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Binationales Patchwork und seine Regelungen...so gaaanz langsam wird's ernst :-)

Thema: Binationales Patchwork und seine Regelungen...so gaaanz langsam wird's ernst :-)

Tja meine Lieben, so langsam kommt der ein- oder andere Stein ins Rollen… Da ich jemand bin, der lieber länger als kürzer plant und lieber weit voraus denkt (und wir neulich auch das Thema unter uns beiden andiskutiert haben) kommt jetzt das Thema „Ehevertrag“ (inkl. testamentarische Regelungen) auf. Ja, genau, das Thema Heirat steht im Raum :-) Geplante Ausgangssituation: Ich ziehe mit zwei Buben (jung-Gymnasiasten vom Alter her) zu ihm über den Ozean (und nehme jetzt recht realistischer Weise mal an, dass der Herr Papa das unterschreibt, das soll jedoch jetzt hier nicht das Thema sein). Er hat ein Haus, durch die vergangene Scheidung wieder relativ hoch belastet, gehört ihm aber alleine(ohne Exfrau). Er wollte und will das Haus unbedingt für seine 2 Madln erhalten. Wenn wir 3 nun dazukommen, muss an das Haus angebaut werden. Er wird viel (!) mehr verdienen als ich, da ich in einem fremden Land erst mal Fuß fassen muss. Zudem sind wir uns einig, dass ich erst mal max. 70% (eher 50%, leider) arbeiten werde/kann um ansonsten dafür zu sorgen, dass meine Buben Fuß fassen (wird mind. 2 Jahre dauern, eher 3 oder 4 J.). Trotzdem werde ich in einem gewissen Umfang ja auch meinen Anteil zu allem beitragen, und es wird über die Zeit auch mehr werden. Er zahlt Unterhalt für die Madln und das nicht zu knapp, viel mehr als es hier in D geben würde. Dazu sind sie ca. 1/3 der Zeit bei ihm. So und nun sollte das Ganze in einen fairen und soliden Ehevertrag (inkl. Testament) gebracht werden. Ich persönlich habe NICHTS gegen klare Regelungen, hatte vorher schon einmal einen Ehevertrag und war dann auch in 10 Min geschieden und die Anwälte haben nur den Mindestsatz verdient &514; Was will ich von Euch? Ganz sicher keine juristische Beratung, aber Denkanstöße und sonstige Gedanken, bitte in alle Richtungen! Hierbei soll jetzt erst mal auch unbeachtet bleiben, dass wir uns außerhalb des deutschen Rechtssystems befinden, es geht hier ja vor allem um Gedanken und Ideen. Meine bisherige Gedanken: - Wie lösen wir das mit dem Haus? Grundsätzlich habe ich kein Problem damit, dass es seins bleibt. Was kann man denn als „fair“ empfinden sollten wir uns (sagen wir mal) nach 10 Jahren trennen? - Ich gebe hier denn doch alles auf (auch meine berufliche Karriere und die ist ganz nett anzusehen), und einige meiner finanziellen Rücklagen werden für Visa (mehr als 3000,- EUR!), Umzug und die ersten Monate Lebenshaltung draufgehen, da ich vermutlich erst nach ca. 3 Monaten werde arbeiten können. Nun hat er angeboten u. a. vertraglich zu regeln, dass er im Trennungsfall meinen Umzug nach D (falls gewünscht) finanziert. - Was ist, wenn er nach (angenommen) 3 Jahren stirbt? Ich möchte nicht, dass mich seine Madln (bzw, deren Sorgeberechtigten) aus dem Haus werfen können. Grundbuch wie in Deutschland (Stichwort Wohnrecht) gibt es in dieser tiefen Form in fast keinem anderen Land der Welt. - Da wir jetzt ja noch nicht wissen wie es mit den Kindern zusammen läuft denke ich, dass meine Buben in meinem Todesfall wieder zurück nach D zum Papa gehen (müssen/sollen)… - LVs gibt es (auf beiden Seiten, seine sind aber noch höher als meine), da muss die Verteilung der Summen eh noch geregelt werden… Das waren jetzt mal meine ersten Gedanken, ich freue mich über jeden Input von Euch! LG Julia

von juliakrub am 02.03.2013, 22:26



Antwort auf Beitrag von juliakrub

Wenn du meine Freundin wärst, würde ich dir von diesem ganzen Unternehmen schlicht abraten. Es ist Wahnsinn, die Kinder aus ihrem Umfeld zu reißen, weg von Freunden, Vater, Schule. Genauso unklug finde ich, dass du deine berufliche Karriere hintenanstellst für einen Mann... Aber das wolltest du nicht hören, deswegen höre ich jetzt wieder auf. Für Ehevertrag, Testament usw. solltest du dir einen guten Anwalt suchen, der kann dich besser beraten als dieses Forum. Ich wünsche dir viel Glück und hoffe für dich, dass das nicht schiefgeht, lg sophieno

