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Unglaublich !

Thema: Unglaublich !

Ich reg mich grad wieder über Den Vater meiner Tochter sehr auf ! Nicht nur das er ja nie Unterhalt gezahlt hat ( über 10 Jahre lang nix)- Jetzt zahlt er keinen Klavierunterricht mehr ! Der Rest bleibt eh an mir hängen ! Es gibt auch keinen Unterhaltsvorschuss mehr! Nun muss meine Tochter !!! Ihre kontodaten dem Jobcenter veröffentlichen weil er jetzt Hartz 4 bezieht ! Und er!!!! Bekommt finanzielle Unterstützung vom Staat das er größeren Wohnraum hat auch für das Kind und bekommt Geld für jeden Tag wo sie bei ihm ist !( ungangsregelung ) Und ich ich krieg nix - nicht mal mehr den steuerlichen Vorteil da ich mit einem - inzwischen meinem Mann zusammenlebe ! Der !!! Zahlt sowas alles mit - da ich ja bald nicht mehr soviel habe !( wir bekommen Nachwuchs - dann gibt's Elterngeld ) Das geht doch mal gar nicht - oder ? Mal angenommen meine Tochter macht Konfirmation da darf ja dann nix auf ihr Konto aus Sorge das sie dann ihm was zahlen muss ! Irgendwas läuft hier gehörig schief in diesem Land ! Mal ehrlich !

von Tining am 25.02.2016, 07:08



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Eure Tochter ist doch minderjährig, da wird sie ganz sicher nicht zum Unterhalt ihres Vaters herangezogen. Kümmert er sich denn wenigstens um das Kind sodass der erhöhte Wohnraum und Essensgeld gerechtfertigt sind?

von Pamo am 25.02.2016, 07:27



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Es geht um die Tage, die sie bei ihm ist. Für diese Tage bekommt er für sie Geld vom Jobcenter. Da er das Geld für die Tochter beantragt hat ( temp. Bedarfsgemeinschaft) überprüft das Jobcenter das Einkommen des Kindes, sowie auch Sparkonten und normale Konten vom Kind müssen angegeben werden. Sollte da einiges oberhalb des Schonvermögens vorhanden sein oder regelmäßiges Einkommen eingehen oberhalb einer bestimmten Grenze, muss sie dieses für das Essen etc. bei ihm einsetzen und das Jobcenter wird ihm dann kein Geld für sie zahlen. Stichwort Bedarfsgemeinschaft - in dieser wird eben der Unterhalt jedem Mitglieds der BG mit berechnet , das ist auch bei temp. Bedarfsgemeinschaften so.

von Dreierbande am 25.02.2016, 13:46



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Verzeihung..das ist so absurd, dass ich den betreff abbreche. Also nix gegen dich;-) ER bekommt dann halt kein geld. Dann braucht man auch keine auskuenfte erteilen.die ich hier auch niiie in so einem fall aushaendigen wuerde. Konto des kindes, was auf seinem namen laeuft und nur fuers kind sein soll...dass kann er ja angeben

von 32+4 am 25.02.2016, 19:04



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Ich hab auch solch ein Vaterexemplar. Lebt mit seiner Freundin auf 105m2 4 Zimmer, zu viert im Altbau und Hartz Technisch am Limit der Mietgrenze von 800€. Kontodaten mussten wir nie nachweisen. NUR weil er einen Gerichtsbeschluss hat das er 14 Tätig sein Sohn hat bekamen die diese Wohnung bewilligt. 15m2 mehr als sonst angemessen. Mein Sohn hat davon nur nicht sehr viel. Er hat keinen Schrank oder ein Schrankfach deswegen. Sein Spielzeug steht beim Ältesten Kind mit im Zimmer wo auch ein Doppelstockbett steht. Alles wie in der alten Wohnung vorher auch. Nur eben das die nun viel größer ist. Ärgert mich schon etwas. Wenn mein Sohn wenigstens etwas von seinen 15m2 hätte. Aber das hat er nicht. Ob er auch noch Essensgeld erhält weiss ich nicht. Hat er nie erwähnt. Fragen werd ich nicht. Denn der beantragt sowas sofort. Wenn er wüsste das er das halbe Kindergeld bekäme wenn er seinen Sohn den halben Monat hätte würde er das auch noch beantragen. ABER er nimmt seinen Sohn auch fast immer. Auch in den Ferien dann mal ne Woche. Zumindest jetzt wo er kann. Wenn er dann Arbeit hat wird das wohl anders. Interessant wäre nur eins für mich. Müssen die extra m2 nachweisbar für das Kind eingerichtet sein? Bei nur einem Kind ist das ja einfach da man eh alles braucht. Aber was wenn da schon Kinder leben? Ändern kann man da wohl eh nichts. Also hinnehmen und freuen das es dem Kind gut geht und gefällt beim Papa. Wegen den Kontodaten würde ich nachhaken wozu die dienen sollen.

