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ganz dringend! frage wegen eigenbdarf und miete!!

Thema: ganz dringend! frage wegen eigenbdarf und miete!!

Hej! Leider beantwortet Frau Bader momentan keine Fragen, darum versuche ich es mal hier. Wir haben einen Mietvertrag für ein Haus, der am 1.8. beginnt. Wir sitzen also schon auf Kisten... Jetzt hat die Eigentümerin heute angerufen und gefragt, ob wir denn wirklich einziehen wollten, sie hätte doch noch einen Käufer gefunden (Kauf wäre ihr lieber. Wir haben gesagt, daß wir natürlich einziehen wollen und sie meinte, dann hätte sich das erledigt...trotzdem haben wir einen Riesenschrecken bekommen. Weiß jemand von euch, was da noch auf uns zukommen kann? Kann sie während unseres Mietverhältnis das Haus verkaufen und der darf uns einfach rausschmeißen? Wie einfach geht das bei Eigenbedarf auf Seiten des neuen Käufers? Und wir zittern jetzt natürlich, daß da noch was Fieses kommt...daß sie am Donnerstag die Übergabe verweigert oder so. Uff. Mit wackligen Knien, Walpurgis

Mitglied inaktiv - 21.07.2003, 13:28



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Hallo ein vermietetes Haus kann der Eigentümer jederzeit verkaufen. Der neue Eigentümer tritt in den alten Mietvertrag ein. Wie das dann mit Eigenbedarf ist, weiß ich nicht. Ich vermute, dass der neue Eigentümer Eigenbedarf anmelden kann. Viele Grüße Angi

Mitglied inaktiv - 21.07.2003, 13:51



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Hallöchen, also so weit ich weiß, geht Miete oder Pacht immer vor Kauf. Das heißt, wenn eine Wohnung oder ein Haus vermietet verkauft wird, muß der Käufer den Mietvertrag übernehmen. Geht doch mal zum örtlichen Mieterverband und laßt Euch genau beraten. Liebe Grüße und viel Glück im neuen Heim Katja

Mitglied inaktiv - 21.07.2003, 14:10



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Mitglied inaktiv - 21.07.2003, 14:14



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Hallo, der neue Käufer übernimmt automatisch den Mietvertrag. Er kann auch Eigenbedarf anmelden, aber erst nach einer Sperrfrist. Wie lange die ist, weiß ich nicht genau. Mindestens aber ein Jahr. Frag vielleicht mal den neuen Käufer, welche Plän er hat. Vielleicht braucht er es bloß als Geldanlage? Ich würde mal fragen, dann könnte ich besser schlafen. Mach`s gut, Sonja

Mitglied inaktiv - 21.07.2003, 20:03



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Hallo, wir hatten den gleichen Fall, allerdings waren wir die Käufer des Hauses, daß vermietet war. Wir mußten den Mietvertrag übernehmen, konnten allerdings fristgerecht kündigen. In unserem Falle hätte das böse enden können, da die Frau bereits 12 Jahre in dem Haus wohnte und die Frist dann dementsprechend lang wäre, sie hat sich gott sei Dank auf eine 3 Monatige Frist eingelassen. In Eurem Fall könnte der eventuelle neue Besitzer euch auch kündigen und da ihr nicht so lange drin wohnt habt ihr auch nur eine kurze Kündigunsfrist. LG Steffi

Mitglied inaktiv - 22.07.2003, 23:07