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Darf Kindesvater Unterhalt beim Jugendamt anfechten?

Thema: Darf Kindesvater Unterhalt beim Jugendamt anfechten?

Hallo, ich hatte die Frage schon bei N. Bader gestellt, aber vielleicht habt ihr damit auch Erfahrung . ...der Kindsvater unserer 3 Kinder setzte auf Grund von Arbeitslosigkeit das bisher geleistete Unterhalt von 370 Euro auf 100 Euro runter. Daraufhin bin ich zum Jugendamt und habe erstmalig den Unterhalt prüfen lassen. Es ergab sich, dass er all die Jahre zu wenig gezahlt und auch seine Kürzung nicht rechtens ist, da der Selbsterhalt bei Arbeitslosigkeit auf 800 Euro sinkt, minus 10 Prozent häuslicher Ersparnis, da er neu verheiratet ist. Nun hat das Jugendamt nach Neuberechnung einen Unterhaltssatz von 430 Euro und eine Nachzahlung von 900 Euro in Raten festgesetzt. Nun zahlte er aber wieder nur 370 Euro ( hat auch wieder neue Arbeit), als ich nachfragte sagte er, er kläre dies gerade mit dem Jugendamt, dass er nicht mehr zahlen muss. Ich weiß jetzt nicht was ich machen soll. Ist dies rechtens? Kann er den Unterhalt beim Jugendamt anfechten?

von Patchwork am 18.03.2014, 07:49



Antwort auf Beitrag von Patchwork

Entspann dich....vielleicht meint er, er "kläre" das....vermutlich läuft es aber darauf raus, dass ihm da JA "erklärt", was er zu zahlen hat *ggg* Ich nehme an, du hast eine Beistandschaft beim JA? Wenn nicht: schleunigst einrichten. Das ist für dich und die Kinder komplett kostenlos und die machen dann genau das: Klären!!! so ein Beistand kennt alle Vorschriften, alle "Schlupflöcher" ect. durch die der KV vielleicht entfleuchen könnte....schreibt auch ggf. den KV an, und erinnert ihn daran, sich Arbeit zu suchen (Amtsdeutsch: weißt ihn auf seine Erwerbsobliegenheit hin)...mahnt unvollständige Zahlungen an usw. Den Beistand würde ich jedenfalls umgehend informieren, dass der KV weniger bezahlt hat...Du kannst auch den Unterhalt komplett über Beistand regeln lassen...sprich: KV überweist ans JA und die überweisen an dich weiter... Jedenfalls: tu dir den Frust und Ärger nicht an, dass du mit dem KV über Unterhalt diskutierst....wenn was nicht OK ist, informierst du deinen Beistand, der kann sich dann mit dem KV auseinander setzen

von Limayaya am 18.03.2014, 09:35



Antwort auf Beitrag von Limayaya

Danke schon mal wegen deiner Antwort. Ich rief beim Jugendamt an, sie wissen nichts von einer Klärung. Als ich meinen Exmann daraufhin noch mal schrieb, sagte er , er lässt es über seinen Anwalt regeln, da er sich psychisch nicht in der Lage dazu fühlt und es ihn krank macht. Was erwartet mich da jetzt? Kann der Anwalt das anfechten, muss ich vors Gericht? Kann es passieren , das er auf Grund seiner Psyche nichts mehr zahlen muss???

von Patchwork am 18.03.2014, 12:00



Antwort auf Beitrag von Patchwork

Wie meine Vorschreiberin schon sagte.....richte eine Beistandsschaft ein. Damit fahre ich prima. Meine Ex meine auch zu zahlen wann und wieviel er grad für richtig hält. Jetzt gehts an JA und die überweisen es nach Prüfung an mich weiter. Und sollte da was nicht richtig sein merken sie es gleich und können handeln. LG Anja

von LillyK am 18.03.2014, 15:53



Antwort auf Beitrag von LillyK

...falls der Kindsvater so blöd ist, und lässt es soweit kommen... Noch mal: direkt Beistandschaft einrichten...solltest du die nächsten Tage Post vom KV-Anwalt bekommen, lächen A***-loch denken und direkt den Brief dem Beistand weiterleiten...

von Limayaya am 18.03.2014, 17:57



Antwort auf Beitrag von Limayaya

...NEIN, psychische Probleme sprechen ihn garantiert nicht vom Unterhalt frei...das wäre ja noch schöner.... Da müsste er schon mächtig drumrum tricksen...d. h.: wenn er z. B. aufgrund psychischer Probleme nur Halbzeit arbeiten könnte und deshalb unter Selbstbehalt verdient oder so, dann ja....aber dann ist ja der Grund für weniger bezahlen wieder nicht die Psyche, sondern eine ärztlich attestierte Erkrankung, die seine Erwerbsfähigkeit mindert...

von Limayaya am 18.03.2014, 18:00



Antwort auf Beitrag von Patchwork

mein gott bist du geldgierig.geh doch selber arbeiten du witziger mensch. überlege mal,wie viel dein ex mit frau noch zum leben hat.sogut wie nix. erbarmen ist dir fremd ,ja?. pfui! leute wie dich verachte ich.echt.

von ihrkoenntmichmal am 01.06.2014, 18:03