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Geschrieben von dane_84 am 26.09.2008, 12:34 Uhr

widerspruch kindergartenbeitrag???

hallo zusammen,

brauche mal euren rat und vielleicht habt ihr auch schon erfahrungen in folgender situation...

kurz zu mir:
ich bin 24 jahre, mache eine ausbildung zur gesundheits - und krankenpflegerin, habe eine tochter von 3 jahre, die ganztags in den kiga geht und wohne mit meinem freund zusammen, der im mom. arbeitslos ist.. super zusammenstellung..

und da im mom. sich wieder jedes amt und so weiter gegen mich stellt, hat nun auch das amt meinen antrag auf erlass des elternbeitrages für kindertagesstätten, nicht mehr bewilligt...

folgendes habe ich geschrieben bekommen:

ab 1.6. übernehmen die nur noch den elternbetrag für einen teilzeitplatz, da ja nicht beide elternteile (obwohl ich nur mit meinem freund, der nicht der vater ist) arbeiten gehen. aber für mich ist das schwierig, da ich schicht arbeite (6-13.30uhr oder 12.30-20uhr) und teilweise auch wechselschchicht. also, komme ich nach meinem spät nach hause und muss direkt morgens wieder arbeiten. daher bin ich auf den ganztags kiga platz angewiesen.

desweitern ab 1.8. übersteigt mein monatliches einkommen die einkommensgrenze um 31,31€, also muss ich diese 31,31€ selbstleisten!!!

insgesamt also 65,31€.. + eine rückzahlung der nicht mehr bewilligten monate!!!

ihr könnt euch vorstellen, dass das ein echter schlag für mich ist.

könnt ihr mir vielleicht weiterhelfen?

vielen dank

 
14 Antworten:

Re: widerspruch kindergartenbeitrag???

Antwort von kachiya am 26.09.2008, 12:46 Uhr

Kindergartengebühren und deren Berechnung sind je nach Landkreis und Bundesland unterschiedlich.
In Hamburg gibt es z.B. einen Mindestsatz, der bezahlt werden muss. Und auch wenn ein Elternteil zuhause ist, dann bekommt man nur einen "Gutschein" für einen 5-Stunden-Platz. Aktive Arbeitssuche bzw. eine Weiterbildungsmaßnahme können aber Grund für einen größeren Gutschein sein. Lasse dich von einer Familienberatungsstelle beraten, eventuell reicht auch ein Gutachten aus, dass für dein Kind der ganztägige Besuch der KITA für die Entwicklung förderlich ist.
Eine Frage: Dein Freund ist zuhause, möchte er nicht nachmittags auf deine Tochter aufpassen?

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Re: widerspruch kindergartenbeitrag???

Antwort von katrin0306 am 26.09.2008, 12:47 Uhr

Hallo,

soweit ich das richtig verstehe, ist Dein Freund den ganzen Tag daheim bzw. könnte es sein, um Dein Kind ggf. zu betreuen, sprich: Es stünde im Ernstfall eine Ganztagsbetreuung für Dein Kind zur Verfügung, die NULL kostet... Und Du arbeitest zwar schichtweise, aber halbtags.

Ich hoffe, ich hab alles richtig verstanden, aber ich denke, daß es für das Amt unerheblich ist, ob die Betreuungsperson der Vater des Kindes und somit sorgeberechtigt ist. Das sind Großeltern ja im Normalfall auch nicht. Die sehen nur, daß jemand da ist, der auf das Kind aufpassen könnte.

Sieht für mich, so leid es mir tut, Dir das zu sagen, alles takko aus.

Zwar könntest Du jetzt noch sagen, daß Dein Freund nicht in der Lage / geeignet ist, auf Dein Kind aufzupassen, dann müßtest Du Dich allerdings fragen lassen, warum Du mit ihm zusammen lebst.

Die Rückzahlung der überzahlten Monate können sie leider verlangen, ist mit Arbeitslosengeld u. ä. auch so, ggf. könntest Du je nach Höhe des Betrages eine Stundung / Ratenzahlung vereinbaren.

