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frage zum unterhalt?

Thema: frage zum unterhalt?

hallo hätte da mal eine frage: wie ist das habe eine mann mit dem ich zusammen bin der 4 unterhaltspflichitge kinder hat. im mom. durfte er immer nur einen selbsbehalt von 950 euro haben. wir bekommen nächstes jahr ein eigenes kind, ich selber habe aus erster ehe 3 kinder (wo mein exmann unterhalt zahlt) ich arbeite jetzt wieder für 400 euro. da meine kleinste jetzt erst einen kiga platz bekommen hat. ich weiß er muss für seine kinder alle gleich zahlen. wenn wir heiraten und ich noch ein kind habe würde ich gerne die erste zeit wieder zuhause bleiben. wie ist das muss er auch für mich mit aufkommen und das neue kind??? wird der unterhalt weniger für den anderen kinder oder bleibt das gleich???lg tati

von tatjana85 am 26.10.2012, 08:10



Antwort auf Beitrag von tatjana85

Jeder Vorteil, den der KV durch eine andere Steuerklasse erhält, wirkt sich auf den Unterhalt aus. Einziger Unterschied, er hat jetzt 5 statt vier unterhaltspflichtige Kinder. Ich vermute, mit so wenig Geld, wirst Du nicht zu Hause bleiben können. Seine 950 EUR, Deine 400 EUR, dann noch das Kindergeld für 4 Kinder und das erste Jahr Elterngeld. Das wird schon knapp werden. Länger als die bezahlte Elternzeit wirst Du wohl nicht machen können. Aber bei so wenig Geld, bekommt ihr da nicht aufstockend ALG2 oder Wohngeld oder sowas?

von chartinael am 26.10.2012, 08:37



Antwort auf Beitrag von chartinael

ja, aber mein lebensgefährte bezieht noch provisionen die da nicht dazu gerechnet werden in den unterhalt. das hat die dame vom jugendamt berrücksichtigt! sollten wir dann da mal nachfragen am jugendamt??? und das von der heirat sagen und dem zuwachs.??? danke für die antwort....lg tati

von tatjana85 am 26.10.2012, 08:43



Antwort auf Beitrag von tatjana85

Hm,... auch nicht viel anders als dein altes Thema, oder ? http://www.rund-ums-baby.de/patchwork-familien/Hallo-an-alle-wieviel_3109.htm Du kannst es drehen und wenden wie Du willst, durch Hochzeit hätte er mehr Geld, also mehr Unterhalt möglch, durch das Kind mehr wieder weniger, also wird es etwa plus / minus 0 ausgehen. Klar kannst du Zuhause bleiben, das erste Jahr, Elterngeld, Kindergeldzuschlag vielleicht und vielleicht Wohngeld. Dein Freund / Mann / Lebensgefährte darf im Übrigen seine 2 Partnermonate auch nehmen, aber muss weiterhin den vollen Unterhalt für seine anderen Kinder bedienen. Alles Gute für die Schwangerschaft

von Sternenschnuppe am 26.10.2012, 08:47



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Wo sind Provisionen nicht mit eingerechnet? In sein Einkommen? Das wäre aber schon sehr unfair, den Kindern gegenüber. Und ja, ansonsten kannst Du es drehen wie Du willst, hat Dein Mann mehr in der Tasche, wird dieses mehr auf ALLE Kinder aufgeteilt. Einziger Unterschied, ein weiteres unterhaltspflichtiges Kind, das könnte dazu führen, daß er weniger für die ersten 4 zahlt. Aber wenn dort wieder ein Kind in eine andere Altersstufe fällt, könnte sich das auch aufheben. Ich bin echt erstaunt, wie sich andere Menschen so viele Kinder leisten können. Wir haben nur 2 und sind traurig, daß wir uns ein 3. finanziell nicht leisten können.

von chartinael am 26.10.2012, 09:31



Antwort auf Beitrag von tatjana85

Der Kindesunterhalt ist vorranging, das bedeutet, dass er erst den Kindesunterhalt bezahlen muss (da wird das neue Kind schon berücksichtigt, die Änderung sollte er dann schnell an das Jugendamt geben). Er muss dann aber auch angeben, dass er ggf. die Steuerklasse geändert hat. Sollte dann noch Geld zur Verfügung stehen, kann er für Dich aufkommen. Da er jetzt schon beim Selbstbehalt ist, bleibt für eine Unterstützung für Dich kein Geld. Entweder kannst Du Dir also die Elternzeit selbst leisten ok, wenn nicht, dann wird das nix. Provisionszahlungen sind im Übrigen beim Kindesunterhalt hinzu zu rechnen. Dabei wird - wie bei Selbstständigen auch, die Einkommenssteuererklärung zur Ermittlung des Jahresnettoverdienstes heran gezogen. Die durch 12 geteilte Summe ergibt dann das Monatsnetto, das den Unterhalt bestimmt. Bei hohen Provisionen muss man also dann entsprechende Rücklagen für schlechte Monate (z.B. Urlaub / Krankheit) bilden. Die ESt-Erklärung muss dann jedes Jahr eingereicht werden, damit im Folgejahr der korrekte KU gezahlt wird. Nimm es mir nicht übel, aber warum habt ihr euch in Gottes Namen vorher keine Gedanken über eure finanzielle Situation gemacht? Er hat 4 Kinder, Du bekommst Dein 4. Kind - das muss man sich auch Leisten können. Ist nicht böse gemeint, aber das scheint mir alles etwas sehr naiv angegangen worden zu sein!

von shinead am 26.10.2012, 16:13



Antwort auf Beitrag von shinead

ich bin dir wegen deiner ehrlichen meinung nicht böse. jeder darf doch seine meinung aüßern.... sicherlich hast du in vielem recht. das heißt natürlich für mich das ich früher wieder in meinen alten beruf rein muss. ich muss dann nur sehen das die kinder auch das baby eine gute betreuung haben (hat) danke trotzdem lg tati

von tatjana85 am 26.10.2012, 16:51