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KiGa verlangt Nachweis über U7!

Thema: KiGa verlangt Nachweis über U7!

Hallo, wie oben im Betreff schon steht, will der KiGa einen Nachweis, dass die U 7 bei meiner Tochter durchgeführt wurde. Ich wollte 2009 bei unserem Kinderarzt einen Termin für diese Untersuchung machen und war damit 2 Wochen zu spät dran; die Arzthelferin meinte, die kann man nicht später als bis zum 2. Geburtstag machen und wir müssen sie deshalb ausfallen lassen. Ausgerechnet jetzt ist der Kinderarzt auch noch in Urlaub und die Tante vom KiGa stresst total rum. Was passiert denn, wenn ich dem KiGa keinen Nachweis liefere? Kommt dann das Jugendamt zu mir nachhause oder streicht man mir das Kindergeld? ;-) Kann man die U 7 nachholen? Oder besser die U 7a machen lassen? Danke für Antworten und LG!

Mitglied inaktiv - 01.09.2010, 13:40



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Ich würde an Deiner Stelle bei der KK anrufen! LG

Mitglied inaktiv - 01.09.2010, 14:08



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Was ich allerdings nicht ganz verstehe, man hat vier Monate Zeit, diese Untersuchung machen zu lassen und nahezu jeder wird von der KK daran erinnert, das die Untersuchung ansteht. Wie kann man das "verpennen"? LG

Mitglied inaktiv - 01.09.2010, 14:10



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Wenn man arbeiten geht und das Kind eine Krippe besucht, kerngesund ist und man auch vom Personal gesagt bekommt, dass sich das Kind prima entwickelt, hat man keinen Grund (und die Nachmittage besseres zu tun als) an einen Arztbesuch zu denken ;-)

Mitglied inaktiv - 01.09.2010, 14:30



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Puh, aber es ist doch allseits bekannt, das man in Schwierigkeiten kommen kann, wenn man diese Untersuchungen nicht macht.. Und mal ehrlich: meinst Du, das das Personal das qualifiziert beurteilen kann? Oder ist Dein Kind das einzige in der Gruppe. Und wie sieht es mit Impfungen aus? Werden die auch in der Kita gemacht? LG

Mitglied inaktiv - 01.09.2010, 14:47



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Ja ich denke durchaus, dass gelernte Erzieherinnen, die seit 10 Jahren in einer Kinderkrippe tätig sind und täglich 5-6 Stunden mit dem Kind verbringen, erkennen können, ob Defizite vorhanden sind, die einer Abklärung beim Arzt bedürfen ;-) Wäre schlimm, wenn nicht... Impfungen sind alle gemacht, keine Sorge, nicht in der KiTa, aber auch nicht im Rahmen einer U.

Mitglied inaktiv - 01.09.2010, 14:57



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Hallo, ich glaube nicht, daß der KiGa ein Recht hat, einen Nachweis über die Vorsorgeuntersuchung zu verlangen. Bei uns muß man nur vor Eintritt der Kinder in den KiGa eine Bescheinigung bringen, daß die Kinder keine ansteckenden Krankheiten haben. Ansonsten kann der KiGa nur eine Gesundschreibung des Arztes verlangen, wenn das Kind vorher eine ansteckende Krankheit hatte. Frag doch mal im KiGa nach, ob nicht auch ein einfaches Attest des Arztes reicht, daß Dein Kind gesund ist. In welchem Bundesland wohnst Du? In Schleswig-Holstein ist es Pflicht, die Vorsorgeuntersuchungen machen zu lassen. Wenn man sie versäumt, bekommt man Post oder einen Besuch vom Jugendamt. LG Birga

Mitglied inaktiv - 01.09.2010, 14:40



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Wir wurden noch nie an eine U erinnert... (Gehen aber trotzdem immer, mir ist das wichtig.) Will der KiGa wirklich die U-Untersuchung, oder nur den Stempel vom Arzt? Wenn es nur um die Bescheinigung geht, müßtest du die auch so vom Arzt bekommen. Der schaut dein Kind an und stempelt dann den Zettel vom KiGa. Oder wenn ihr eh jetzt U7a habt, lasst es da mitmachen. LG, Mari

Mitglied inaktiv - 01.09.2010, 14:41



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Bin aus Bayern. Wir mussten so einen Zettel unterschreiben, über ansteckende Krankheiten aufgeklärt worden zu sein und dass man das Kind dann zuhause lassen muss - ist ja eh klar. Werd jetzt einfach einen Termin zur U 7a ausmachen und die Frau vom KiGa um Geduld bitten. Danke und LG!

