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Geschrieben von god-bless-u am 22.11.2011, 13:02 Uhr

Frage wegen geregelte Besuchszeiten

Hallo ne Frage wegen meinem Mann. Und zwar, hat mein Mann mit seiner Ex gemeinsames Sorgerecht. Das heißt ja auch, dass beide gleiches Recht auf Feiertage haben usw. Naja das sieht seine Ex nun mal nicht so. Mein Mann hat den Kleinen jedes 2te Wochenende. Dieses Jahr ist seine Ex einfach über Ostern mit dem Kleinen weggefahren, ohne vorher bescheid zusagen (das war auch noch Papawochenende) und auch jetzt wegen Weihnachten ist es wieder ne riesen Diskussion. Könnte man sowas vom Jugendamt aufsetzen lassen, dass gesagt wird von denen Tagen ist der Kleine an dem und dem Tag beim Papa? Weil wir wollten unseren Familientag am 25.12. machen (kriegen ja jetzt auch ein Baby) und wir wollen natürlich seinen Sohn auch dabei haben. Sie hätte ihn ja dann am 24.12 und 26.12.. Aber das passt ihr nicht... Weil sie will am 24. zu ihren Eltern, am 25. zu den Großeltern und am 26. keine Ahnung wohin... Aber ist ja verständlich das mein Mann seinen Sohn auch gerne an einen der Feiertage hätte.

 
13 Antworten:

Re: Frage wegen geregelte Besuchszeiten

Antwort von Nimo1107 am 22.11.2011, 13:10 Uhr

Hallo

Es sollte abwechselnd sein, das eine Jahr bei Papa am 24. das nächste bei Mama.

Sylvester ebenso.

Wie ich es bei den meisten lese, dann bis zum 25. so zum Kaffee wieder zurück.

Er kann versuchen das mit ihr selbst zu regeln, übers JA, notfalls übers Gericht.

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Re: Frage wegen geregelte Besuchszeiten

Antwort von god-bless-u am 22.11.2011, 13:27 Uhr

Ok. Mal schauen wie es dieses Jahr wird. Weil letztes Jahr hatten ihn wir ihn am 26. abends erst bekommen und mussten ihn dann am 27. mittags wieder bringen und Silvester haben wir ihn auch nicht bekommen (obwohl es Papawochenende war). Ich versteh halt nicht, was es bedeutet "gemeinsames" Sorgerecht zu haben, wenn die Mutter dann eh bestimmt wie sie gerade lust hat. Letztes Wochenende auch wieder, es war Papawochenende. Sie meinte der Kleine wäre krank und will ihn deswegen behalten (sagt ja niemand was), ja nur sie ist Freitags den ganzen Tag arbeiten gegangen, während ihr Freund auf den Kleinen aufgepasst hat und Samstag hat sie ihn ner Freundin gegeben und ist arbeiten gegangen. Hat uns alles meine Schwiegermutter gesagt

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Vor Gericht und auch hoher See ist man in Gottes Hand

Antwort von shinead am 22.11.2011, 13:58 Uhr

Es gibt zu den Feiertagen keine Standartaussage.

Einige Richter urteilen zugungsten des umgangsberechtigten Elternteils. Feiertage werden unterjährig aufgeteilt und die Aufteilung dann im nächsten Jahr umgekehrt. Sprich: wer dieses Jahr Ostern hatte, muss nächstes Jahr ohne Kind feiern.

Andere Richter urteilen, dass "hohe" Feiertage wie Ostern, Weihnachten, Geburtstage in der "üblichen Umgebung", sprich beim betreuuenden Elternteil begangen werden. Dann steht dem umgangsberechtigten ET ein Ersatztag (Ostermontag, 1. oder 2. Weihnachtsfeiertag, etc.) zu.

Ich persönlich finde die zweite Variante besser.

Dein Mann kann das Jugendamt wegen einer Mediation ansprechen. Er kann dort dann seine Vorschläge (z.B. anhand eines Kalenders) unterbreiten. Zusammen mit der Mutter des Kindes wird dann nach Kompromissen gesucht, die auch schriftlich festgehalten werden.

Wenn das nicht funktioniert, steht natürlich noch der Weg über das Gericht offen um eine Regelung zu finden.

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Re: Vor Gericht und auch hoher See ist man in Gottes Hand

Antwort von god-bless-u am 22.11.2011, 14:07 Uhr

Was anderes wie die 2te. Variante wollen wir ja auch garnicht. Haben extra gesagt, den 1ten. Weihnachtsfeiertag. Weil wir es so machen wollen, dass bei uns der Hauptfeiertag der 25. ist, da ich so erzogen wurde (mein Vater ist Amerikaner) und wir es auch besser finden. Und da seine Ex Deutsche ist und ihr der 24. am wichtigsten ist, wollen wir ihr ja den garnicht wegnehmen. Es geht ja auch nicht darum, dass es jedes Jahr abgewechselt wird (weil wir das selbst blöd finden). Sondern das es halt ordentlich geregelt wird und vielleicht auch schriftlich. Damit sie nicht ein Tag vorher ihre Meinung wieder ändert.

