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Frage für eine Freundin : Kinder werden beim Umgang geortet, was tun ?

Thema: Frage für eine Freundin : Kinder werden beim Umgang geortet, was tun ?

Hallo Der Fall : Mutter kontrollsüchtig aus Angst Kind sagt wie es wirklich lebt. Nun steigert es sich so daß der Zehnjährige ein neues Handy hat mit Ortungsprogramm. Sagt er selbst. Und regelmäßig der Mutter schreiben muss beim Umgang. Vater und Familie weigern sich sich beim Umgang orten zu lassen. Gericht sagte Kinder haben eben solche Handys, man müsse mit der Zeit gehen. Smartphones mit 10 ? Was kann man tun? Sie ortet ja nicht nur ihr Kind, sondern eine ganze Familie somit.

von Sternenschnuppe am 23.11.2014, 13:57



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Kind sagt, wie es wirklich lebt? Also, ich würde das Handy nach Abholung des Jungen in die Schublade legen (oder noch besser, zu seiner Wochenende-Tasche, damit er es nicht vergisst) und bei zurück-Bringen wieder mitgeben. Berichte während Umgang ist nicht. Punkt. Das ist wohl am Nerven-Schonensten! (Und glaub mir, ich weiß, wovon ich rede) Lg

von wünschmirwas am 23.11.2014, 15:01



Antwort auf Beitrag von wünschmirwas

Das haben sie wohl. Endete im Umgangsabbruch und konnte erst durchs Oberlandesgericht wieder aktiviert werden. Allerdings nur noch tageweise, weil Kind nach entsprechenden Drohungen Übernachtungen ablehnt. Der Vater macht gerne Ausflüge mit der Familie. In deren Anschluss das Kind nun aber nach Hause gebracht werden muss, da keine Übernachtungen mehr. Seine Frau weigert sich mitzufahren und verbietet die Mitnahme der gemeinsamen Kinder solange das Handy an ist und sie somit auch geortet wird. Verstehe ich total, fragt sich nur wie man das lösen kann. OLG sagt Handy wäre heutzutage so, ist ein Passwort drauf und der Junge weiß genau es darf nicht aus sein. Zwei Wochenenden arbeitet der Vater, an den anderen ist Umgang. Ein normales Leben ist für seine Familie und weiteren Kindern unmöglich so

von Sternenschnuppe am 23.11.2014, 15:09



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Umgangsabbruch natürlich ohne Folgen für die KM... Gerichte sind sooo unverständlich... Von denen braucht man als Vater wenig Unterstützung erwarten... Ok, nachdem jetzt aber sowieso schon keine Übernachtungen mehr stattfinden dürfen (gerichtsbeistand für den Jungen glaubte natürlich voll und ganz, dass er seine "Aussage" freiwillig und ohne Druck macht), gibt es halt zwei Möglichkeiten: Entweder akzeptieren (KM weiß doch durch intensives Interview nach Rückkehr des jungen dann sowieso, wo sie waren und was sie alles gemacht haben) oder Handy bei Papa in der Whg lassen während des Ausflugs - nicht auszudenken, was passieren würde, wenn er es währenddessen verlieren würde, liebe KM! Es kann ja an bleiben. Noch eine Umgangsverweigerung kann sie sich normalerweise nicht leisten, weil nach dem ersten mal vor Gericht Zwangsgeld angedroht wird... Deiner Freundin ist schon klar, dass sie somit (geht zu Ausflügen nicht mit) genau das macht, was die KM sich wünscht??? Unfrieden, Streit, Stress zw ihr und dem Mann... Oder: Was passiert eigentlich schätzungsweise, wenn sie den Spieß mal umdrehen und sagen, am We leider keine Zeit? Also den Jungen sozusagen etwas loslassen?

von wünschmirwas am 23.11.2014, 15:26



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Na, also ich wollte das auch nicht.... ich würde das Handy auch in der Wohnung des Vaters deponieren. Um dem Kontrollwahn der Mutter nicht noch weiter Vorschub zu leisten, würde ich dem Jungen ein Prepaid-Handy in die Hand drücken, mit dem er sich zu den verabredeten Zeiten bei der Mutter melden kann, und ihn bitten die Telefonate kurz zu halten....das sollte genügen. Allerdings: wenn der Junge bereits 10 Jahre alt ist, ist er eh bald in einem Alter, in dem er sich -weder von Mutter, noch von Vater- beeinflussen lässt. Heißt für den Vater: durchhalten!!!

