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Geschrieben von Sabine 32 am 16.07.2004, 8:50 Uhr

wer kann helfen.....

Hallo an alle, die vielleicht schon Erfahrungen mit Arbeitslosigkeit haben.
Also mein Erziehungsurlaub endet im Dezember 04 und ich werde wohl nicht wieder an den alten Arbeitsplatz zurückkehren ( können), da zu weit die Entfernung und es keine halbe Stellen gibt und wir den Kindergartenplatz auch noch nicht sicher haben. Also werde ich dann wohl kündigen, was ist persönlich nicht sooo schlimm finde, da ich mir eh lieber einen kleinen Job in der Nähe suchen möchte. Nun würde ich mich dann arbeitslos melden und wäre logischerweise dann ersmal 3 Monate gesperrt, oder?....kann man sich mit dem Arbeitgeber auch einigen, daß man so ein Auflösungsvertrag macht, oder so, damit man SOFORT Arbeitslosengeld bekommt.
und die eigentliche Frage: wird denn das Gehalt meines Mannes auf meine Arbeitslosengeld angerechnet? das fände ich nämlich garnicht so toll...
weiß das jemand?

danke für eure Antworten

LG Sabine

 
8 Antworten:

Re: wer kann helfen.....

Antwort von titu am 16.07.2004, 11:23 Uhr

auf das arbeitslosengeld wirdnichts angerechnet nur auf die arbeitslosenhilfe.

Ich habe mich damals...einvernehmlich kündigen lassen :o(
tut sich besc... im lebenslauf aber 3 monate ohne geld hätte ich zu dem zeitpunkt nicht überbrücken können.
Überlege dir das genau...

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Re: wer kann helfen.....

Antwort von lia-marie am 16.07.2004, 12:47 Uhr

hallo,
du kannst dich nur arbeitslos melden, wenn du eine betreuung für dein kind hast. du must dem arbeitsmarkt nämlich (ohne kind !) zur verfügung stehen, wenn du dich arbeitssuchend und arbeitslos meldest.
wieso musst du überhaupt kündigen ? wenn dein alter arbeitgeber zu weit entfernt ist und du nur teilzeit arbeiten kannst, erübrigt sich da nicht die kündigung ?

viele grüsse
lia

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Re: @Lia

Antwort von Sabine 32 am 16.07.2004, 14:36 Uhr

Hallo Lia.....das hatte ich jetzt nicht so ganz verstanden.
wieso kann ich mich nicht arbeitslos melden? ich meine, klar wird mein Kind in den Kindergarten gehen, aber vielleicht nicht im januar sondern erst im März. Aber mein Erziehungsurlaub endet im januar. Dann müßte ich mich entscheiden, ob ich dort hin zurück will oder nicht. Wenn nicht, dann muß ich ja kündigen, oder nicht?....wenn ich aber sagen würde, ich will arbeiten, dann wird und MUSS er mir ja eine vergleichbare Stelle anbieten. Da es meine alte Stelle in der Niederlassung nicht mehr gibt, dort auch radikal abgebaut wurde, würde mir sicher eine Stelle angeboten werden, die zumutbar ist . Das wäre in der Hauptzentrale, die 80 km entfernt ist. Das möchte ich aber nicht, denn ich will nur halbe Tage arbeiten udn auch nicht so weit weg. ein 2. Auto wäre eh nicht drin, sodaß es auch garnicht umsetzbar wäre. ich kann also die angebotene Stelle nicht annehmen und muss doch dann logischerweise kündigen..denke ich mal. Und dann würde ich mich doch im Januar direkt arbeitslos melden und erst 3 Monate später Arbeitslosengeld bekommen. So dachte ich jedenfallls, daß es so ist.

Lg

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Re: @Sabine

Antwort von dhana am 16.07.2004, 16:43 Uhr

Hallo,

Lia hat recht, Arbeitslosengeld kannst du nur bekommen wenn Du dem Arbeitsmark zur Verfügung stehst.
Also nur für die Zeit für Die Du eine Kinderbetreuung hast (kann KiGa oder auch Großeltern... sein)
Wenn Du auch sagst nur 2 halbe Tage, bekommst Du das Arbeitslosengeld nur anteilsmäßig für die 2 halben Tage die Du arbeiten könntest/möchtest.

