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Kinderkrankengeld, Zahlung durch KK- wer kennt sich aus?

Thema: Kinderkrankengeld, Zahlung durch KK- wer kennt sich aus?

Hallo, ich musste im Dezember zum ersten mal "Kindkrank machen". Die Ärztin wollte mir eine Woche ausstellen, da ich aber nur Do und Fr arbeite (jeweils 8h, also 16 Wochenstunden) meinte ich die beiden Tage auf dem Schein würden reichen. Manchmal bin ich einfach zu unbedarft bei sowas... Nun kam ein Schreiben von der Krankenkasse mit einem überwiesenen Betrag auf den man wohl kommt wenn man meine Wochenstunden durch 5 Arbeitstage teilt und mit dem Nettoverdienst verrechnet. Es "fehlen" jetzt also ca. 200€. Ist das korrekt so? Gibt es hier eventuell Sozielversicherungsfachangestellte die wissen wie das im Teilzeitarbeitsverhältnis berechnet wird?

von MaCaMa am 10.01.2016, 23:48



Antwort auf Beitrag von MaCaMa

Das kommt darauf an, was für einen Vertrag Du hast. Ich habe 3 Tage jeweils 5 Stunden. Vorher hatte ich aber einen Vertrag, der meine Teilzeittätig in eine gleichmäßige Wochenarbeitszeit aufgeteilt hat. Also bei 15 Stunden 3 Stunden täglich. Es war dann eine mündliche Absprache mit meinem Arbeitgeber, dass ich die 15 Stunden an 3 Tagen erbracht habe. Wenn ich krank war, musste ich mich dann auch immer 5 Tage krank schreiben lassen oder bei Urlaub 5 Tage für eine Woche einreichen (hatte 30 Tage Urlaub). Jetzt habe ich nur noch 18 Tage Urlaub im Jahr und reiche bei einer Woche nur 3 Tage ein, genauso bei einer Woche krank. Generell läuft es bei einer Kindkrankschreibung so ab, dass die KK an den Arbeitgeber herantritt und nachfragt, was der Verdienstausfall in dieser Zeit ist. Du erhälst ja auch nicht das volle Gehalt, sondern ca. 65%.

von Zwerg1511 am 11.01.2016, 04:51



Antwort auf Beitrag von Zwerg1511

Nur 65% ?? Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich damals von der KK den vollen Lohn bekam, für max. 10 Tage im Jahr.

von Tini_79 am 11.01.2016, 13:08



Antwort auf Beitrag von Tini_79

Es sind 65% des Bruttolohns o. 90% des Nettolohns, welches man gleich erhält. Aber es wird Meldung ans Finanzamt gemacht und das ganze muss dann noch mit der nächsten Einkommensteuererklärung versteuert werden.

von Zwerg1511 am 11.01.2016, 13:46



Antwort auf Beitrag von MaCaMa

Kommt darauf an, was deine Personalabteilung der Kasse gemeldet hat als Verdienstausfall. Frag doch mal nach. Trini

von Trini am 11.01.2016, 11:26



Antwort auf Beitrag von MaCaMa

Krankengeld ist generell weniger als Lohn!

von Princess01 am 16.01.2016, 19:23