Geschrieben von glückskugel am 29.09.2009, 8:16 Uhr |
Heiraten und Absicherung
Hallo,
muss mal kurz was richtigstellen zur Heiratsdiskussion weiter unten:
Seit 2008 gilt das neue Unterhaltsrecht und damit wurden eheliche und nichteheliche Kinder und ihre Mütter absolut gleichgestellt beim Trennungs- und Betreuungsunterhalt. Da ist nix mehr mit lebenslänglicher Absicherung.
LG,
Stefanie (Rechtsanwältin)
Re: Heiraten und Absicherung
Antwort von Stuff84 am 29.09.2009, 8:37 Uhr
Hat ja auch niemand was von lebenslänglicher Absicherung gesagt. Es war die Rede von 7 Jahren.
Re: Heiraten und Absicherung
Antwort von glückskugel am 29.09.2009, 9:24 Uhr
Stimmt aber so nicht mit den 7 Jahren. Bis zum 3. Geburtstag des jüngsten Kindes gibt es Betreuungsunterhalt. Danach nur, wenn die jeweilige Betreuungssituation eine Berufstätigkeit nicht zulässt. Und da sind dann wieder geschiedene und (bloß) getrennte Mütter (oder Väter) gleichgestellt. Unterhaltsrechtlich macht es schlicht keinen Unterschied mehr. Zugewinn, Versorgungsausgleich etc. ist ein anderes Thema.
LG,
Stefanie