Mehrsprachig aufwachsen

Forum Mehrsprachig aufwachsen

Flugreise mit unterschiedlichem Pass und Nachnamen (Mutter/Kind)

Thema: Flugreise mit unterschiedlichem Pass und Nachnamen (Mutter/Kind)

Hallo! Wir wohnen in Schweden, mein Mann ist Engländer und ich Deutsche und wir haben 2 Töchter (2 Jahre und einige Wochen alt). Zu Weihnachten wollen wir zu den Schwiegereltern nach England fliegen. Mein Mann hat jedoch wenig Zeit und ich wollte gerne schon frueher alleine mit den Kindern fliegen. Habe dabei aber folgendes Problem: Da wir relativ weit von Stockholm weg wohnen kann ich den deutschen Pass erst am Anfang dieser Reise beantragen. Den englischen Pass wird sie schon frueher haben, da man fuer diesen nicht aufs Konsulat muss. Ausserdem haben wir unterschiedliche Nachnamen. Ich frage mich jetzt also, ob das nicht Probleme beim Reisen gibt, da ja nirgends im Pass gesagt wird, dass ich die Mutter bin. Hat irgendjemand damit Erfahrung? lg, Alexandra

Mitglied inaktiv - 06.08.2010, 19:54



Antwort auf diesen Beitrag

Hi, da würde ich ganz ungeniert auf der Englischen (öh Britischen oder wie die sich nennen) Botschaft in Schweden anrufen. Denen die Situation ganz konkret schildern. Normalerweise kann man sich auf die Aussage von der Botschaft absolut verlassen. Ciao Biggi

Mitglied inaktiv - 07.08.2010, 01:35



Antwort auf diesen Beitrag

allerdings haben meine kinder einen doppelnachname, von papa und mama. LG ana

Mitglied inaktiv - 07.08.2010, 01:59



Antwort auf diesen Beitrag

Nimm eine Geburtsurkunde der Kinder mit, das sollte eventuelle Rückfragen klären.

Mitglied inaktiv - 07.08.2010, 05:38



Antwort auf diesen Beitrag

In den italienischen Paessen stehen die Namen von beiden Elternteilen drin, weil Kinder unter 10 Jahren nur mit mindestens einem Elternteil reisen duerfen. Mein Kind hat auch den Nachnamen vom Vater. Als ich aus den USA zurueck nach Italien geflogen bin, haben sie kontrolliert, ob ich wirklich mit dem Kleinen reisen darf.

Mitglied inaktiv - 07.08.2010, 18:55



Antwort auf diesen Beitrag

Hi, ich bin in Italien verheiratet. Hier haben alle Frauen nur den Mädchennamen und die Kinder den gleichen Namen wie der Vater. Ich mußte mit dem italienischen Ausweis eine Geburtsurkunde bei Ryanair vorlegen. Mit dem deutschen Ausweis von Stella läuft es besser. LG Karin

Mitglied inaktiv - 10.08.2010, 16:56



Antwort auf diesen Beitrag

Huhu -w ir haben genau die gleiche Situation (und beide Kinder im gleichen Alter) - allerdings mit neuseelaendischer und deutscher Staatsangehoerigkeit. Ich reise immer mit Schreiben meines Mannes (Kopie seines Passes und kurze Erklaerung das er mit der Reise einverstanden ist) und musste diese bsiher sowohl bei der Ausreise aus Deutschland, als auch aus Neuseeland und anderen europaeischen Laendern vorlegen. LG

Mitglied inaktiv - 11.08.2010, 11:48



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo! In dem italienischen Ausweis Deines Kindes muesste doch auch Dein Name (als Mutter) eingetragen sein (im italienischen Kinderausweis und im italienischen Reisepass von unserem Kleinen stehen wir beide als Eltern drin). Ich habe nie eine Geburtsurkunde dabei. Ich bin im Mai auch mit Ryanair (Pisa - Luebeck) geflogen. Denen haben der italienische Reisepass von dem Kleinen und mein deutscher Reisepass gereicht. LG aus der Toskana

Mitglied inaktiv - 11.08.2010, 18:21



Antwort auf diesen Beitrag

Hej allesammen! Generell ist es ja so, daß man sich bei doppelter Staatsbürgerschaft im jeweiligen Land mit dem Paß des Landes ausweisen (können) muß. D.h. für meine Kinder: Hier in DK mit dänischem Paß, in Dtld. mit dt. Paß. Dennauch wenn sie offiziell beide Staatsangehörigkeiten haben, gelten sie imbetreffenden Land uznächst mal nur als Staatsangehöriger des betreffenden Landes, der sich, wie gesagt, ausweisen muß mit dem Paß seines betreffenden Landes. Nun wird inden wenigsten Fällen nahcgefragt, ob jemand zufällig neben der einen auch noch eine andere Staatsbürgerschaft hat - zeigt ein Deutscher in Dk seinen dt. Paß vor, geht man eben davon aus, daß er deutscher Staatsbürer ist und hakt nicht nach. Bei solchen Fällen wie hier kan nes natürlich schwieriger werden und ein sturer Beamter auf dem "richtigen" Paß bestehen, und dann wären ja auch die meisten Fragen geklärt. Gruß Ursel, DK

Mitglied inaktiv - 12.08.2010, 08:06



Antwort auf diesen Beitrag

Ursel hat Recht. Nur ist leider das Namensrecht in den verschiedenen Laendern nicht gleich. Nach deutschem Recht koennen wir gottseidank den Nachnamen waehlen. Hier in Italien bekommt aber im Normalfall das Kind den Nachnamen von Vater, die Frau behaelt auch nach der Heirat ihren Maedchennamen. Wenn man den dann auch fuer Deutschland als Nachnamen des Kindes waehlt (um ihm 2 verschiedenen Nachnamen zu ersparen), stellt sich das Problem, dass das Kind im deutschen Pass einen anderen Nachnamen als seine Mutter hat. Wenn das Kind dann noch klein ist, kann es dann an der Passkontrolle schon mal zu Problemen kommen, wenn die Mutter nicht nachweisen kann, dass es ihr Kind ist (man koennte das Kind ja auch entfuehrt haben). In den italienischen Paessen (wenigstens fuer die Kinder unter 10 Jahren, bei den anderen weiss ich das nicht), stehen die Namen von beiden Elternteilen drin. Da braucht man dann nicht noch ein extra Dokument um nachweisen zu koennen, dass man mit dem eigenen Kind reist. Ich hoffe, ich habe mich einigermassen verstaendlich ausgedrueckt.

Mitglied inaktiv - 13.08.2010, 21:27