von sophieno am 03.03.2013, 09:50



Antwort auf Beitrag von sophieno

ich rate auch ab für die Aufgabe deiner Karriere kann dein Freund dich nicht angemessen kompensieren du verlierst auf jedem Fall bei diesem Deal

von Pamo am 03.03.2013, 10:34



Antwort auf Beitrag von Pamo

Es geht hier ja nicht darum mir in angemessener Weise monetär eine Kompensation auszuhandeln. Die wird niemals "angemessen" sein. Aber die konnte mein Exlebensgefährte mir schon nicht angedeheihen lassen. :-) Ich hätte einfach gerne input, wie man so ein Zusammenwürfeln von zwei halben Familien "gerecht" regeln kann. Ob das binationale da so im Vordergrund stehen muss, stelle ich in frage, denn wenn ich Herrn Müller im Nachbarbundesland mit eigenem Haus und zwei Kindern heirate, bleibt die Grundproblematik doch dieselbe. Angemessen ist für mich übrigens, dass ich in dieser Beziehung eine Begenung auf Augenhöhe erlebe, die mir in der letzten massiv gefehlt hat. Dass da jemand ist, der durchaus meine Sorgen und Ansprüche wahrnimmt, sie nicht "heilen" kann, aber bereits bisher über die Zeit Lösungen gefunden hat, die uns beiden "gerecht" wurden. Ohne sich aufzugeben, ohne eine der beteiligten Personen zu vergessen. Viele Grüße Julia P. S. Der Vater der Kinder würde lieber heute als morgen "weg"gehen wenn er denn einen Job "woanders" /anderes Land) fände. Soweit zu der Beziehung des Vaters zu den Kindern. Und mein Junior fragte erst gestern (und heute Morgen wieder), wann wir wieder zu "Mr. X" gehen.

von juliakrub am 03.03.2013, 12:20



Antwort auf Beitrag von juliakrub

Du hast rund um die langjährigen US-Bases in Deutschland die besten Chancen, einen international versierten Anwalt zu finden. In den USA wird sich kaum jemand mit ausser-amerikanischen Recht auskennen. Hinsichtlich des Grundbuchamtes ist es nicht ganz richtig, dass es nichts Vergleichbares gibt. Den Eigentümerbrief für ein Haus nennt man "deed", darin könntest du eingetragen werden, jedenfalls bei einer Refinanzierung. In manchen US-Staaten gibt es Gütergemeinschaft, in manchen erhält der Ehegatten nach einer gewissen Anzahl von Ehejahren automatisch 50% des Hauses, egal ob deed oder nicht. Das Thema ist komplex, es ist in jedem US-Staat unterschiedlich geregelt. Informiere dich vorher über das Eherecht im betreffenden Staat, in den du zu ziehen und zu heiraten gedenkst.

von Pamo am 03.03.2013, 12:31



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Pamo, dass das alles komplex ist, ist mir klar und dass binationale Ehen das noch "interessanter" machen kommt noch oben drauzf. Aber: neben dem jetzt anvisierten Bundessstaat wird in 4-10 jahren nochmal ein Umzu anstehen. Dafür kommen dann ca. 3 weitere Bundesstaaten in frage kommen. Da kann ich also nur in die Glaskugel schauen, unter welches recht ich/wir dann fallen würden. Das ist auch nicht, was ich hier suche. Dass wir einen Anwalt brauchen (oder auch 2) ist schon klar. Mir geht es einfach um grundsätzliche Überlkegungen wir man die Grundausgangssituation packren könnte. Ob nun binational oder nicht. Dass man grundsätzliche Überlegungen (die ich mir hier mit aus dem Forum erhoffe) dann noch in die jeweilige Rechtsformen gießen muss, kommt später. Denn ja, erst mal steht im Sommer die Interschrift das dt. Papas an :-) Trotzdem denke ich sehr gerne voraus. Denn gerade dieses Konstrukt muss reifen. Da muss und möchte ich einfach parallel denken. Nochmal: mir geht es nicht um die Problematik der Binationalität, sondern darum, wie man zwei Familien mit Ihren (finanziellen und sonstigen) Ansprüchen zusammenbringt. Was hat bei Euch funkrtioniert und was nicht? Hat jemand ein Haus mitgebracht, wurde es geteilt, oder nicht? Und nein, nochmal: so ein fundiertes Grundbuch wie bei uns (mit all seinen Spielmöglichkeiten) gibt es eben dort nicht. LG Julia

von juliakrub am 03.03.2013, 16:53



Antwort auf Beitrag von juliakrub

Aber bei euch IST doch die Binationalität der Beziehung gerade DIE Herausforderung. Was bringt es Dir, wenn hier zig Frauen von ihren Patchwork-Erfahrungen berichten - die Erfahrungen beziehen sich doch dann vorwiegend auf den hiesigen Kulturkreis und der beeinflußt ja nun mal auch das Familienleben etc... Die wenigstens davon haben alles aufgegeben und sind mit Sack und Pack zig tausend km weggezogen und mußten ganz bei null anfangen...die meisten haben sich sicher öfter mit ihren neuen Partnern ausprobiert usw. Auch die Sache mit dem Haus ist doch was anderes...Ich würde z.B. nie und nimmer jahrelang ein Haus mitfinanzieren und dafür nirgends eingetragen sein wollen...

