Geschrieben von 3Süsse am 20.01.2016, 6:59 Uhr |
Einbenennung
Hallo an Alle!
Ich habe auch mal eine Frage zur Einbennung.
Meine Ehe ist geschieden. Mein Ex hat meinen Familiennamen bei der Heirat angenommen, und diesen tragen auch unsere 6 Kinder.
Mein neuer Partner und ich möchten dieses Jahr heiraten, und ich würde gerne seinen Namen annehmen. Auch die Kinder ( alle über 5 Jahre) möchten seinen Namen. Ihr Vater kümmert sich nicht um sie, und ich bin gerade am beantragen des Alleinigen Sorgerechts. Da er nicht auffindbar ist, und ich somit keine Unterschriften von ihm bekomme wenn wichtige Sachen anstehen.
Werde ich zur Einbennenung trotzdem seine Zustimmung brauchen?
Re: Einbenennung
Antwort von Princess01 am 20.01.2016, 8:46 Uhr
Wenn gemeinsame Sorge muss er zustimmen. Auch können die Kinder erst 4 Wochen nach Eheschließung einbenannt werden.
Alles weitere kannst du auch beim Standesamt erfragen.
Re: Einbenennung
Antwort von fsw am 20.01.2016, 9:25 Uhr
Du hast das Glück,dass deine Kinder deinen Familiennamen behalten haben.Hätten sie den Nachnamen des Ex,müssten sie Diesen behalten und man kann ihn nicht ändern.Wenn der Herr nicht auffindbar ist,stehen deine Chancen vielleicht recht gut.
Zustimmen muss er auch bei ASR
Antwort von Sternenschnuppe am 23.01.2016, 22:08 Uhr
Weil es der Familienname ist.
Den trägt auch er.
Ob ein Richter dem zustimmt dass 6 Kinder den Namen ändern anstelle eines Mannes ist mehr als fraglich.
Es muss nachgewiesen werden dass die Kinder einen Schaden nehmen werden wenn sie ihren Namen behalten.
Es ist Dein Name, Dein Geburtsname.
Welch Schaden entsteht ?
Du könntest einen Doppelnamen wählen, Dein Zukünftiger Euren.
Ansonsten heissen sie alle 6 gleich, so wie die Mama früher und sind eine Einheit.
Re: Einbenennung
Antwort von Pamo am 24.01.2016, 8:30 Uhr
7 Menschen ändern ihren Namen, einer behält seinen? Ist das dein ernst?
Re: Einbenennung
Antwort von 3Süsse am 24.01.2016, 10:24 Uhr
Ich habe oben geschrieben:
"Es ist auch Wunsch der Kinder"! Weil sie es möchten, habe ich hier gefragt!!
Re: Einbenennung
Antwort von Pamo am 24.01.2016, 11:38 Uhr
Wenn die Kinder nächstes Jahr alle "Clooney" heißen wollen, dann wirst du auch darauf reagieren?
Ehrlich, wenn du derzeit nicht gerade "Dödelmann" oder "Ficker" heißt, dann würde ich das rational durchdenken. Den Namen deines Derzeitigen werden die Kinder nicht so schnell wieder los, selbst wenn der Namensgeber lang verflossen, geschieden, verstorben ist und 3 andere Frauen und 18 andere Kinder mit dem für ihn kostenlosen Geschenk seines Nachnamens beglückt hat.
Wie alt sind die Kinder denn ?
Antwort von Sternenschnuppe am 24.01.2016, 16:53 Uhr
Und wie kamen sie darauf dass sie das möchten ?
Sorry, Randerscheinung des Themas, aber wenn ich mir vorstelle für 7 Personen mit mir alle ! Papiere zu ändern, da bekomme ich Fluchtgedanken.
Ausweise, Konten, Zeugnisse, Krankenkasse, Kindergeld und und und ..... 7x !!
Re: Einbenennung
Antwort von Anny am 25.01.2016, 11:19 Uhr
Solange ihr geteiltes Sorgerecht habt, muss er zustimmen. Da es der Familienname ist. Würde das bis zur Eheschließung nicht geklärt werden können, würde ich entweder einen Doppelnamen nehmen oder der Mann nimmt euren an.
Lg. Anny
Re: Wie alt sind die Kinder denn ?
Antwort von ösitina am 25.01.2016, 17:09 Uhr
Und was das alles kostet
Danke
Antwort von 3Süsse am 05.02.2016, 6:21 Uhr
Vielen Dank für eure Meinungen!
Wir haben uns nun entschieden, und hatten gestern Termin beim Standesamt. Ich werde einen Doppelnamen führen!
Re: Danke
Antwort von Sternenschnuppe am 05.02.2016, 20:49 Uhr
Eine gute Entscheidung !!