Wie das ist mit der Kündigung weiß ich nicht genau. Aber ich denke 80 km Entfernung hält der Arbeistamt für annehmbar. Inwieweit der Grund mit fehlenden PKW zählt kommt warscheinlich auch auf den Sachbearbeiter an.

Aber wieviele Arbeitnehmer hat dein Arbeitgeber? - ab einer gewissen Anzahl hast Du Anspruch darauf deine Arbeitszeit zu reduzieren.

Vielleicht magst Du mal im Forum von Frau Bader nachfragen. Die kann Dir vielleicht weiterhelfen.

Steffi

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Re: wer kann helfen.....

Antwort von berita am 16.07.2004, 17:48 Uhr

Geh doch am besten zum Arbeitsamt und lass dich beraten. Wenn du schon weisst, dass du bald deine Arbeit verlierst, musst du dich ohnehin dort melden.

LG
Berit

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Re: wer kann helfen.....

Antwort von Sabine 32 am 16.07.2004, 18:21 Uhr

klar, könnte es sein, daß die Firma, wenn ich drauf bestehe, mich auch teilzeit beschäftigt...meist wird den Frauen dann aber nach 3 Monaten gekündigt(denn solange hat man noch Kündigungsschutz). Nein, ich will im Prinzip auch nicht für halbe Tage in der Firma arbeiten. Das geht einfach nicht. Ich kaufe ein Auto, muß 80 km für ne Halbtagsstelle fahren...muß morgens um 7 losfahren. Mein Kind kann aber erst ab halb acht in den Kindergarten. Und dann muß er mittags auch abgeholt werden. Dann wäre ich noch nicht wieder da.....also deshalb WILL ich einfach nicht soooo weit fahren müssen....ich werde am besten versuchen, schon vorher eine andere Stelle zu bekommen, hier in der Nähe....dann brauche ich das Arbeitsamt auch nicht.
Danke nochmals für eure Antworten.

LG Sabine

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Re: wer kann helfen.....

Antwort von Tristesse am 18.07.2004, 22:12 Uhr

Hallo,

also bei mir war es genauso. Ich habe mich vom Arbeitsamt beraten lassen und die fanden es auch nicht zumutbar, daß ich täglich 90 Kilometer hin und zurück für eine Halbtagsstelle fahren sollte. Also habe ich Arbeitslosengeld bekommen. Angerechnet wird da gar nichts. Und sie haben auch gefragt, ob eine Kinderbetreuung gewährleistet ist. Weil ich dem Arbeitsmarkt ja zur Verfügung stehe. Das war alles. Aber wenn Du selber kündigt, bist Du auf jeden Fall für 3 Monate gesperrt.

Liebe Grüße

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Re: wer kann helfen.....

Antwort von Bobbel am 19.07.2004, 13:55 Uhr

wenn Du aber kündigst, weil Dir Dein Arbeitgeber keine Teilzeitstelle anbieten kann oder will, bist Du nicht gesperrt, sondern bekommst vom 1. Tag an ALG.

Es ist nämlich keinesfalls so, daß der AG eine Teilzeitstelle zur Verfügung stellen muß. Es besteht zwar ab einer bestimmten Anzahl Arbeitnehmer ein gesetzlicher Anspruch, der aber nur durchsetzbar wäre, wenn Teilzeitstellen betrieblich möglich sind und auch betriebsbedingt möglich sind. Und wenn der Arbeitgeber nicht will, findet er auch Gründe, die betrieblich dagegen sprechen.

War bei meinem Mann auch so (er war im Erz. url) und er wurde nicht gesperrt (lt. Arbeitsamt ist Ende Erz. url. eine Ausnahmeregelung). Hatten nur das Ablehnungsschreiben vom AG vorgelegt und er mußte festlegen zu welchen Zeiten Kinderbetreuung vorhanden ist und er arbeiten kann.

LG Bobbel

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