Sorry.

LG

Katrin

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Re: widerspruch kindergartenbeitrag???

Antwort von dane_84 am 26.09.2008, 13:05 Uhr

als erstes vielen danke für eure antwort, im grunde habt ihr ja recht.. zwar ist mein freund oft zuhause aber ,vielleicht sehe ich das ganze falsch, zum einen kann ich ihm die kinderbetreunung nicht komplett überlassen und zum anderen würde auch ihm nichts anderes (besonders wenn es jetzt wieder kälter wird) übrigbleiben, als die meiste zeit mit meiner tochter zuhause zu sein. denn große unternehmungen können wir uns nicht leisten. dazu arbeite ich nicht nur den halben tag, sondern 7 1/2h.. und mir geht es so, dass ich nach meiner arbeit total müde und fertig bin. besonders, wenn ich wechseldienst oder 12dienste am stück habe. zum anderen, geht meine tochter unheimlich gerne in den kiga und finde es schade, wenn sie nur noch halbtags gehen darf.

zum anderen ärgert es mich einfach, wenn man in deutschland etwas machen möchte und nicht arbeitslos sein will, dass man einfach nur steine in den weg gelegt bekommt. wir kommen eben mit unserem geld nur sehr schwer um die runden und ich möchte einfach, dass ich eine zukunft für meine tochter und mich aufbauen kann.. wisst ihr wie ich meine?

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Könnt Ihr nicht ...

Antwort von katrin0306 am 26.09.2008, 13:15 Uhr

... diesen Kinderzuschlag (oder wie das heißt) beantragen? Übrigens kannst Du doch die Kosten für die Kinderbetreuung von der Steuer absetzen - ruf doch mal bei Eurem Finanzamt an und frag, ob Du auch einen Steuerfreibetrag auf Deiner Steuerkarte haben kannst, dann hättest Du das, was Du sonst bei Einreichung der Steuererklärung ggf. zurück bekommst, gleich monatlich mehr....

Das Beste wäre jedoch sicher, Du würdest mal mit den Leuten reden, die können Dir sicher auch noch andere Möglichkeiten aufzeigen.

Viele Grüße

Katrin

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Re: Könnt Ihr nicht ...

Antwort von dane_84 am 26.09.2008, 13:33 Uhr

kinderzuschlag bekomme ich keinen, da ich ja arbeite und einen steuerlichen erlass bekomme ich noch nicht, weil ich noch in der ausbildung bin und zu wenig verdiene.. eigentlich habe ich auch eine steuerkarte klasse 2, werde aber 1 abgerechnet..

glaub, hab schon wirklich alles versucht.. selbst eine ausbildungsbeihilfe bekomme ich nicht, weil ich krankenschwester lerne..

aber ist super lieb von dir, dass du dir deswegen soviel gedanken machst.. :)

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Re: Könnt Ihr nicht ...

Antwort von Anne_R am 26.09.2008, 14:42 Uhr

Kinderzuschlag ist doch für Arbeitende! Für Arbeitende, die zu wenig verdienen...

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Re: widerspruch kindergartenbeitrag???

Antwort von hormoni am 26.09.2008, 14:52 Uhr

Hallo!

Ich würde jetzt zuerst einmal dem Bescheid widersprechen und zur Begründung folgendes sagen:

1. handelt es sich bei deinem Partner NICHT um den Vater des Kindes, sondern um deinen Lebensgefährten der derzeit ebenfalls auf Arbeitssuche ist. Sofern ihr Gütertrennung vereinbart habt, würde ich das auch Angeben.

2. würde ich explizit auf den Schichtdienst hinweisen - auch darauf, dass du Nachtdienst hast, sofern dein Freund nicht da ist, auch noch diese Betreuungskosten für den Babysitter übernehmen musst.

