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2 Staatsbürgerschaften legal ? deutsch-türkisch

Thema: 2 Staatsbürgerschaften legal ? deutsch-türkisch

Also bin eine Türkin die in Deutschland geboren ist. Habe mit 19 Jahren 1996 die Dt. Staatsbürgerschaft erworben, musste dafür zunaecht die türkische abtreten. Da es nach dem türkischen Recht kein Problem war, habe ich die türkische schnell wieder erhalten. So nun Meine Frage? İm Jahr 2000 oder so soll ein neues Gesetz in Kraft gesetzt sein, wobei einem die Dt. Staastangehörigkeit automatisch aberkannt wird, wenn man eine andere bekommt.Da ich seit 10 jahren in der Türkei lebe, juckt mich das jetzt nicht unbedingt, aber ich würde gern wissen, ob ich noch Deutsche in dem Sinne bin. İm Net habe ich nur Geseztestexte gefunden, baer nichts konkretes zu meinem Fall. Habt ihr erfahrung?Danke an alle Antworten!!!

Mitglied inaktiv - 05.09.2007, 15:09



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...hast du in dem Moment, wo du die türk. Staatsbürgerschaft wieder erhalten hast, bereits die Deutsche verloren. Aber wie sagt man so schön: wo kein Kläger, da kein Richter. Inzwischen lassen sich die Behörden den Verlust der anderen Staatsbürgerschaft übrigends schriftlich vom Konsulat bestätigen, bevor sie die Deutsche dann überhaupt vergeben und den "Eingebürgerten" auch noch mal unterschreiben, dass er darüber Bescheid weiß, dass er durch eine weitere Staatsbürgerschaft die Deutsche dann verliert. Davon ausgenommen sind natürlich nach wie vor Fälle, in denen die doppelte Staatsbürgerschaft generell möglich ist....und wie sich das auswirkt, wenn die Türkei wirklich in die EU kommt, weiß ich nicht....

Mitglied inaktiv - 05.09.2007, 15:53



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Hej! Also, ich habe die jahreszahlen und Gesetzeslage nicht parat, aber das könnte zusammenpassen mit dem neuen Gesetz (ca. um diese Zeit), nach dem Deutsche eine weitere Staatsangehörigkeit annehmen können, ohne die deutsche zu verlieren. Daraus folgt logisch, daß bei nicht vorheriger Beantragung auf Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft diese verfällt, sobald man die andere Staatsbürgerschaft erhalten hat. Denn eins ist mal sicher: der Antrag zur Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft muß VOR dem Antrag auf die neue gestellt (und meines Wissens auch genehmgigt) sein! Gruß Ursel, DK

Mitglied inaktiv - 05.09.2007, 16:33