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Anmeldung weiterführende Schule Angabe Vater

Thema: Anmeldung weiterführende Schule Angabe Vater

Hallo ihr lieben , habe mal eine blöde Frage . Und zwar kommt meine Tochter nächstes Jahr auf die weiterführende Schule . Wir möchten Sie auf einer frei christlichen Schule anmelden da hier nicht wirklich viel Auswahl ist und städt. Schulen nicht wirklich toll sind hier . Ich habe für meine Tochter das alleinige Sorgerecht , mit dem leiblichen Vater haben wir nichts zu tun . Sie hat auch den Namen meines Mannes angenommen nur adoptiert ist sie nicht . Jetzt steht in der Anmeldung Angaben nur Mutter und Vater und jeweils dabei in sorgebrechigt oder nicht . Würdet ihr da jetzt den leiblichen Vater eintragen ? Oder eher den Ziehvater ? Wenn ich den Ziehvater abgebe sollte ich dann einfach ankreuzen dass er sich sorgebrechigt ist einfach damit es aussieht als wäre sie seine Tochter ? Ich möchte auch nicht das sie aussortiert wird weil wir Patchwork sind. Die haben immer sehr viele Anmeldungen und dementsprechend viele absagen . Ich hoffe ihr habt einen Rat . Oder hattet diese Situation auch . Lg Cathy

von cathy18 am 06.09.2016, 15:29



Antwort auf Beitrag von cathy18

mit den Abfragen sind nicht eventuelle "Ziehväter" gemeint sondern das verwandtschaftliche Verhältnis. Sprich, den Vater eintragen - allerdings habe ich das nicht gemacht (habe auch das alleinige SR). Dafür gab es zwei Gründe: Der KV meines Sohnes ist verstorben und außerdem habe ich das bei ASR ehrlich gesagt NIE gemacht (und es kam auch außer beim Zoll selten vor, dass gefragt wurde) Ich muss Dir ehrlich gestehen, dass sich mir der Magen zusammenzieht, wenn ich da lese, dass Du mehr oder weniger in der Anmeldung lügst, damit nicht rauskommt, dass Ihr Patchwork seid. Wie lange soll Dein Kind mit der Lüge leben, was soll es in der Schule erzählen und vor allem, was ist, wenn es auf einmal Elternabende oder -gespräche gibt, wo der sorgeberechtigte Vater (also Dein jetziger Partner) mitkommen soll oder muss?? Würde ich auf gar keinen Fall machen. Entweder bei der Wahrheit bleiben, den richtigen Vater eintragen (damit ist dann auch ersichtlich, wo der Nachname herkommt) an ankreuzen, dass man allein sorgeberechtigt ist - punkt. Oder eben ganz weglassen - aber "alleinerziehend" will die Schule sicher auch nicht LG

von Holzkohle am 06.09.2016, 16:27



Antwort auf Beitrag von Holzkohle

Meine Überlegung war es , meinen Mann als Vater einzutragen aber "nein" anzukreuzen bei Sorgerecht . Da meine Tochter ihren leiblichen Vater garnicht kennt und meinen Mann als ihren Vater ansieht ihn auch so nennt . Man kann die Situation ja dann evtl bei dem anmeldegespräch klären. Wir haben mit dem leiblichen Vater einfach nix zu tun und nie gehabt . Theoretisch könnte es ja auch sein dass dieser unbekannt ist ...

von cathy18 am 06.09.2016, 17:33



Antwort auf Beitrag von cathy18

Das wäre m.E. rechtlich gar nicht möglich. In D wird das GSR bei gemeinsamen Kindern spätestens bei der Hochzeit übertragen. Lass' die Spalte mit dem Vater einfach leer und gut.

von shinead am 08.09.2016, 10:42



Antwort auf Beitrag von cathy18

In unserer ev.Schule interessiert Niemanden,wer mit wem verheiratet isr,Patchwork lebt oder Alleinerziehend ist.Was zählt ist EHRLICHKEIT.

von fsw am 06.09.2016, 18:08



Antwort auf Beitrag von cathy18

ich habe das feld einfach durchgestrichen

von 32+4 am 06.09.2016, 20:41



Antwort auf Beitrag von 32+4

also ich musste bei der Anmeldung weiterführende Schule die Geburtsurkunde vorlegen....und was da drin steht, muss/darf auch eingetragen werden. Nun: wer steht denn in der Geburtsurkunde als Vater?

von Limayaya am 06.09.2016, 21:24



Antwort auf Beitrag von Limayaya

Oder denkt sie auch Dein Mann ist ihr Vater? Lass das Feld leer, auf Formularen lügt man nicht. Er hat kein Sorgerecht und keinen Kontakt. Fertig.

von Sternenschnuppe am 06.09.2016, 22:16



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Wieso adoptiert er sie eigentlich nicht?

von Sternenschnuppe am 06.09.2016, 22:16



Antwort auf Beitrag von cathy18

Ich habe das alleinige SR für meine Kinder und wird nach den sorgeberechtigten Personen gefragt stehe da nur ich. Das wäre auch nicht anders, wenn ich einen Lebenspartner hätte. In einer Schule, in der eine Frau schief angesehen würde, weil sie nicht mehr mit dem Kindsvater zusammen ist... würde ich meine Tochter nicht gern sehen.

von mf4 am 10.09.2016, 21:52



Antwort auf Beitrag von cathy18

Hier auch christliche Schule, und trotz ASR und Patchwork keine Probleme, sonst wäre es auch nicht die Schulwahl für unsere Tochter gewesen...Immer bei der Wahrheit bleiben, so wie schon vorab geschrieben wurde. Ich hab die Spalte damals frei gelassen. Als Kontaktperson kannst du ihn vielleicht angeben, haben wir so gemacht. Mein Mann wird angerufen wenn etwas ist, war auf Elternabenden und wird informiert wenn er/wir fragen haben.

von angela+anna am 11.09.2016, 15:22



Antwort auf Beitrag von cathy18

Bei mir ist die Schulanmeldung schon lang her, aber ich hab damals meinen Mann als Vater eingetragen. Gut, er hat sie kurze Zeit später adoptiert. Ich hatte die Option Pass oder Geburtsurkunde vorzulegen und hab den Pass vorgelegt. Der Name hat auch gepasst. Wahrheit hin oder her, ich hatte meine Wahrheit, und der Rest ging auch die Svhule nix an.

von Cata am 24.09.2016, 03:57