, dann wieder um 14 Uhr oder 15:30 Uhr.

Zwischenduch ist nicht gewünscht - das kann ich aber auch verstehen, das bringt sehr viel Unruhe in den Ablauf, wenn alle zehn Minuten ein Kind abgeholt wird....

Meiner Meinung nach sollte es ein bißchen flexibler sein (zumindest werde ich im Elternrat mit vehement gegen die Regelung, die 25-Stunden-Kinder nicht zur Weihnachtsfeier zu lassen, angehen) aber gewissen Regeln sind okay.

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Re: Zum Thema Flexibilität...

Antwort von anjos am 05.10.2008, 21:42 Uhr

Bei uns im KiGa wird das mit dem KiBiz auch sehr unflexibel umgesetzt... die 25-Stunden-Kinder (zu denen unsere Tochter auch gehört) dürfen ausschließlich vormittags kommen. Im Grunde ist das ja auch ok... aber z.B. zum Eltern-Kind-Nachmittag durften wir nicht kommen. Soweit kann ich damit ja auch leben, finde es nur schade, die anderen Eltern und Kinder nicht kennenlernen zu dürfen! Erst wenn wir 35 Stunden buchen, dürfen wir auch zu diesen Veranstaltungen kommen.
Allerdings wurde ich in den Elternbeirat gewählt und werde mal meine Fühler ausstrecken, ob sich da nicht was machen lässt... ich werde auf jeden Fall mal hinterfragen, womit das zusammenhängt, dass die Kinder nicht kommen dürfen... denn wenn andere KiGas das anders handhaben, kann es ja z.B. nicht mit der Versicherung zusammenhängen! Dass es im Alltag ein Problem ist, die Betreuung auch zu gewährleisten, wenn alle Kinder kommen können, wann sie wollen, ist mir klar, es muss ja immer genügend Personal da sein. Und es ist für mich auch nicht wichtig, mein Kind nachmittags zum KiGa zu bringen... da finden eh immer irgendwelche AGs statt, für die man die Kinder anmelden muss und für eine 2-jährige ist da noch nichts passendes dabei. Unserer Tochter reicht es, wenn sie vormittags zum KiGa geht!

Wir werden ab nächstes Jahr 35 Stunden buchen, aber solange unsere Tochter unter 3 Jahre alt ist, sind mir die 35 Stunden einfach zu teuer, nur damit ich zum Eltern-Kind-Nachmittag gehen darf!

ÜBrigens gibts bei uns nur 2 Kinder die 25 Stunden gebucht haben!

LG, Andrea

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das hat auch keiner behauptet...

Antwort von psb am 07.10.2008, 11:48 Uhr

im gesetz steht nur, dass feste zeiten angeboten und von den eltern gebucht werden.

und das formular, das anfang des jahres ausgefüllt werden muss, kommt NICHT von den einrichtungen... liegt also nicht nur an denen.

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