thema elterngeld vielleicht könnt ihr mir ja helfen.
also mein arbeitsvertrag ist befristet bis ende dezember 2012 dann würde ich evtl. nochmal eine verlängerung für einen jahr bekommen.eigentlich wollten wir ja abwarten bis ich einen festvertrag bekomme aber wer weiß den wartet man 2 jahre für umsonst. naja kommen wir mal zur frage also wenn es zum bsp schon im juli klappt das ich ss bin , wären es ja bis zum dezember 6 monat da kann man ja nichts vertuschen mehr und da ich in der pflege arbeite denke ich mal eh das ich nicht altsolange noch arbeiten kann. also würde ja der vertrag zum dezember auslaufen.also wäre ich ja so zusagen 4 monate noch arbeitslos bzw mein freund hat ja festearbeit aber würde mir denn trozdem das elterngeld zustehen also mehr wie die 300 euro.habe jetzt schon im internet rumgelesen aber jeder schreibt was anderes. wäre schön wenn mir jemand helfen kann! eine beratungsnummer finde ich leider auch nicht.
lg nele
von
Nele2006
am 22.05.2012, 08:51
Wenn Du während der Schwangerschaft arbeitslos wirst, dann wird für das Elterngeld dein letztes Gehalt heran gezogen.
Arbeitslosengeld zählt bei der Berechnung des Elterngelds nicht mit, weil es eine Lohnersatzleistung ist. Wenn Du zum Beispiel sieben Monate arbeitslos warst, wird das Elterngeld nach dem Gesamtnettoeinkommen der restlichen 5 Monate berechnet.
Auch wenn Du ein Berufsverbot erhalten solltest (bei der Pflege ja nicht ausgeschlossen), wirst Du für das Elterngeld "schadlos" gestellt.
von
shinead
am 22.05.2012, 09:18
ah oke wieder was neues.das ist echt doof jeder schreibt was anderes.andere haben geschrieben das es denn als arbeitslos zählz also das man dann 300 euro bekommt weil es ja wie gesagt eine lohnersatzzahlung ist und man ja kein lohn mehr bekommt da man ja dann keine arbeit mehr hat .
lg
von
Nele2006
am 22.05.2012, 09:29
Ruf' doch einfach mal bei Elterngeldstelle an. Die erklären Dir das ganz genau auf Deine Situation hin.
von
shinead
am 22.05.2012, 11:00
huhu ,
du bist in einer schwangerschaft unkündbar , bei meiner freundin war es auch so bis juli lief ihr vertrag und weil sie ja schwanger haben die ihren vertragautomatisch verlängert ...
von
melli26
am 22.05.2012, 10:31
Das stimmt so nicht.
Zwar ist man so gut wie unkündbar. Allerdings müssen Zeitverträge nicht verlängert werden.
von
shinead
am 22.05.2012, 10:57
also meine freundin bei der war es so :D deshalb kann ich ja nur das sagen wie es bei ihr war ...aber einfach zu pro familia gehen und sich dort beraten lassen einfachster weg
von
melli26
am 23.05.2012, 09:57
Ich kenne mich damit leider überhaupt nicht aus, aber möchte Euch gerne ein Beispiel meiner Bekannten geben:
Vor der Entbindung 6 Monate gearbeitet und 6 Monate ALGI. Ihr Anspruch wurde wie folgt errechnet: Durschnittlich die letzten 12 Monate, das hieß bei ihr, ihre letzten 6 Monate Gehalt und für das ALGI wurden pro Monat 300€ als "Lohn" angerechnet unabhängig davon wie hoch das ALGI ist es werden immer 300€ pro Monat gerechnet.
Alles ohne Gewähr! Aber bei ihr war es so. Dachte auch immer das es eine Lohnersatzleistung ist, aber anscheinend ist es anders. Falls es soweit ist und du wirklich schwanger bist würde ich mich dann erkundigen. Die die es errechnen werden es schon wissen.
Und zu Deinem Vertrag: Wenn Du Deinem AG dieses Jahr sagst das Du schwanger bist wird er Deinen Vertrag bestimmt nicht verlängern.
von
Lachbärchi
am 22.05.2012, 12:54