Was kostet eine Kinderwunschbehandlung?

Kosten

© Adobe Stock, Rene Schubert

Für jedes siebte Paar lässt sich der Babywunsch nicht auf natürlichem Wege erfüllen. Viele Betroffene wenden sich deshalb an erfahrene Spezialisten. In Kinderwunschzentren erwarten das Paar Untersuchungen, Behandlungen, Analysen und Beratung wie sich der Traum vom eigenen Babyverwirklichen lässt.

Keine Wunschbehandlung bei Kinderwunschbehandlung

In Deutschland können Paare nicht selbst bestimmen, welche Kinderwunschbehandlung vorgenommen wird. Der Arzt wird je nach Diagnose entscheiden, welcher Behandlungsansatz am zielführendsten ist. Denn nur wenn bestimmte Indikationen, also bestimme medizinische Gründe vorliegen, beteiligen sich die Krankenkassen an der Finanzierung.

Damit die Krankenkassen die Kosten erstatten, muss ein Behandlungsplan vorliegen und ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Er wird von der behandelnden Kinderwunschpraxis erarbeitet und bei den Krankenkassen eingereicht.

Paare, bei denen ein Partner privat versichert oder beihilfeberechtigt ist und ein anderer gesetzlich versichert, müssen mit den jeweiligen Krankenkassen individuell die Behandlungssituation besprechen.

Erstgespräch

Die Kosten für das Erstgespräch werden in der Regel sowohl von den gesetzlichen Krankenkassen wie auch von den privaten Krankenkassen ohne vorherigen Antrag übernommen.

Kostenregelung bei Kinderwunschbehandlung

Die Kosten für die Kinderwunschbehandlung werden im Normalfall nicht vollständig von den Krankenkassen übernommen. Hier gelten für gesetzlich Versicherte, privat Versicherte, Mischversicherte und Selbstzahler unterschiedliche Bestimmungen.

Auch der Kostenanteil der gesetzlichen Krankenkassen kann sich unterscheiden - ein Vergleich der Krankenkassen und ein Wechsel der Krankenkasse kann sich auszahlen.

Über die Bundesinitiative "Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit" können auch unverheiratete Paare finanzielle Hilfe für Kinderwunschbehandlungen beantragen, vorausgesetzt das Bundesland, in dem sie leben beteiligt sich am Zuschuss. Welche Bundesländer diese Kooperation mit dem Bund eingegangen sind, erfährt man auf den Seiten des Bundesfamilienministeriums.

Keine finanzielle Unterstützung für Kinderwunschbehandlungen vonseiten der Krankenkassen wie auch des Bundes bekommen homosexuelle Paare. Sie müssen die Kosten für eine Kinderwunschbehandlung als Selbstzahler tragen.

Kostenübernahme gesetzliche Krankenkassen

Damit die gesetzlichen Krankenkassen 50 Prozent der Behandlungskosten übernehmen, muss das Kinderwunschpaar bestimmte Kriterien erfüllen:   

  • Alter der Frau zwischen 25 und 39 Jahre
  • Alter des Mannes zwischen 25 und 49 Jahre
  • Verheiratet und heterosexuell
  • Indikation für Kinderwunschbehandlung liegt vor
  • Überweisung vom Frauenarzt
  • Beratungsbescheinigung vom Frauenarzt
  • Serologische Untersuchung (HV, Hep. B und C)
  • Rötelnimmunität
  • Untersuchung des Mannes durch einen Andrologen bei ICSI
  • Aussicht auf Erfolg
  • Genehmigter Behandlungsplan von den gesetzlichen Krankenkassen beider Partner

Kosten für die Insemination

Bei der Insemination werden die Spermien je nach angewandter Technik in den Gebärmutterhals, in die Gebärmutter oder in den Eileiter gespült, um dort die reife Eizelle befruchten zu können.

Die gesetzlichen Kassen bezuschussen bis zu acht Versuche. Ohne vorherige Hormonstimulation kostet die Insemination etwa 50 bis 100 Euro Eigenanteil je Zyklus.

Findet zuvor eine Hormonstimulation statt, kommen die Kosten für die Hormonpräparate hinzu. Die Kassen bezuschussen bis zu drei Versuche. Der Eigenanteil für die Versicherten beläuft sich auf etwa 150 bis 500 Euro je Zyklus.

Bei privat versicherten Patienten kommt es auf die individuellen Vereinbarungen im Versicherungsvertrag an, in welcher Höhe die Kosten für eine Kinderwunschbehandlung übernommen werden. Wichtig: Vor einer Behandlung sollten Paare bei der privaten Krankenversicherung nachfragen. Auch Selbstzahler sollten sich vorabin der Praxis genau erkundigen, welche Kosten anfallen.

Kosten der In-Vitro-Fertilisation (IVF)

Die bekannteste Technik der künstlichen Befruchtung ist die In-vitro-Fertilisation (IVF). Die IVF sorgt dafür, dass Ei- und Samenzelle im Reagenzglas zusammenfinden.

Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich bei jüngeren Paaren mit bis zu 50 Prozent an den Kosten und bezuschussen insgesamt bis zu drei Versuche.Gesetzlich Versicherte müssen einen Selbstkostenanteil von ca. 1.500 Euro je Versuch tragen. Die meisten privaten Krankenkassen sehen ungewollte Kinderlosigkeit als behandlungsbedürftige Krankheit an und übernehmendie vollständige Kostenerstattung, während auf Selbstzahler rund 4.000 Euro zukommen.

Kosten einer Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI)

Wenn die IVF keinen Erfolg hatte oder das Spermiogramm des Mannes eine starke Beeinträchtigung zeigt, ist die ICSI eine Alternative. Bei dieser Form der künstlichen Befruchtung wird die Samenzelle in die Eizelle injiziert.

Die gesetzlichen Kassen bezuschussen bis zu drei Versuche. Kassenpatienten müssen mit einem Eigenanteil für Behandlung, Laborkosten, Material, Medikamente und Narkose von rund 1.400 bis 1.900 Euro rechnen, auf Selbstzahler kommen bis zu 6.000 Euro zu und Privatpatienten müssen sich vorab über die Kostenerstattung bei ihrer Kasse erkundigen.

Kosten bei einer In-Vitro-Maturation (IVM)

Die In-Vitro-Maturation ist ein sehr neues Verfahren, das weitgehend auf die hormonelle Stimulation der Frau verzichtet. Bislang wird die IVM eher selten durchgeführt, dann vor allem bei Frauen mit PCO-Syndrom, Thrombosegefahr oder defekten Eierstöcken. Bei der IVM entnehmen Mediziner noch unreife Eizellen aus den Eierstöcken, lassen sie im Reagenzglas nachreifen und bringen sie dann entweder direkt mit der Samenzelle zusammen (wie bei der IVF) oder spritzen die Samenzellen in die Eizellen (wie bei der ICSI). Die Erfolgschancen sind mit ca. 20 Prozent je Behandlungszyklus deutlich niedriger als bei IVF oder ICSI.

Da es sich noch um ein experimentelles Verfahren handelt, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten nicht. Jedoch beteiligen sich die gesetzlichen Kassen an dem mit einer IVF übereinstimmenden Teil der Behandlung, also an der Eizellenentnahme, der künstlichen Befruchtung und dem Embryonentransfer. Somit kommt ein Eigenteil von etwa 1.400 Euro für die künstliche Befruchtung je Durchgang plus etwa 700 Euro für die Nachreifung der Eizelle auf gesetzlich Versicherte zu. Privatversicherte sollten wegen der Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn mit ihrer Kasse Rücksprache halten.

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