von Limayaya am 23.11.2014, 17:19



Antwort auf Beitrag von Limayaya

So ein Handy hat der Vater dem Jungen sogar gekauft. Prepaidhandy. Der Richter beim OLG sagte er müsse aber mit der Zeit gehen, Kinder hätten so Handys halt. Mit 10 ? Dass da eine Ortungsapp drauf ist und Antwortzwang besteht für das Kind kam nicht an beim Gericht. Er möchte sein Kind halt nicht auch noch unter Druck setzen, auf der anderen Seite steht seine Familie die sich stalken lassen muss, wenn er dieses Handy zulässt. Selbstverständlich Passwortgeschützt und der Junge darf den Vater nicht ranlassen. Somit ist ein deaktivieren auch ausgeschlossen :-(

von Sternenschnuppe am 23.11.2014, 17:30



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Vater kauft neues mit neuem Passwort. Altes geht kaputt. Geht das?? Ich würde der Mutter einen Vogel zeigen.

von Patti1977 am 23.11.2014, 17:33



Antwort auf Beitrag von Patti1977

Das Spiel müsste er dann alle 2 Wochen spielen. Eher ungeeignet. Er ist nahezu gezwungen das Kind zu belasten. Seine Frau wird keine Ausflüge mitmachen und die anderen Kinder auch nicht solange diese Ortungsapp aktiv ist. Was ich vollkommen verstehen kann. Er will nun warten ob dieses Handy im Beschluss erwähnt wird. Was kommt denn nach dem Oberlandesgericht? Nimmt bei denen auch kein Ende leider.

von Sternenschnuppe am 23.11.2014, 17:39



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Also nicht böse gemeint, aber warum finden denn noch Ausflüge statt, wenn nicht die ganze Familie mitgeht (Frau und Kids)?????? Das gibt es bei uns gar nicht... Wie reagieren denn die anderen Kids? Sicher entsteht da eine gewisse Abneigung gegen den Jungen? Echt blöd für den Jungen, wenn Ausflüge nicht mehr stattfinden, aber ich lass mir doch nicht die Familie entzweien ( und glaub mir, das wird hier seit Jahren versucht...) Der Junge ist zehn und wird selber feststellen, wem er das dann zu verdanken hat! Ich würde dem Jungen eher eine schöne und intakte Familie vorleben, in der er immer und jederzeit einbezogen und willkommen ist... Wenn er sieht, wie es auch anders aussehen kann und alle ein bisschen mehr zusammenwachsen (trotz 14-Tage-Abstand), regt das durchaus seine Gedanken an... Ich kenne mich zugegebenermaßen nicht mit Jungs aus, aber die Erfahrung mit meiner Bonus-Tochter zeigt, dass ihr Zuneigung und Geborgenheit viel wichtiger sind als jedes Mal Ausflüge...

von wünschmirwas am 23.11.2014, 19:52



Antwort auf Beitrag von wünschmirwas

Finden sie dann nicht mehr oder er mit ihm alleine. Ist grad frisch alles passiert. Die anderen Kinder lieben ihren großen Bruder und genießen die Zeit mit ihm sehr. Er auch. Sind allerdings zunehmend verwirrter weil er eben nix erzählen darf aus seinem Leben und je älter sie werden desto mehr fällt Ihnen das auch auf.

von Sternenschnuppe am 23.11.2014, 20:05



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

...aber ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Richter beim OLG tatsächlich festlegt, dass das Kind während des Umgangs das Handy bei sich tragen MUSS.... Allenfalls könnte ich mir vorstellen, dass der KV den Antrag gestellt hat, dass das Kind es nicht bei sich tragen DARF und der Richter das abgelehnt hat mit og Begründung. Und da liegt die Lösung: gibt es tatsächlich einen richterlichen Beschluss, dass das Kind das Handy bei sich tragen MUSS???? Mit welcher Begründung??? bzw.: wenn nun das Handy beim KV in der Wohnung bleibt und nach dem Ausflug dort wieder abgeholt wird und mit dem Kind nach Hause geht...will dann die Mutter eine Anzeige gegen den Vater machen? DAS Gesicht vom Polizist möchte ich gerne sehen, wenn sie damit ankommt....

von Limayaya am 23.11.2014, 21:34



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Man kann doch bei jedem Handy die Ortungsfunktion ausschalten. Als Vater würde ich die Ortung bei Eintreffen des Kindes ausschalten und vor Rückkehr zur Mutter wieder einschalten. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Gericht diese Maßnahme nicht billigen würde. Silvia

von Silvia3 am 23.11.2014, 20:56



Antwort auf Beitrag von Silvia3

Dazu müsste der Vater das Handy, welches Passwortgeschützt ist, anfassen dürfen. Das darf das Kind aber nicht aus der Hand geben, geschweige denn das Passwort nennen. Die Mutter stellte den Umgang ein als er es vom Kind ausstellen ließ. Bei der Verhandlung sagte der Richter dass Kinder heutzutage so Handys haben und nichts dagegen spricht mal der Mutter zu schreiben. Ob dies Handy im Beschluss erwähnt wird steht noch aus. Die Mutter klagte auf Entzug des Umgangsrechtes.