von trauriger-engel am 25.02.2016, 08:29



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So jetzt habe ich mal telefoniert ! Seinen Unterhalt muss sie nicht bezahlen aber ab einem gewissen Vermögen ihren eigenen Unterhalt bei ihm und da ist es völlig egal wer den erspart hat ( also ich Zahl da monatlich ein ) Sprich wenn sie mehr als eine gewisse Summe hat die sie ja zum Führerschein braucht und ihr Vater einen Antrag auf soziale Unterstützung für sie stellt muss sie nachweisen das sie nicht vermögend ist ! Schon klar das Eltern so nicht Geld bei Kindern verstecken können ! Das ja auch richtig - aber so dann auch wieder nicht ! Na nun es ist so ich muss ich die Kontoauszüge schicken ! Hammer

von Tining am 25.02.2016, 11:50



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Krass. Also müsste er keinen Unterhalt zahlen wenn dein Kind zuviel eigenes Geld hätte??? So ne Frechheit. Ganz ehrlich. Da kann ich ja froh sein das das hier noch nicht kam. Wir hoch ist denn diese Summe?? Weisst du das??

von trauriger-engel am 25.02.2016, 13:17



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Das ist falsch. Es geht darum., dass der Vater um Unterstützung bittet für die Tage wo sie bei ihm ist. Da er H4 bezieht kann er dann für diese Tage auch quasi H4 für die Tochter bekommen. Sie ist also alle paar Tage mal H4-Empfänger. DAS ist sie aber nur, wenn sie nicht zuviel Vermögen hat (wie alle H4-Empfänger). Doof nur, dass sie im "normalen Leben" keine H4-Empfängerin ist und deshalb quasi zwischen den Welten pendelt. Ihren eigenen Unterhalt muss sie deshalb noch lange nicht bestreiten, zumindest nicht mehr als andere Kinder bei denen einer der Eltern H4 bezieht uund kein Unterhalt fliesst. Ich würde generell mit Kindersparkonten/Aktiendepots etc. sehr vorsichtig sein. Sollte der ;Mutter nämlich was passieren dann bekommt der Vater Zugriff auf das Geld... denn ich fürchte über 80-90%´der AE haben keine entsprechende Verfügung bzw. einen Testamentsverwalter. Ich spare auch Geld für die Kinder unter MEINEM Namen an, denn ICH entscheide dann immer noch später ob und wann sie es bekommen. Gruss D

von desireekk am 25.02.2016, 15:34



Antwort auf Beitrag von trauriger-engel

Danke. Nu hab ich es verstanden! Ich wusste gar nicht das es temporäre BG gibt. Ok in dem Fall ist es dann ja nachvollziehbar. Hat das Kind ja auch was davon wenn der Papa noch bissl extra Geld für Essen dazu erhält. Aber das das Kind praktisch Geld mitbringen müsste falls es, dank der Eltern, zu viel Vermögen hätte find ich nicht schön.

von trauriger-engel am 25.02.2016, 16:47



Antwort auf Beitrag von Tining

T Bg habe ich ebenfalls erfahrung Du hast mit dem JC nichts zu tun? Ich persoenlich wuerde KEINE unterlagen einreichen, schon gar nicht damit es in einer akte drin liegt. Der UE kann die umgangszeiten auch anders geltend machen bzw. Genau aufschreiben von wann bis wann Ansonsten kann der KV ja einen widerspruch schreiben, sollte das JC kosten ablehnen. Hast du mit dem kv telefoniert? Dem ich schon dreimalnichtkeine unterlagen uebers konto des kindes geben wuerde. Das jc will in der regel geburtsurkunde oä. Sehen und vielleicht noch umgangsregelungen..unterhaltsvereinbarungen. Aber auch das wuerde ich nicht rausruecken...auch wenn JCs das gerne ueber dritte verlangen und dem hilfebeduerftigen was von mitwirkungspflicht erzaehlen, die aber dort enden, wenn du was rausruecken sollst Bist du abhaengig vom amt..sieht das schon anders aus.wenn nicht..schickst du keine kontoauszuege!!!