Dann würde ich an deiner Stelle das persönliche Gespräch mit der Kindergartenleitung suchen - notfalls geh bis zum Bürgermeister oder Landrat. Hat meine Schwägerin (Insolvenz) auch gemacht, weil sie wieder arbeiten gehen wollte, aber sie keinen KiGA Platz bekommen hat...und als sie ihn endlich hatte, wäre er überteuert gewesen...Um das Ganze abzukürzen: Es hat sich gelohnt. Auch den örtlichen Pfarrer kannst du einschalten....

Du könntest übrigens auch mit deinem AG sprechen. Manche Arbeitnehmer übernehmen die Kindergartengebühren, da es sich für sie steuerlich lohnt. Ich bin auch exam. Krankenschwester und mein AG hats damals übernommen - ist allerdings schon ein paar Jährchen her. Mittlerweile bin ich GANZ daheim und wir setzen die Gebühren am Jahresende von der Steuer ab.

Es wird dich ein bischen Kraft und Aufwand kosten, aber meist Lohnt sich dann die Initiative auch. Da viele das NICHT wissen: du könntest auch versuchen, Wohngeld zu beantragen. Das dürfte zwar nicht viel sein, aber versuchen könntest dus ja...dann wär der KiGA Beitrag evtl auch wieder drin.

LG

hormoni

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Re: Könnt Ihr nicht ...

Antwort von hormoni am 26.09.2008, 14:57 Uhr

Der Kinderzuschlag hat nichts damit zu tun, ob du arbeitest. Vielmehr ist der Zuschlag für Kinder gedacht, deren Eltern zwar genug für sich verdienen, der Bedarf der Kinder jedoch Nicht ausreichend gedeckt ist. Der Kinderzuschlag wurde erst vor 1 oder 2 Jahren eingeführt. Den kannst du unabhängig vom Kindergeld beantragen. Da du in der Ausbildung bist, dürftest du gute Chancen haben...google doch mal "Kinderzuschlag". Dort wirst du online einen Rechner finden, wo man sich ausrechnen lassen kann, ob man Anspruch hat, oder nicht. Einen Versuch ists wert.

Manchmal lohnt es sich, ein wenig zu Kämpfen und notfalls 2 oder 3x vorzusprechen.

LG

hormoni

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Re: widerspruch kindergartenbeitrag???

Antwort von Robina am 26.09.2008, 19:52 Uhr

Hallo
mal unabhängig davon, dass ich Deine Meinung teile, dass Dein Freund, der nicht der Kindsvater ist, die Betreuung nicht übertragen muss, wenn er es nicht will, verstehe ich Deine Aussage nicht, dass ihm nichts anderes übrig bliebe, als zuhause zu bleiben. Sorry, aber das ist vollkommener Quatsch! Wir gehen bei Wind und Wetter raus! Das hat nicht mit kostspieligen Unternehmungen zu tun. Allein das frühe Dunkelwerden im Winter mag ein Hinderungsgrund sein raus zu gehen. Wenn Dein Freund also nicht grundsätzlich ungeeignet ist oder etwas gegen die Betreuung Deiner Tochter hat, verstehe ich Dein Verlangen nicht, das die Kommune für die Kinderbetreuungskosten aufkommen soll. Irgendwo sollte man sich auch mal überlegen, ob man tatsächlich alle staatlichen Finanzierungsmöglichkeiten ausnutzen muss. Dies gilt natürlich nicht, wenn Dein Freund kein geeigneter Betreuer ist. Dann würde ich mich aber auch fragen, ob er der geeignete Lebenspartner ist.
GLG Robina

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Re: widerspruch kindergartenbeitrag???

Antwort von wolfsfrau am 27.09.2008, 10:28 Uhr

Hallo,

dein Freund ist ja auf Arbeitssuche - was schlägt das Amt denn vor für den Fall, dass er eine STelle findet? Dann stehst du nämlich da und hast niemanden mehr zuhause, der die kostenlose Betreuung übernehmen kann. Das alleine wäre für mich schon Grund genug, alle Wege zu gehen, um den Ganztagsplatz zu behalten.