von Sternenschnuppe am 23.11.2014, 22:31



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Hm streng genommen steht hier der Persönlichkeitsschutz und die Privatsspähre von mehreren Personen entgegen des Rechtes der Mutter, die das alleinige Sorgerecht hat- Glatteissituation und Grauzone..... Wenn vorher an den Wochenenden Auflüge waren und diese nun nicht mehr gemeinsam stattfinden- findet das der Sohn nicht blöd? Ich denke für Kinder ist es doch viel schöner gemeinsam was zu erleben statt daheim rumzudümpeln? Besser wäre es allesals Umgangsfamilie stumpf ignorieren, denn sie hat ja vor alles schlecht zu machen und zu verhindern- warum also auf das Pferd aufsteigen?

von denkerstirn am 24.11.2014, 11:07



Antwort auf Beitrag von denkerstirn

Weil sie sich schon so so viel gefallen lassen um nicht erneut Stress zu bekommen. Sich beobachten zu lassen verweigert nun aber vor allem die Frau. Es ist schon vorgekommen dass die Ex auf Spielplätzen auftauchte wenn der Sohn erzählte wo sie oft sind. Nun besuchen sie gern Freunde und Familie und diese APP zeigt die Positionen exakt an. Beim Ferienumgang wurde bereits bemängelt wieso der Vater es wagt erst eine Stunde nach Ankunft Bescheid zu geben dass sie da sind. Da geht es ausschliesslich um Kontrolle und Macht.

von Sternenschnuppe am 24.11.2014, 11:41



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Also ich kann mir das so alles gar nicht vorstellen und würde mich freuen wenn du uns (auszugsweise) aus diesem richterlichen Beschluss berichten würdest! Klage auf Entziehung des Umgangsrecht?? Mit welcher Begründung wurde der Antrag gestellt und was sagt das Jugendamt dazu? Ich würde Widerantrag stellen, regelmäßigen Umgang inkl. Übernachtung, einen Verfahrensbeistand und Bericht des Jugendamtes und ggf. eine Kinderpsychologen fordern. Desweiteren würde ich eine gemeinsame Familienberatung mit der Mutter beantragen. Ich, an stelle des KV würde jetzt auch auf die Barrikaden gehen und der Mutter mal so richtig Gerichts-Feuer untern Hintern machen. Davon muss das Kind gar nicht viel mitbekommen. Mir wäre es wichtig dem Jugen ein liebevolles Umgangs-Zuhause zu bieten und daran immer fest zu halten. Der Vater soll den Jungen bitten das Handy in seiner Tasche zu lassen und abendlich der Mutter zu berichten. Es gehört sicher NICHT zum normalen Leben von Kindern und Jugendlichen stündlich Reports abzuliefern, zumal der Junge mit dem eigenen Vater unterwegs ist. Was will denn die Mutter dann tun? Das Kind polizeilich suchen lassen? Dann wäre bei mir spätestens Polen offen (sagt man das so?) und ich würde das komplette Gerichts-Antrags Programm abfahren. Als zweiten Amtsakt würde ich Antrag auf geteiltes Sorgerecht stellen, das sollte unter den Voraussetzungen (regelmäßiger Umgang und Nähe zum Kind) eine Formalie sein. Und wie immer: Alles, wirklich alles dokumentieren und beim Anwalt hinterlegen. Hört sich jetzt alles knallhart an, aber man muss sich mal überlegen um was es hier geht. Für die Gesundheit und Psyche des Jungen kann es nicht gut sein wie die Mutter sich (wie hier beschrieben) aufführt. Was soll denn aus dem Kind mal werden? Ein Angstkontrolliertes, unselbständiges Muttersöhnchen, dass keine eigene Meinung haben darf? Der Junge tut mir sehr leid, Boots

Mitglied inaktiv - 24.11.2014, 13:31



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

O.T.

Mitglied inaktiv - 24.11.2014, 14:52



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Ich würde einen Handystörsender kaufen. Natürlich würde ich das nicht an die große Glocke hängen... Alternativ würde ich Ausflüge erst einmal in Gegenden verlegen, die als "Funkloch" bekannt sind. Alternativ auf der Fahrt einfach mal den Störer anschalten. *hust*

von shinead am 24.11.2014, 16:12



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Hallo! Ich gestehe, ich bin ja leider absolut unwissend was die Technik angeht... Aber ist es nicht möglich, die simkarte beim prepaidhandy rein zu geben und damit regelmäßig der Mami zu Simsen während das Handy, das geortet wird zuhause eingeschaltet bleibt?

von Mama.mia am 28.11.2014, 21:57



Antwort auf Beitrag von Mama.mia

Die Karte (bzw. deren Verbindungsdaten) werden geortet. Nicht das Gerät selbst. Daher bringt es nichts, das Gerät zu wechseln.

von shinead am 05.12.2014, 15:36



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

@Sternenschnuppe: deine Frage wurde von RUB bei FB gepostet! By the way....gibts was Neues?

von denkerstirn am 05.12.2014, 12:44