Mitglied inaktiv - 01.09.2010, 14:48



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Hallo, als Laie kann man zwar weitgehend, aber nicht ganz beurteilen, ob das eigene Kind sich zeitgerecht entwickelt. Zum Beispiel wird bei der Untersuchung ja auch nach Wirbelsäulen-Anomalien geschaut, und die erkennt man als Mutter nicht (z. B. leichte Skoliose, hatte ich als Kind, konnte meine Mutter nicht sehen). Das gilt auch noch für einige andere Untersuchungen, die gemacht werden. Trotzdem, passiert ist passiert. Ruf' einfach die Kiga-Leiterin an und frage, ob die vorletzte U-Untersuchung als Nachweis auch ausreicht. Ich denke mal, das Problem tritt öfter auf, da wird es sicher eine Lösung geben. Ich habe noch nie gehört, dass ein Kind deshalb nicht aufgenommen worden wäre. LG

Mitglied inaktiv - 01.09.2010, 14:51



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Unser KiGa wollte entweder eine Bescheinigung vom KiA, dass das Kind gesund ist... oder eine Kopie vom U-Heft. Ich hab die Kopie gemacht, denn die Bescheinigung kostet beim KiA eine Gebühr. Was der Sinn dahinter ist, weiß ich allerdings auch nicht... Übrigens wird das Kindergeld nicht gestrichen, nur weil man eine U verpasst hat. Meine Nachbarin hat die U7a verpasst. Diese U gibts ja erst seit einigen Jahren und ihre größeren Kinder hatten die noch nicht. Weder ihr KiA noch ihre KK hat sie darüber informiert, dass sie dahin muss. Na ja... ich würd jetzt sagen, dass sie das auch aus den Medien hätte erfahren können... aber sie hat wohl nichts davon mitbekommen. Einige Monate nach Fälligkeit der U7a bekam sie plötzlich Post vom Gesundheitsamt... dort lagen keine Ergebnisse von der U7a vor... der Brief war sehr dramatisch geschrieben. Es wurde gleich mit Jugendamt gedroht usw. wenn nicht innerhalb von 2 Wochen diese U gemacht wird. Meine Nachbarin hat dann alles in die Wege geleitet und nie wieder was vom GEsundheitsamt gehört. Einerseits ist es ja gut, dass das kontrolliert wird... andererseits sollten dann auch alle KKs verpflichtet werden, die Eltern über die U-Termine zu informieren... speziell, wenn sich da was ändert! LG, Andrea

Mitglied inaktiv - 01.09.2010, 15:48



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Hallo! Als mein Sohn in die Kinderkrippe kam mussten wir eine Kopie der letzten U-Untersuchung vorlegen und auch eine kopie des Impfpasses. Sobald sich was beim Impfpass ändert,also was dazu kommt möchten die auch wieder ne Kopie. Wenn unser kleiner in den Kindergarten wechselt möchten die auch wieder die aktuellsten Kopien von den Sachen haben. Ich das gut!

Mitglied inaktiv - 02.09.2010, 21:33



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Da passiert gar nichts. Du bist weder verpflichtet, die Untersuchungen überhaupt machen zu lassen noch brauchst du irgendwen in dein Heft schauen zu lassen.

Mitglied inaktiv - 01.09.2010, 16:08



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Wir haben unseren offiziellen Termin für die U7 sogar erst 2 Wochen nach seinem 2. Geburtstag!!! Ich hätte mich da an deiner Stelle nicht so schnell abfertigen lassen...... Mein Großer (8J) musste damals im Kiga nie so eine Bescheinigung abgeben-hab ich auch noch nie gehört! Und meine Mutter arbeitet in einer Kita...aber das mag natürlich alles abhängig von der jeweiligen Einrichtung sein!! Über die U7a wurden wir vom Gesundheitsamt und AUCH von unserer Krankenkasse informiert!!! LG

Mitglied inaktiv - 01.09.2010, 16:17



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In Bayern ist es eine gesetzlich vorgeschrieben die U´s machen zu lassen,hab erst gestern die Erinnerung von der KK bekommen. Wundert mich das sich da noch nimand bei dir gemeldet hat. Wenn man sie versäumt hat kann man sie kostenpflichtig nachholen. Es kann dann zu Problemen bei KiGa und Schuleinschreibungen kommen.

