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Fachfrage zwecks Scheidung

Thema: Fachfrage zwecks Scheidung

Hallo Ihr Lieben, bin das letzte mal im Juni hier aufgetaucht und seither hat sich einiges getan. Ich lebe in einer neuen Beziehung. Mein "Neuer" lebt seit September im Trennungsjahr und reicht demnächst die Scheidung ein. Um Diskussionen vorzubeugen: Ich hab ihn erst im Oktober kennengelernt und seine Ex ist wegen nem anderen abgehauen - nix mit ausspannen oder so. Jedenfalls möchte ER dass seine Noch-Ehefrau mit der Scheidung ihren Mädchennamen wieder annimmt. Geht das so einfach oder ist das mit Extrakosten verbunden? Kennt sich da hier jemand aus? LG Yve

Mitglied inaktiv - 02.03.2005, 15:00



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das bestimmt nicht dein freund und kann es auch nicht verlangen. die frau darf den namen behalten. cata

Mitglied inaktiv - 02.03.2005, 15:06



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sie KANN, sofern SIE möchte, ihren mädchennamen nach der scheidung mit vorlage der scheidungsurkunde beim standsamt umschreiben lassen. das kostet eine gebühr. sie MUSS das nicht. selbst gesetzt den fall sie würde wieder heiraten dürfte ihr neuer mann diesen namen annehmen. lg may

Mitglied inaktiv - 02.03.2005, 16:41



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ja genau, leider liegt das ganz in ihrer Hand, aber eigentlich ist das normal ich hab auch sofort nach der Scheidung meinen Mädchennamen wieder angenommen und es hat 17 Euro gekostet, das Passumschreiben usw. kommt dann noch extra, ich habe das umgekehrte Probleme: ich möchte daß mein Sohn so heisst wie ich aber der Vater wehrt sich also keine Chance

Mitglied inaktiv - 03.03.2005, 09:10