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deutsche Geburtsurkunde

Thema: deutsche Geburtsurkunde

Hallo! Wer kann mir helfen? Meine Tochter ist in Montpellier-Frankreich geboren und hat bisher nur französische Papiere (Papa=Franzose). Nun möchte ich aber doch auch deutsche Dokumente beantragen....also einen deutschen Reisepass. Dafür benötige ich aber eine deutsche Geburtsurkunde...jetzt habe ich von einer Freundin gehört, dass ich diese nur innerhalb der ersten 6 Lebensmonate beantragen muss. Meine TOchter ist aber schon 1Jahr alt....heisst das jetzt, dass sie nicht deutsche Staatbürgerin werden kann? Kapier grade gar nichts mehr...wer kennt sich aus? LG und Danke Dini

Mitglied inaktiv - 08.12.2007, 10:28



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Hallo, kann Dir nicht 100% helfen. Aber sicher ist, dass Deine Tochter auf jeden Fall einen dt Pass bekommen wird (Du bist doch dt, nehme ich an). Wir hatten den umgekehrten Fall - mein Mann ist Tscheche, Sohn in D geboren und hier in Prag brauchten wir eine Vaterschaftsanerkennung, damit unser Sohn auch die tschechische Staatsangehörigkeit bekommen konnte. Zuständig ist in jedem Fall die dt Botschaft - geh einfach hin oder rufe da an, was genau sie brauchen! Brauchten gerade neue Pässe und zumindest hier in Prag sind die total nett und hilfbereit gewesen. LG I.

Mitglied inaktiv - 08.12.2007, 11:12



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Vorausgesetzt, dass du Deutsche bist, kann sie jederzeit den deutschen Pass beantragen (oder in dem Alter logischerweise noch du fuer sie!) Seit August 2007 wurde uebrigens das Gesetz in D geaendert und Kinder brauchen die doppelte Staatsbuergerschaft mit 18 nicht mehr abzugeben (bzw. sich zu entscheiden). Es sei denn, sie treten in die Berufsarmee des einen oder anderen Landes ein. Habe irgendwo den link zum neuen Gesetzestext, wenn dich Details interessieren, grabe ich ihn mal aus.. Die Mehrfach-Staatsbuergerschaften koennen uebrigens auch alle an die Kinder (also deine Enkel) weitergegeben werden. OK, ist noch eine Weile hin :-)

Mitglied inaktiv - 08.12.2007, 14:37



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kann hier nur fuer die usa sprechen. um die deutschen rp fuer unsere kids zu bekommen,mussten wir(eltern) unsere-geburtsurkunden -heiratsurkunde -geburtsurkunden der kids einreichen,natuerlich alles beglaubigt. lg

Mitglied inaktiv - 09.12.2007, 17:45



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Das Zentralstandesamt in Berlin fertigt Geburtsurkunden für im Ausland geborene Kinder aus. Die haben aber so viel zu tun, man muss bis zu 2 Jahre auf die Urkunden warten. Ab 2009 kann dann jedoch jedes Standesamt in Deutschland die Urkunden ausstellen. Und es gibt keine Zeitfrist (hat mir die Botschaft in Schweden gesagt). Ist halt massig Papierkram und Bürokratie, frag deine Botschaft oder dein Konsulat. Jennifer

Mitglied inaktiv - 08.12.2007, 16:50



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Ich würde mich auch an die dt. Botschaft wenden. Wir konnten die Antragsunterlagen für den Reisepass runterladen und alles per Post erledigen. (Obwohl da stand, dass persönliches Antanzen gewünscht wird.) Eine dt. Geburtsurkunde brauchst Du m.E. nicht, ich habe auch keine für meine Tochter. Die dt. Botschaft in Frankreich ist durchaus in der Lage, französische Dokumente zu lesen. Ich habe einfach internationale Geburtsurkunden, die funktionieren dann in beiden Staaten. Übrigens hat die Botschaft bei uns die Anmeldung des Kindes beim Standesamt 1 in Berlin automatisch miterledigt. Das Kind ist also als dt. Staatsbürger bekannt - dazu braucht es keine dt. Geburtsurkunde. Was die Staatsbürgerschaft betrifft: Dein Kind bekommt über Dich natürlich die dt. Staatsangehörigkeit per Geburt. Ich habe in einem anderen Forum kürzlich etwas gehört, was mir unbekannt war (und vielleicht nicht stimmt): Dass das Kind im ersten Lebensjahr beim Standesamt 1 in Berlin bekannt sein muß, um seine dt. Staatsbürgerschaft an eigene Kinder weitergeben zu können. Wenn Du magst, erforsche ich die Quelle nochmal, dann schicke mir eine Mail (Adresse hinterlegt), sonst lasse ich es bleiben.

Mitglied inaktiv - 08.12.2007, 20:55



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Mitglied inaktiv - 09.12.2007, 01:13



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Hallo Dini, meine Berfin ist auch hier in der Türkei geboren, und ich brauchte keine deutsche Geburtsurkunde um den Kinderreisepass ausstellen zu lassen. beim Konsulat in Istanbul haben sie die türkische so akzeptiert. das werde sie doch bestimmt auch in Frankreich tun, wo das Kind schließlich da im normalen französischen Krankenhaus (denke ich mal) geboren ist. LG Derya

Mitglied inaktiv - 08.12.2007, 23:06