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Geschrieben von sonniSL am 16.02.2004, 14:47 Uhr

Tagesmutter: Was muß ich als eine beachten?

Hallo,

Heute bin ich zum KiArzt und treffe eine flüchtige Bekannte. Wir kommen ins Gespräch und in mir reift der Gedanke ihre Tochter, die genauso alt ist wie meine, als Tageskind zu nehmen. Die Betreuungszeit läge bei ca. 15 Std. auf 3 Tage verteilt.
Wie sieht das nun rechtlich aus? Muß ich eine Versicherung abschließen? Vertrag? Was bekomme ich an Geld? Ich wohne im Raum Hannover. Was wird von einer Tagesmutter erwartet? Muß ich vollzeit Angebote liefern oder darf ich auch nebenbei die Spülmaschine einräumen?
Ich habe so viele Fragen, habe mich aber vorher noch nicht mit dem Thema auseinandergesetzt...
Danke
Sonni

 
6 Antworten:

Re: Tagesmutter: Was muß ich als eine beachten?

Antwort von sweetjodeci am 16.02.2004, 15:13 Uhr

Hallo

wende dich doch am besten an den Tagesmütterverein ind einer Nähe. Dort bekommst du alle Hilfe udn alle antworten. Auch die rechtlichen seiten werden durchdacht.
Wenn du es eher freundschaftlich machst, würde ich das ganz spontan und locker sehen.
Hier ein paar seiten zur Info:

http://www.tagesmuetter-bundesverband.de/webdateien/ind/indinfo.html
http://de.groups.yahoo.com/group/Tagesmutter/?yguid=132440727

Viel Glück

Nadja

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Re: Tagesmutter: Was muß ich als eine beachten?

Antwort von Siebenstein0_4- am 16.02.2004, 20:39 Uhr

Hallo,
ich finde auch, wenn Du es freundschaftlich machst, solltest Du das ganze lockerer sehen!
Wenn Du allerdings vor hast, auf die Dauer mehrere Kinder aufzunehmen, kannst Du Dich auch durch das Jugendamt als Tagesmutter qualifizieren.
Das macht natürlich immer einen guten Eindruck, da das Jugendamt auch persönlich vorbei kommt und die Wohnung/ das Haus anschaut, ob fremde Kinder aufgenommen werden können. Das beruhigt natürlich auch die Eltern von den Kindern! Und keine Angst, der Besuch ist total harmlos und betrifft auch nur Räume wie Wohnzimmer, Küche und Kinder- oder Spielzimmer, also wo sich die Kinder auch aufhalten!
Alles Gute!

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Re: Tagesmutter: Was muß ich als eine beachten?

Antwort von Sandra E. am 16.02.2004, 22:03 Uhr

Hi,

es wird immer wieder empfohlen, gerade auch bei Kindern von Freunden/Bekannten etc. einen Betreuungsvertrag abzuschließen. "Erfahrungsgemäß ergeben sich dort die meisten Schwierigkeiten." so steht´s
bei www.laufstall.de, da findest Du auch alles Wichtige zum Thema Tagesmutter und einen Betreuungsvertrag zum Ausdrucken.

Mein 1. Tageskind war die Tochter einer guten Freundin. Wir haben halt diesen Vertrag abgeschlossen, somit waren alle wichtigen Dinge geklärt, jeder wußte über seine Rechte&Pflichten Bescheid. Ansonsten lief das Ganze über´s Jugendamt bzw. Kinderschutzbund.

Ich kann Dir nur zu einem Vertrag raten; irgendwelche mündlichen Regelungen würde ich auf keinen Fall treffen.

Viel Glück,
SANDRA

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Re: Tagesmutter: Was muß ich als eine beachten?

Antwort von Kainara am 16.02.2004, 22:04 Uhr

hallo,

ich würde mich rechtlich schon absichern.
Was ist wenn dem Kind etwas während Deiner Aufsichtspflicht etwas passiert? Etaws richtig Schlimmes. Bist Du dann haftbar? Du bekommst ja Geld dafür.

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kann Sanda E. nur zustimmen O.T.

Antwort von Kainara am 16.02.2004, 22:09 Uhr

l

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Ich mache es mit einer Freundin auch so!

Antwort von max am 17.02.2004, 14:19 Uhr

Und zwar nimmt sie Lisa 2x/Woche vom Kiga mit heim für 4 Stunden. Ihr Sohn ist der beste Freund meiner Tochter. Er ist 4, Lisa ist 4,5 und sie gehen gem. in den Kiga.

Wir haben uns geeinigt auf 1,60/Stunde. Fürs Mittagessen 2,50 (wie im Kiga) und ca. 5,--/Monat für Jause.

Wir haben das nur mündlich gemacht und bis jetzt gibt´s keine Probleme. Die Kinder spielen meistens gemeinsam alleine im Zimmer und sie hat Zeit für ihr Baby.

Tamu wollte sie nicht machen für 1 Kind. Da müsste sie Fortbildungskurse machen und wahrscheinlich 100x dem Hilfswerk (macht das bei uns) andere Kinder abwimmeln. Und das ganze versteuern.

Bei uns funktioniert es.
Und ich denke schon, dass sie nebenbei Haushalt macht. Die Kinder spielen eh gemeinsam.

lg max

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