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Re: Vor Gericht und auch hoher See ist man in Gottes Hand

Antwort von Nimo1107 am 22.11.2011, 16:08 Uhr

Wenn euch der 24. selbst gar nicht wichtig ist, dann sehe ich Eure Chancen sehr sehr hoch das auch zu erreichen.
Eben mit Hilfe.
Was dazu aufgefahren werden muss liegt dann in der Hand der KM.

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@god-bless-u

Antwort von shinead am 22.11.2011, 17:21 Uhr

Dann sollte Dein Mann mit genau diesem formulierten Vorschlag (Weihnachten den 1. Weihnachtsfeiertag, Ostern vielleicht Ostermontag, etc.) beim Jugendamt aufschlagen.

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Re: Frage wegen geregelte Besuchszeiten

Antwort von Madleen74 am 24.11.2011, 12:27 Uhr

Hey, also bei uns isses so heilig abend sind sie bei uns und am 1 oder 2 weihnachtsfeiertag sind sie beim ex und am selben Tag bei der Oma, also eher umkompilziert, Eher Absprache isses an welchen Feiertagen das ist.

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Ist es denn jetzt bestätigt, dass es sein Sohn ist?

Antwort von chartinael am 24.11.2011, 13:48 Uhr

... ich dachte, er wäre nicht der leibliche Vater des Kindes? warum geht denn nicht der 26.?

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Re: Ist es denn jetzt bestätigt, dass es sein Sohn ist?

Antwort von Nimo1107 am 25.11.2011, 22:02 Uhr

ja, was ist dabei eigentlich nun rausgekommen ?
Also wie ging es weiter ?

Wenn Du erzählen magst .....

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Re: Ist es denn jetzt bestätigt, dass es sein Sohn ist?

Antwort von god-bless-u am 27.11.2011, 20:41 Uhr

Wenn wir 26. zu ihr sagen, würde sie ihn uns am 26 abends bringen. War auch letztes Jahr so. Und er durfte ihn dieses Jahr nicht mal an Ostern haben.

Er ist der Vater. Sie haben die ganze Zeit falsche Informationen von den Ärzten bekommen. Hätten wir das vorher gewusst, hätten wir uns den Gentest sparen können und natürlich auch den Vaterschaftstest. Naja jetzt kam wenigstens raus, dass sie sehr viele Unterschriften gefälscht hat. Lange Geschichte

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Bin verwirrt ...

Antwort von chartinael am 29.11.2011, 11:22 Uhr

Ok ... also hat er doch diesen Gendefekt, den er dem Kleinen vererbt hat? Aber Dein Baby ist nicht in Gefahr, hoff ich?!

Jedenfalls. Wir teilen Weihnachten gern so auf:
- 24. bei meiner Mutter (Heiligabend-Einbeschehrung) dann zum Abendessen bei meinen Schwiegereltern,
- 25. Gänsebraten bei meiner Mutter, nach dem Kaffeetrinken Übergabe an Kindsvater / für ihn ist der 25. eh der Hauptfeiertag, aber dieses Jahr, will er Kind erst am 26. frag mich nicht wieso,
- 26. Entenbraten bei Schwiegereltern, meist ohne Kind Groß halt.

Damit fahren wir eigentlihc ganz gut, auch wnen der KV in diesem Jahr ursprünglich Anspruch auf die gesamten Weihnachtsferien erhoben hatte, da ich letztes Jahr Kind komplett hatte - aber auch nur, weil er davor sie komplett hatte (Ausnahme, deren Grund später wegfiel, mir aber nicht mitgeteilt wurde!!!). Aber das will Kind groß gar nicht, Kind bevorzugt nämlich Weihnachten in ihrer Hauptfamilie, Ostern übrigens auch als auch Silvester. Ist immer recht schwierig, Kind groß dann zu überzeugen, daß auch ihr Vater gern mit ihr diese Zeit verbringen möchte.

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Re: Bin verwirrt ...

Antwort von god-bless-u am 29.11.2011, 12:59 Uhr

Der Arzt hat damals zu ihnen gesagt zu 99,9 % entsteht die Behinderung nur, wenn beide Elternteile diesen Gendefekt haben. Der Gentest von uns beiden viel so aus, dass wir beide gesund sind (eigentlich wollte ja nur ich mich testen). Beim Vaterschaftstest kam raus, er ist der Vater. Also alles bissi komisch

Ja bei uns ist auch der Hauptfeiertag der 25 und bei der KM der 24. Nur anscheinend passt ihr das nicht, weil sie ja jetzt ein Freund hat und der will dass der Kleine am 25. mit zu seinen Eltern kommt. Was mein Mann aber nicht einsieht, weil er der Vater ist und nicht der neue

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Re: Frage wegen geregelte Besuchszeiten

Antwort von Flightpiepenpaula am 11.12.2011, 10:46 Uhr

Du kannst allerdings nicht pauschal sagen: Weihnachten fällt aufs Papa-we somit ist Kind bei Papa und äääätsch! Das läuft nicht, je nachdem wie es bei euch geregelt ist. Wir haben übers Gericht die Regelung, dass die Feiertage die übliche We-Regelung ausser Kraft setzten. Daher: einer der Feiertage beim Papa, rest zuhause!

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