Thema:
Kennt sich jemand mit unterhalt aus?
Hallo, ich hab mal eine frage und zwar
mein ehemann hat heut ein schreiben vom anwalt bekommen das er an sein erst geborenen (5 jahre) unterhalt zahlen soll, wir sind verheiratet und haben selbst auch noch ein kind (1 Jahr). er war mit seiner ex nicht verheiratet.
Kann mir jemand sagen wieviel unterhalt er zahlen muss?
Nohchmal die auflistung
Vater - Verheiratet mit 1 Kind
1 Kind 5 jahre alt
2 kind 1 jahr alt
mit ex nicht verheiratet
nettoeinkommen 1850 €
wäre für antworten sehr dankbar
von
Stefano_Leandro
am 30.05.2013, 17:09
Guckst Du hier,Seite 6 sind die Zahlbeträge.
Also noch 241€. , wenn er dann 6 ist 291€.
Was hat er denn bisher gezahlt ?
von
Sternenschnuppe
am 30.05.2013, 19:12
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/Tabelle-2013/Duesseldorfer-Tabelle-Stand-01_01_2013.pdf
von
Sternenschnuppe
am 30.05.2013, 19:41
Er hat bisher gar nichts bezahlt, dadurch das er bisher arbeitslos war, dass heißt bis letzten jahres im juli und ja dazwischen kam denn noch unser kind und durch den ganzen stress hat ers vergessen es zu klären...
Aber super danke für die schnelle antwort
von
Stefano_Leandro
am 30.05.2013, 19:52
Vergessen zu klären ?
Oha , seht ihr das Kind denn nicht ?
Wenn es einen Titel gibt, dann muss er auch nachzahlen.
Er wäre dann ( wenn Titel ) verpflichtet gewesen das sofort zu melden.
von
Sternenschnuppe
am 30.05.2013, 20:15
Wissen wir, das ist auch schon alles geklärt, wir zahlen es monatlich in raten zurück :)
aber da hab ich mal ne andere frage undzwar habe ich vorhin gelesen das mein mann das recht auf ein teil vom kindergeld hat, dadurch das er ihn alle 2 wochen hatte. Ist das wirklich so?
von
Stefano_Leandro
am 30.05.2013, 20:21
das ist in der düsseldorfer tabelle schon berücksichtigt
von
Spinat
am 30.05.2013, 20:24
Okay dann nochmals danke an euch beiden =)
von
Stefano_Leandro
am 30.05.2013, 20:42
...das das Kindergeld schon in der Düsseldorfer Tabelle berechnet ist!
Von den angegeben Beträgen wird noch die Hälfte Kindergeld (92€) abgezogen!!!
Wir haben selber geraden einen monatelangen Unterhalts und Umgangsrecht Streit hinter uns :-(
LG
von
jolina25
am 30.05.2013, 21:43
Das kommt drauf an, welche Seite der Düsseldorfer Tabelle man anschaut. Es gibt die Version mit und ohne Kindergeldabzug.
von
Pamo
am 30.05.2013, 21:48
Also wenn man normal nach der Original Düsseldorfer Tabelle 2013 googelt und nachschaut wird die Tabelle immer ohne Kindergeldabzug angezeigt.
Hab ich auch noch nie gesehen
Wie hier zum Beispiel:
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/Tabelle-2013/index.php
Es gibt aber auch Seiten wo sich die Inhaber die Mühe machen, das gleich mit einzurechnen, wie diese Seite:
http://www.scheidungsrechtsanwalt.com/dusseldorfer-tabelle-2013/
Aber die offiziellen Tabellen sind immer OHNE Kindergeldabzug angegeben!
von
jolina25
am 30.05.2013, 22:08
Und den Link .
Seite 6 sind , wie geschrieben, die Zahlbeträge :-)
von
Sternenschnuppe
am 30.05.2013, 22:17
Unterhalt wohl wie beschrieben, wird von JA aber genau berechnet!
Alle 2 Wochen mal haben rechtfertigt nicht einen Teil des Kindergeldes! Das wäre der Fall wenn das Kind immer 1 Woche bei der Mutter und 1 Woche beim Vater lebt, nur mal besuchen rechtfertigt das nicht(wäre ja wohl auch unverschämt, die Mutter hat die Arbeit und die Kosten).
Aber wie man vergessen kann das dem Kind der Unterhalt zusteht ist mir schleierhaft! Kümmert er sich denn garnicht um sein Kind?
von
Princess01
am 31.05.2013, 17:57
Hallo,
doch alleine deshalb, weil er Unterhalt zahlt, steht ihm die Hälfte des Kindergeldes zu.
Im Unterhalt nach DT ist eben auch regelmäßiger Umgang sowie ggf. hälftige Betreuung in den Ferien eingerechnet.
Viele Grüße
Désirée
von
desireekk
am 02.06.2013, 13:27
Ist aber doch nicht gerechtfertigt wenn z.B. mein Ex zwar zahlt(sehr wenig da er wenig verdient), das Kind aber am 1.9. das letzte Mal wirklich richtig gesehen hat und Weihnachten nur ganz kurz und sich seitdem null meldet. Das rechtfertigt für mich in keinster Weise ein Recht an dem Kindergeld.
Wie gesagt, wenn das Kind mal da, mal dort wohnt, ja, aber so nicht.
von
Princess01
am 10.06.2013, 13:04
Für Leute die Kinder in die Welt setzen.
Und das hat er.
Die Kohle selbst hat mit der Versorgung des Kindes nix zu tun.
Es wird nur an einen ausgezahlt, daher darf derjenige bei dem das Kind nicht lebt sich seinen Steuervorteil beim Unterhalt abziehen.
von
Sternenschnuppe
am 10.06.2013, 23:29