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Einbenennung von Stiefkindern - Frage dazu

Thema: Einbenennung von Stiefkindern - Frage dazu

Hallo ihr Lieben, wie ist es, wenn der KV der Einbenennung zustimmt, gibt es da ein Formular dass er nur unterschreiben muss? Oder geht das ganz formlos "ich stimme zu....etc" . Weiß das jemand? Ich bin zwar noch nicht so weit aber ich bin gern informiert und falls er zustimmt möchte ich vorbereitet sein :) Danke!

von Kräuterzauber am 12.01.2015, 13:45



Antwort auf Beitrag von Kräuterzauber

Ich brauchte damals, da alleiniges Sorgerecht, keine Zustimmung des KV, hätte sie aber im Zweifel auch bekommen vom ihm! Allerdings hat ihn geärgert, das es eben in unserem Fall KEIN Formular gab auf dem er das bestätigen konnte! Ich würde mal beim zuständigen Standesamt anfragen, aber im Zweifel sollte eine Kurze Bestätigung (vielleicht auch eidesstattlich formuliert) und eine Ausweiskopie ausreichen! Ich bereue den Schritt bis heute nicht, da es jetzt ehelich auch noch ein Kind gibt und wir so auch nach aussen wirklich eine Familie sind! Meine Große hätte sonst immer mit ihrem Nachnamen alleine gestanden, da es zu Familie meines Vaters keinen Kontakt gibt/geben wird! Ausserdem bin ich mir 100% sicher, das ich auch im Falle einer Scheidung meinen Ehenamen behalten würde und nicht wieder den Mädchennamen annehme, somit hießen wir in dem Fall, weiterhin alle gleich! Lieben Gruß

von Ruhrgirl am 13.01.2015, 05:50



Antwort auf Beitrag von Ruhrgirl

Ich bin auf das Einwohnermeldeamt gegangen und habe denen dort gesagt dass ich die Kids gern einbenennen lassen möchte, der Beamte dort hat das aufgenommen ich musste die Anträge unterschreiben, anschließend wurden sie auf das Einwohnermeldeamt am Wohnort des Kindsvaters geschickt. Die haben ihn dann benachrichtigt dass ein Antrag zur Einbenennung für seine Kinder vorliegt und er bei Zustimmung diesen auf dem Amt unterschreiben muss. Ich habe ihn vorher davon in Kenntnis gesetzt dass dieses Schreiben kommt und ich für den Fall seiner Zustimmung auch die Kosten übernehme. (das waren 50,00€ je Kind) Für den Fall seiner Ablehnung habe ich bis dato einen Doppelnamen getragen, nach der Einbenennung habe ich meinen Mädchennamen dann abgelegt. Beantragen kannst du das alles aber erst nach der Hochzeit.

von Julisa am 13.01.2015, 12:35



Antwort auf Beitrag von Julisa

... sondern aufs Standesamt . Sorry.

von Julisa am 13.01.2015, 12:37



Antwort auf Beitrag von Julisa

Der leibliche Vater muss an seinem Wohnort zum Bürgeramt/Stadt gehen und ein Formular unterschreiben, wo er der Einbenennung des Kindes zustimmt. Mein Ex hat das damals sogar zusammen mit dem Kind gemacht im Umgang Urlaub/Ferien. Danach sind wir hier bei uns im Wohnort zum Standesamt und dann wurde das Kind gefragt, ob sie das möchte und wir mussten unterschreiben. Die Geburtsurkunde wurde geändert. Ich weiß gar nicht mehr genau was das gekostet hat insgesamt . Es geht jedenfalls nur wenn der leibliche Elternteil zustimmt und wenn die beim Standesamt auch das Gefühl haben, dass es der Wille desKindes ist.

von Tan74 am 19.01.2015, 10:44



Antwort auf Beitrag von Tan74

Wie alt war denn dein Kind zu der Zeit? Meine Beiden wurden nämlich nicht gefragt. Sie waren zu dem Zeitpunkt 12 und 8 Jahre alt. Ich selbst habe meine Kinder nach ihrem Wunsch gefragt, aber auf dem Amt hat das keinen interessiert.

von Julisa am 19.01.2015, 12:12