von 32+4 am 25.02.2016, 18:56



Antwort auf Beitrag von trauriger-engel

Hallo. Ist ja interessant. Wir haben auch gerade Probleme mit dem Jobcenter sind aber noch zusammen ja die Berechnung was immer ganz komisch allerdings finde ich schon okay dass eure Männer Geld bekommen für die Kinder und dann auch eine größere Wohnung haben können jedoch solltet ihr das dann auch bekommen prozentual gleich viel Geld und gleich viel Quadratmeter

von Roux am 15.04.2016, 21:31



Antwort auf Beitrag von Tining

Ich kenne keinen, der das gemacht hat Wuesste dennoch von wem die info an dich kam. JC?^^ (wuerde ich ignorieren) oder KV?

von 32+4 am 25.02.2016, 18:58



Antwort auf Beitrag von 32+4

Huhu guten Abend Na die erste Info hatte ich vom Vater - das konnte ich da kaum glauben ! Dann habe Ich heute mit seinem zuständigen Berater telefoniert und er hat recht / der Vater! Wir haben vor Jahren ein Konto eröffnet - mit Sparbuch hintendran - sprich ab ner gewissen Summe auf dem Konto geht es weiter aufs Sparbuch ! Dort sparen wir beide fürs Kind / bzw überwies der Vater Geld fürs Klavierspielen der Tochter ! Da ist nicht viel drauf - Ziel war ja davon immer Klassenfahrten und Co zu bezahlen ! Sie darf 3100€ haben Plus 750€ Da ist nicht mal ein Drittel drauf- darum geht es ja nicht ! Ihre Unterlagen tauchen in den Akten auf - das finde ich bitter ! Und angenommen ich gewinne im Lotto und überweise auf ihr Konto 5000€ damit sie später was hat ! Die muss dann von diesem Geld sich ihren eignen Lebensunterhalt bestreiten wenn sie beim Papa ist und er hätte ein Anrecht drauf !!!!! Das doch nicht fair liebe Leute ! Und wenn ich dort Geld für die spare - geht es indirekt an ihn ! Ich arbeite seit Jahren und habe nix mit dem Jobcenter zu tun ! Sollte ich aber -wurden mir diese Tage abgezogen werden von meinem Bedarf ! Das ich aber so manchen Monat echt hin und herschieben musste als allein erziehende auch am Minimum war und trotzdem alles hingekriegt habe das interessiert keine s.... Was passiert wenn ich die Unterlagen nicht rausrücke ? Er kriegt für sie keine Unterstützung oder ?

von Tining am 25.02.2016, 20:38



Antwort auf Beitrag von Tining

natürlich erzählt der berater das..aber mit dem hätte ich auch nicht telefoniert der würde auch erzählen, dass das kind miete für die tage bezahlen soll. alles schon erlebt ^^ wohne in einem kreis, der unglaublich viel ablehnt und sich nicht an eigene § hält, wo fast jeder wisch vors gericht geht und gewonnen wird. hier geht das alles ohne solche unterlagen. PN

von 32+4 am 26.02.2016, 14:09



Antwort auf Beitrag von Tining

Gar nichts würde ich schicken. Was hast Du denn mit dem Jobcenter zu tun? Ich würde mich gepflegt zurücklehnen und das aussitzen. Und mit Interesse verfolgen, was das Jobcenter gegen Dich unternehmen wird! Nichts, wenn Du mich fragst!

Mitglied inaktiv - 27.02.2016, 13:35



Antwort auf Beitrag von Tining

Wenn nicht würde ich gar nix machen. Sollen sie offiziell um Auskunft ersuchen. Kommt so ein Brief müssen da auch die gesetzlichen Grundlagen stehen wieso sie das dürfen. Dann kannst Du neu bewerten. Auf Zuruf würde ich gar nix machen.

von Sternenschnuppe am 27.02.2016, 14:01



Antwort auf Beitrag von Tining

Na klar geht das... ich bin auch über 9 Jahre getrennt und Unterhalt habe ich nie gesehen... alles was kostet ist mein Part. Der Vater zahlt keinen Sportverein oder andere Kosten. Geldgeschenke an die Kinder zum Geburtstag o.ä. nur als Bargeld nehmen... allerdings verstehe ich nicht, warum Konten der Tochter, die NICHT bei ihm lebt und NICHT in seiner Bedarfsgemeinschaft ist angegeben werden müssen. Hat er das gesagt oder das Amt? Kann es sein, dass er dir einen Bären aufbindet?

von mf4 am 10.03.2016, 22:38