Hallo!
Habe viele Fragen an Euch und hoffe das Ihr mir weiter helfen könnt.
Meine Tochter ist in den USA geboren der Vater und ich sind Deutsche sind auch nie verheiratet gewesen.ich lebe mit ihr in Deutschland und er lebt in der USA.Welchen Pass soll ich beantragen oder etwa beide.Welche rechte hat er als Vater.
von
Andromeda1
am 23.03.2013, 23:18
Wer hat denn das Sorgerecht? Wie alt ist das Kind? Mit welchem Pass ist es denn eingereist nach Dtl. wenn es doch in den USA geboren ist. Dein Kind hat doch dann schon einen Pass, sonst hättest du ja gar nicht fliegen können.
Besucht der Vater das Kind und umgekehrt?
von
Cata
am 24.03.2013, 00:06
Wenn das Kind nicht als Diplomatenkind in den USA geboren wurde, ist es gebürtiger Amerikaner und Deutscher. Du kannst bzw. solltest beide Pässe beantragen.
In den USA gibt es in den meisten Staaten gemeinsames Sorgerecht, egal ob ehelich oder unehelich. Gibt es bei euch ein anderslautendes Gerichtsurteil?
Die Rechte hängen von der Verteilung des Sorgerechts ab.
von
Pamo
am 24.03.2013, 12:18
Hallo Andromeda,
Meine Situation war ähnlich, allerdings nicht USA. Mein Partner und ich sind unverheiratet, und unser Kind ist in Argentinien geboren. Unser Kind hat beide Staatsbürgerschaften von Geburt an (das hängt vom jeweiligen Landesrecht ab, kann daher bei Eurem Kind anders sein.)
Aber so viel ich weiß, hat das Kind die US-Staatsbürgerschaft, wenn es dort geboren ist.
In Argentinien hatten wir das gemeinsame Sorgerecht, allerdings nicht in Deutschland. Wir mussten nach unserem Umzug nach Deutschland extra Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung machen.
In Deutschland hat das alleinige Sorgerecht zunächst nur die Mutter, wenn die Eltern unverheiratet sind.
Luvi
von
luvi
am 27.03.2013, 21:05
Hallo Andromeda!
Jedes Kind, das in den USA geboren wird, ist automatisch amerikanischer Staatsbürger, und jeder Deutsche hat für sein im Ausland geborenes Kind Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit.
Siehe hier
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/FAQs/DE/Themen/Migration/Staatsang/doppelte_staatsangehoerigkeit_mehrstaatigkeit_weitere_stag_besitzen.html
und hier
http://www.canada.diplo.de/Vertretung/kanada/de/02/staatsangehoerigkeit/doppelte__sta__durch__geburt.html
von
Kayenta
am 28.03.2013, 08:31
Kinder von deutschen Diplomaten, die in den USA geboren werden, haben keinen Anspruch auf die US-Staatsbürgerschaft.
von
Pamo
am 28.03.2013, 18:32