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frage wegen sorgerecht und umzug!!

Thema: frage wegen sorgerecht und umzug!!

hallo zusammen, also ich hab mal ne frage: wie ist das wenn eine frau umziehen will, mit ihrem neuen lebensgefährten und ihrem kind von aus einer früheren beziehung!! meine freundin hat eine 3 jährige tochter und will jetzt von der oberpfalz nach niederbayern ziehen! der vater der 3 jährigen hat das halbe sorgerecht genauso wie meine freundin!! wie ist das kann er es ihr verbieten das sie mit der kleinen umzieht??? wenn ja wo muss sie sich hinwenden das sie doch umziehen darf! sie würde sich auch drum kümmern, das der kindsvater seine tochter alle 2 wochen sehen kann, also würde sie die kleine mit dem auto runterfahren!! lg

von mädelsmama09_11 am 22.09.2011, 18:41



Antwort auf Beitrag von mädelsmama09_11

Wenn der Vater nicht will kann sie mit Kind nicht umziehen! Es geht nicht nur um die Besuche alle zwei Woche. Vielleicht wünschen beide mal mehr Umgangszeit. Das würde durch einen Umzug jetzt schon verhindert. Es gäbe die Möglichkeit über ein Gerichtsverfahren die Unterschrift des KV ersetzen zu lassen. Dazu müssen allerdings bessere Gründe als "ich möchte mit meinem Partner zusammen ziehen" vorgebracht werden. Im Fall der Fälle müsste sie ihrer Tochter mindestens alle zwei Wochen die Fahrt zum Vater bezahlen. Für die nächsten - sagen wir - 20 Jahre. Wenn sie ohne Zustimmung des KVs umzieht, kann ein Richter entscheiden, dass ihr das ABR entzogen wird. Das passiert zwar nicht häufig, aber nur wenige Mütter sind bei der derzeitigen Stimmungslage so dreist.

von shinead am 22.09.2011, 20:11



Antwort auf Beitrag von shinead

also stimmt: normal kann sie nicht einfach so weit weg ziehen ( km grenze kenne ich nun nicht) aber hat sie gute gründe, wie job, neue ehe etc wird ihr der richter , falls es vor gericht geht, das ok geben die fahrt muss sie auch nicht alleine tragen und schon gar nicht 20 jahre, das ist quatsch...würde echt sagen redet! wieso will sie dahin? wie kann man es regeln? ( z.b alle paar wochen halbe strecke?) ein failientherapeut kann auch helfen das beste für das KIND zu finden

von Maxi74 am 27.09.2011, 16:46



Antwort auf Beitrag von Maxi74

.. zählt nicht. Und ja, der Verursacher der Entfernung zahlt die Kosten. Normalerweise komplett - alles andere ist Kulanz des Betroffenen. 20 Jahre war geschätzt. Gehen wir mal von Abi und einer Ausbildung aus, bei der die Unterhaltspflicht gegeben ist - ja, dann zahlt man auch 20 Jahre. Der Umzug verjährt auch nicht.

von shinead am 28.09.2011, 18:55