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von LaJuDa  am 10.03.2011, 17:35 Uhr

Scheidung ... Hartz 4

Damit man Hartz 4 bekommt, muß man die Scheidung einreichen?

Ein Beispiel:

Das Zusammenleben funktioniert nicht mehr und man möchte "erstmal" versuchen es mit räumlicher Trennung, also getrenntes Wohnen zu versuchen.

Der eine Partner kann sich die Wohnung nicht leisten und muß Hartz 4 beantragen. Muß man die Scheidung einreichen?

 
4 Antworten:

Re: Scheidung ... Hartz 4

Antwort von messa am 10.03.2011, 18:39 Uhr

Nein...getrennte Wohnungen reichen um Hartz 4 Anspruch zu haben.

LG

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Re: Scheidung ... Hartz 4

Antwort von messa am 10.03.2011, 18:40 Uhr

...ausser Dein Mann ist Dir gegenüber Unterhaltspflichtig, dann muss er zahlen, und das Amt zahlt nichts. Kommt darauf an, wie Euer Einkommen ist

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Re: Scheidung ... Hartz 4

Antwort von nociolla am 13.03.2011, 9:28 Uhr

Das muss er aber auch nach der Scheidung . Die vom Amt wollen das Unterhalt vom Mann beantragt wird wenn die Scheidung kurzer wie 3 Jahre zurück liegt .
Wenn keine Unterhaltsanspruch dann bekommt man so oder so Geld .

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Re: Scheidung ... Hartz 4

Antwort von Lilly197826 am 17.03.2011, 21:36 Uhr

Hallo,

ich muss meinen beiden vorrednerinnen / vorschreiberinnen wehement wiedersprechen. wenn du wirklich eine trennung willst (ja, wenn auch zeitlich begrenzt - wichtig fürs amt ist nur der "ISTZUSTAND", wenn du verstehst was ich meine) geht es beim amt wie folgt. du musst nicht die scheidung einreichen, um zu beweisen, dass du derzeit getrenntlebend bist. dass du derzeit nicht räumlich getrennt bist und die glaubwürdigkeit im raum stehen könnte, sollte dir eine "schlaue" sachbearbeiterin sowas erzählen, kannst du sofort entkräften, denn du bist ja schließlich deswegen da, weil du diesen Prozess als MITTELLOSE einleiten willst und demzufolge noch keine eigene whg haben kannst. du musst zu deinem gemeindeamt / bürgerhaus gehen und eine "Getrenntlebenderklärung" abgeben, worauf du ein schreiben mit stempel und unterschrift erhälst. dann gehst du zum amt und erklärst dich MITTELLOS (hierzu benötigst du die kontoauszüge der letzten 3 Monate, die Getrenntlebenderklärung und relevante daten für die kinder [solltest du welche haben] kindergeld, geburtsurkunde etc.), da dir dein noch-ehemann keine finanzielle unterstützung zukommen lässt. dann gibst du eine erklärung dort an Eidestatt ab, dass dem so ist ( also mittellos, weil keine unterstützung, weil getrennt) und fertig. Wenn dein entschluss wirklich in die tat umgesetzt werden sollte, so würde ich diesen prozess schnell in die wege leiten, denn Du weißt...... papier und die deutsche bürokratie sind geduldig. auch würde ich mich über den aktuellen mietspiegel in deinem gebiet erkundigen, damit du weißt, was für eine whg dir zukünftig zustehen würde (...) sprich welche kosten künftig übernommen werden, damit du schon einmal gezielter suchen kannst. was deinen ehemann anbelangt, so sei dir sicher, wird sich der staat das geld umgehend von ihm zurückholen, womit er dann ja eher "unfreiwillig" seiner unterhaltspflicht nachkommt. dazu musst du lediglich beim ersten termin auf dem amt relevante daten hinterlassen.

ich wünsche dir viel glück.

LG Lilly

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