Geschrieben von Julia+Christopher am 01.06.2004, 10:04 Uhr |
Nocmal zu Pool und abgeschlossenen Gartenzaun
Zu dem Thema habe ich letztens gerade etwas über ein entsprehcnedes Gerichtsurteil gelesen. Dabei ging es um ein Kind, dass auf ein eingezäuntes Gelände ging, in den Gartenteich fiel und Schäden davon trug.
Urteil: Der Besitzer des Gartenteiches hatte mit dem Zaun seine Pflicht erfüllt. Die alleinige Verantwortung bei Kindern, bei denen die Gefahr besteht, dass sie sich "nicht an die Einzäunung halten" liegt bei den Eltern.
Frau Bader hat iom Rechtsforum geantwortet ....
Antwort von SilkeL am 01.06.2004, 17:00 Uhr
... daß es am ende eine einzelfallentscheidung ist.
LG,
Silke
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