Mitglied inaktiv - 01.09.2010, 16:22



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in welchen BL wohnst du denn? Bei uns in Bayern sind die Us Pflicht. LG

Mitglied inaktiv - 01.09.2010, 17:39



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Ich würde das dem KiGa genauso erklären wie du das hier beschrieben hast und versprechen, dass du das mit dem KiA klärst. Dein KiA kann dir das sicher bestätigen, dass dein Kind gesund ist, dazu braucht du nicht einen speziellen U-Termin, da reicht auch ein normaler Termin. Komisch finde ich, dass es 2 Wochen später bei euch nicht mehr ging. Meine Freundin war auch schon verspätet beim KiA (welcher auch unserer ist) und da war das kein Problem. LG

Mitglied inaktiv - 01.09.2010, 17:41



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Ist bei uns (NRW) nicht üblich. Aber: was ich mal gar nicht verstehe, ist das Abweisen der Arzthelferin. Bei uns ist das eigentlich sogar eher die Regel, dass die Kinder um bzw kurz nach dem Geburtstag erst zur U7 gehen, das kann auch mal 14 Tage später sein. Welcher Arzt lehnt denn dann die Untersuchung ab?! Mit welcher Begründung? Der Tante würd ich zuallererst mal auf den Zahn fühlen und ein Wörtchen mit ihrem Chef sprechen, sobald wieder verfügbar. Ansonsten würde ich mit dem KiGa noch mal sprechen und mich ganz schnell nach nem anderen KiA umsehen, der die U7 noch durchführt - schliesslich ist deiner ja gerade nicht da und du kannst dir eine Urlaubsvertretung nehmen.

Mitglied inaktiv - 01.09.2010, 18:00



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Hier bekommt man wenn die Vorsorgeuntersuchungen anstehen einen Brief von der Krankenkasse mit der Bitte einen Termin auszumachen. Verpennt man den, dann gibt es ein Schreiben vom Jugendamt, holt man es aufgrund dessen nach muss man die Untersuchung selber zahlen, hat man zu uns gesagt. Zudem ist hier in den meisten Kindergärten Grundvoraussetzung, dass die einen Blick in das U-Heft und den Impfausweis werfen. Sie prüfen ob alle U's gemacht wurden und ob gegen alles geimpft wurde. Ich habe neben den vorgeschriebenen Impfungen auch Rotaviren mitmachen lassen und auch die Zeckenschutzimpfung, da wir Risikogebiet sind. Zudem auch die ganz normale Grippe-Impfung. Die demnächst wieder ansteht. Kindergeld wird dir nicht gestrichen.

Mitglied inaktiv - 01.09.2010, 21:25



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Ach so unsere U7 war auch 2 Wochen nach dem Zeitpunkt, aber aufgrund von Urlaub KIA und kein Termin frei.

Mitglied inaktiv - 01.09.2010, 21:27



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Das ist ja beides komisch. Also: unser Kinderarzt macht die U-Untersuchungen immer kurz nach dem Geburtstag. Ich finde: besser etwas zu spät, als gar nicht, da kann ja immer noch ein evtl. Defizit gefunden/behandelt werden. Und was hat das den Kiga zu interessieren. Die sollen sich mal um für sie wichtigere Sachen kümmern. Gruß s

Mitglied inaktiv - 01.09.2010, 21:57



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Ich komme aus Hamburg bei uns ist es auch Pflicht, da einfach zu viel passiert ist, verhungerte Kinder oder Misshandelte, deshalb sind die U`s Pflicht!!!! Wir bekommen auch von der Krankenkasse bescheid. Ich arbeite auch in einer Kita und wir erinnern die Eltern an die U`s und überprüfen, ob sie auch durch geführt worden, also die Eltern müssen uns die Hefte vorzeigen. Und ich als Erzieherin kann Eltern Rat oder Tipps geben, wenn man das Gefühl hat bei einem Kind stimmt etwas nicht oder es äußerliche Auffälligkeiten aber wir sind doch keine Ärzte. Gruß Melina

Mitglied inaktiv - 02.09.2010, 12:35



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...hab bei der Vertretung unseres Kinderarztes bereits für nächste Woche einen Termin zur U 7a bekommen; das ganze wird aber laut Arzthelferin zurückdatiert werden müssen, da unsere Tochter ja schon 3 Jahre und 3 Monate alt ist (was aber kein Problem ist). Ich glaub, bei der Praxis bleib ich, wenn auch der Arzt gut ist... Das Fräulein vom KiGa gab sich damit auch zufrieden. Alles prima also, trotzdem danke für die Antworten!

Mitglied inaktiv - 02.09.2010, 17:46



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Das wird spätestens ein Problem, wenn der Arzt bei der KK abrechnet. Das ist Betrug...

Mitglied inaktiv - 02.09.2010, 21:59