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von ChrissiN  am 28.07.2019, 19:59 Uhr

Befristeter Vertrag und Beschäftigungsverbot

Hallo :)

Mein Mann und ich wollen nun bald versuchen, ein Baby zu bekommen. Mein Problem ist nun, dass ich einen bis zum nächsten Sommer befristeten Arbeitsvertrag habe. Ich bin angestellte Lehrerin (Förderschule geistige Entwicklung). Im nächsten Sommer werden wir hier wegziehen, wodurch ich meine befristete Stelle nicht verlängern lassen kann. Ich gehe davon aus, dass ich auf jeden Fall in der Nähe unseres neuen Wohnortes eine passende Stelle finden werde. Allerdings habe ich nun Bedenken, dass ich bei einer Schwangerschaft während meiner jetzigen Stelle ein Beschäftigungsverbot bekommen könnte. Dann könnte ich doch während der Schwangerschaft nach dem Auslaufen meines aktuellen Vertrages gar keine neue Stelle anfangen und wäre arbeitslos?! Kennst sich da jemand aus?

Viele Grüße
Chrissi

 
3 Antworten:

Re: Befristeter Vertrag und Beschäftigungsverbot

Antwort von Meyla am 28.07.2019, 21:29 Uhr

Wenn der Vertrag ausläuft läuft er aus, die ss hätte da keine Auswirkungen.
Ja, dann wärst du arbeitslos.

Ich bin sonst eher nicht der zurückhaltende Mensch bei sowas, in dem Fall würde ich es mir allerdings wirklich überlegen und lieber noch warten....

Kannst du nicht schon mal nach einer neuen Stelle gucken? Dich bewerben? Wenn ein neuer Vertrag unterzeichnet ist kann man fir schwanger immerhin schon mal nicht kündigen bei der neuen stelle....

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Re: Befristeter Vertrag und Beschäftigungsverbot

Antwort von ChrissiN am 31.07.2019, 15:59 Uhr

Danke für die Antwort. Für eine Bewerbung für nächstes Jahr im Sommer ist es leider noch zu früh. Aber wir haben jetzt überlegt, es so lange zu versuchen, bis das Baby noch vor Ende meines aktuellen Vertrages geboren würde. Dann dürfte es ja auch bei einem eventuellen Beschäftigungsverbot keine Probleme geben. Denn dann müsste ich ja Elterngeld bekommen, auch wenn ich keine neue Stelle habe?! Denn ich möchte nach der Geburt eh eine Zeit lang zu Hause bleiben.

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Re: Befristeter Vertrag und Beschäftigungsverbot

Antwort von Meyla am 01.08.2019, 16:53 Uhr

Ruf dich einfach mal der Elterngeldstelle an. Die können ds am ehesten Auskunft geben.

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