von Möhrchen am 04.03.2013, 08:44



Antwort auf Beitrag von juliakrub

Ich würde ohne Vorab-Zustimmung vom Vater (ggf. notariell hinterlegen lassen). mir überhaut keine Gedanken machen... Sicher, das der KV dem Umzug zustimmt? Er könnte z.B. auch Verlangen, dass Du seine Flüge bezahlst, um sein Umgangsrecht wahrzunehmen. Für den Vertrag, solltest Du Dir unbedingt einen Rechtsbeistand suchen, der auch im amerikanischen Recht fit und die dortigen Möglichkeiten kennt.

von shinead am 03.03.2013, 11:50



Antwort auf Beitrag von shinead

Oh, Flüge für die Kinder jedes jahr im Sommer sind einkalkuliert. Ich möchte ja auch, dass sie die Bindung zu Deutschland und den Personen hier behalten. Wenn dann noch 1-2 Flüge für den Herrn Papa in der Nebensaison (z B. z den Geburtstagen) dazukommen sollten: darüber lässt sich reden, das wäre finanzierbar, haben wir schon mit eingerechnet, das wird ein Teil meiner "Verhandlungsmasse" zur Zustimmung. Den Rechtsanwalt werde ich mir vort Ort drüben nehmen (müssen), denn das amerik. Recht unterscheidet sich GRUNDLEGEND vom dt. Rechtssystem und Rechtsverständnis. Nochmal Gruß Julia

von juliakrub am 03.03.2013, 12:25



Antwort auf Beitrag von juliakrub

puuuuh.. sehr mutig.. das würde ich mich nicht trauen.. ob der KV unterschreibt, weißt du noch nicht, aber wollen deine Kinder das auch? nachdem ich deine Geschichte nicht von Anfang an verfolgt habe: hast du denn schon mit dem neuen Mann LÄNGER zusammengelebt? nicht, daß der Alltag kommt und dann plötzlich alles nicht mehr so glänzt? Genau dieses Problem hatte eine Bekannte von mir - es war immer alles toll, die Telefonate, die vielen vielen Besuche und dann kam das gemeinsame Leben und der tolle Mann verwandelte sich im Laufe der Zeit in genau das Gegenteil. Für meine Bekannte brach eine Welt zusammen, alle Ersparnisse weg, kein Job mehr in D - mit nichts, aber ihren Kindern wieder zurück nach D. War ein sehr harter und sehr steiniger Weg zurück. ich wünsch dir alles Glück der Welt für dein Vorhaben, aber überdenke den Schritt wirklich sehr gut.

von corazon am 03.03.2013, 13:57



Antwort auf Beitrag von juliakrub

.. und zu so einem solltest Du schon hier gehen, bevor Du alles stehen und liegen lässt. Das kostet Geld, daher würde ich erst damit anfangen, wenn die Einverständnis vom KV schriftlich vorliegt. Ich würde die Kinder nicht gehen lassen... Weiß der KV mittlerweile von Deinem Freund? Der letzte Besuch war doch eher "undercover" wenn ich mich recht erinnere. Meinst Du, er stimmt dem wirklich zu? Gerichtlich wirst Du das kaum durchsetzen können...

von shinead am 03.03.2013, 15:03



Antwort auf Beitrag von corazon

Nun, wie soll man länger zusammenleben, wenn einen mehr als 5.000 km trennen und jeweils eine Familie vorhanden ist. Dieses kalte Wasser werden wir meistern müssen. Nein, eine Garantie gibt es nicht und ja, es wird genug Geld deponiert um "sofort" wenn nötig zurückgehen zu können. Da wir keine gemeinsamen Kinder haben (werden) gibt es da auch zur Not keine Schwierigkeiten mit der Ausreise. Das Recht des Bundessaates ist relativ, wenn man irgendwann umzieht. So ein prenuptial bzw. postnuptial muss halt dann immer wieder neu aufgesetzt werden... Gruss Julia

von juliakrub am 03.03.2013, 19:34



Antwort auf Beitrag von juliakrub

es hätte ja auch sein können, daß er vielleicht eine Zeitlang (beruflich?!?) hier war.. wie auch immer, so war es dann wohl nicht ;) tja, wie gesagt, mir wäre das viiiiiel zu riskant, aber ich wünsche DIR wirklich, daß es der richtige Schritt ist und ihr glücklich werdet.. Ich finde es sehr mutig..

von corazon am 03.03.2013, 20:36



Antwort auf Beitrag von shinead

Derzeit wird für die Ausstellung des US-amerikanischen Einwanderungsvisums für die Kinder sowieso eine Zustimmung des anderen Elternteils eingeholt. Wird das Formular nicht unterschrieben, bekommen die Kinder kein Visum - insofern ist ein zusätzliches Dokument vom Vater unnötig.

von Pamo am 04.03.2013, 10:03