hallo, habe mal eine Frage zum neuen Gesetz des gemeinsamen Sorgerechts. Mein Partner hat eine 9 jährige Tochter. Seine Exfreundin hat ihm bis jetzt das gemeinsame Sorgerecht verweigert. Mit dem neuen Gesetz möchte er dies ändern und das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Nun meine Frage: Ab wann hat er das Mitbestimmungsrecht? Ab Antragsstellung oder erst nach Gerichtsbeschluss? Bsp. Er sucht sich eine Anwältin oder geht zum Jugendamt und versucht so eine Klärung mit der Kindsmutter zu bekommen. Sollte sie diesem nicht zustimmen folgt der gerichtliche Weg. Was wäre wenn die Kindsmutter in dieser Antragsphase noch heiratet und der Tochter den partnerlichen Nachnamen gibt. Tochter hat z.Z. den Nachname der Mutter. Ist dies noch möglich oder kann sich der Kindsvater dagegen wehren? bzw. wichtige schulische belange: kann sie dies immer noch allein entscheiden oder braucht sie schon ab Anwaltsschreiben das Einverständnis des Kindsvaters? liebe Grüße sammy
von sammyasz am 24.01.2013, 17:42