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Ganztagsplatz @wolfsfrau

Antwort von amynona am 27.09.2008, 10:43 Uhr

Bei uns ist es so, dass ich in unserm Kiga SOFORT einen Ganztagsplatz bekomme, wenn beide Elternteile arbeiten gehen (in Sachsen-Anhalt hat man ab 16 Stunden/Woche Arbeit einen Anspruch)

Also, das wäre hier KEIN Grund, zu sagen, mein Partner KÖNNTE ja plötzlich Arbeit bekommen...

Bei uns hat der Wechsel jedenfalls sofort geklappt! (und umgekehrt würden meine Kinder sofort wieder halbtags gehen, sobald einer von uns nicht mehr die erforderliche Zeit arbeitet...)

Amy

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Re: widerspruch kindergartenbeitrag???

Antwort von Birgit 2 am 27.09.2008, 12:11 Uhr

Hallo,
ich kann mich hier nur anschließen. Unternehmungen müssen nicht teuer sein oder sogar umsonst. Man kann in den Wald gehen, auf Spielplätzen, in den Park Enten füttern, Turngruppen sind oft nicht teuer, da Vereinsbeitrag, evt. ins örtliche Schwimmbad...

Natürlich bist auch du nach der Arbeit müde und abgespannt, aber du hast ein Kind, welches dich braucht. Das ist nunmal die Doppelbelastung, die man in der heutigen Zeit hat. Beruf und Kind unter einen Hut zubekommen ist schwierig und da kann eine Tageseinrichtung, die familienergänzend nicht ersetzend arbeitet, auch nicht alles auffangen.

Wie dem auch sei, ich kann dich auf der einen Seite verstehen, zumal dein Kind nun den Ganztagsplatz hat und das auch gut mitmacht, aber auf der anderen Seite ist nun mal ein Betreuer da und die Kosten können somit reduziert werden...

Gruß
Birgit

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Re: Ganztagsplatz @wolfsfrau

Antwort von wolfsfrau am 27.09.2008, 21:46 Uhr

Ich weiß nicht, wie da die rechtliche Seite ist, ob man dann einen sofortigen Anspruch auf einen Ganztagsplatz hat, es muss ja dann evtl. recht kurzfristig sein.
Bei uns auf dem platten Land gibt es sowieso nur einen Kiga (von insgesamt drei), der eine einzige Ganztagsgruppe hat - also 25 Plätze. Da die nicht voll besetzt sind wäre es bei uns kein Problem da kurzfristig rein zu kommen.

Mal abgesehen davon, dass meine Kinder Schule und Kiga nur halbtags besuchen würden sie mir wahrscheinlich was husten, wenn es hin- und herginge und ich sie erst von dem Platz nehme, den sie mögen und dann wieder da reinstecken würde.

Never touch a running system, oder ?

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Re: widerspruch kindergartenbeitrag???

Antwort von Sonntagskinder am 28.09.2008, 17:50 Uhr

Hmm auch wenn ich mich jetzt bei dir sicherlich unbeliebt mache :-) aber ich finde die Entscheidung vom Amt vollkommen in Ordnung, fakt ist nunmal das ihr beim Amt als eheähnliche gemeinschaft geführt seit, weil ihr in ein und demselben Haushalt lebt, und wenn dein Freund arbeitslos ist, ist auf jeden fall die betreuung deiner kleinen gesichert! Ob er nun der Vater ist oder nicht! Ist bei mir hier zuhause nicht anders! Das hat nichts damit zu tun das sich das amt gegen dich verschworen hat, aber ich denke mal es gibt Mütter die AE sind die keinerlei möglichkeit haben ihr Kind anderweitig unterzubringen, die haben einen ganztagesplatz mehr als nötig damit sie arbeiten gehen können um für ihr kind sorgen zu können , und von daher vorrangig bei sowas behandelt werden! Von daher ist das schon ok finde ich!
Sobald dein Freund arbeit hat wird sich das mit der Bewilligung denke ich wieder regeln lassen, weil dann seit ihr WIRKLICH auf einen ganztagesplatz angewiesen!
Aber jetzt kann ich die antwort die du da vom amt bekommen hast, verstehen!

LG

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